Bleiberecht Bürger der ehemaligen Besatzungsmächte

Ich frage mich gerade ob es eine Sonderreglung gibt für Bürger der ehemaligen Besatzungsmächte die nicht zur EU gehören, sprich für Bürger Russlands. Schließlich hatte Deutschland den Krieg verloren…es gab zwar die 2+4 Verträge nach der Wende, aber haben Russen eine Bleiberecht in Deutschland?

Hallo Andreas,

Ich frage mich gerade ob es eine Sonderreglung gibt für Bürger
der ehemaligen Besatzungsmächte die nicht zur EU gehören,
sprich für Bürger Russlands.

Soviel ich weiss gibt es so eine Sonderregelung nicht. Angehörige der russischen Streitkräfte waren ja sozusagen „auf Kommando“ in der DDR und mussten dann per Kommando mit ihren Einheiten wieder zurück nach Russland. Dem konnte man sich höchstens per Desertion entziehen, was auch ca. 600 gelungen ist.
Sofern dabei die Hilfe westlicher Geheimdienste im Spiel war (z.B. Beschaffung neuer Identitäten), so kann man das mit viel guten Willen als „Sonderregelung“ betrachten, aber gewiss nicht als offizielle.
Zu dieser Problematik gibt es hier einen zwar älteren, aber dennoch interessanten Artikel:
http://www.igfm.de/Vor-zehn-Jahren-Abzug-der-sowjeti…

Viele Grüße
Marvin