Bleiberecht für exmatrikulierte Polin

Eine in polnische Studentin (27 J.) studiert/wohnt seit 5 Jahren in Deutschland und wird voraussichtlich ihr Studium nicht bestehen und exmatrikuliert. Ihre polnische Mutter ist 2 Jahren mit einem Deutschen verheiratet und wohnt in Deutschland. Der Bruder und Vater (kein Kontakt) wohnen beide in Polen.
Die Studentin möchte gerne in Deutschland bleiben, evtl. eine Berufsausbildung machen.
Wie ist die Rechtslage, speziell unter Berücksichtigung der „noch eingeschränkten“ EU-Mitgliedschaft Polens?

Danke schon mal für die Info (´s).

Das Freizügigkeitsgesetz/EU zählt die Unionsbürger auf, die freizügigkeitsberechtigt sind. Darunter zählen auch Bürger aus der polnischen Republik.
Das gilt für selbständige oder nichtselbständige Erwerbstätige, Erbringer oder Empfänger von Dienstleistungen, Studenten, Rentner, Nichterwerbstätige und Verbleibeberechtigte (das sind aus dem Erwerbsleben des Aufnahmestaates ausgeschiedene
Personen).
Ebenfalls freizügigkeitsberechtigt sind Unionsbürger, die sich zur Arbeitssuche oder zur Berufsausbildung in Deutschland aufhalten wollen.

Sie benötigen weder ein Visum für die Einreise noch einen Titel für den Aufenthalt. Die bisher erforderliche Aufenthaltserlaubnis-EG entfällt. Damit Sie Ihr Recht im Rechtsverkehr nachweisen können,
wird Ihnen von Amts wegen eine Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht erteilt.
(aus: DAS NEUE AUFENTHALTSRECHT,Fragen und Antworten zum Zuwanderungsgesetz, Nele Allenberg, Renate Neupert, Dr. Nguyen van Huong und Eckhard von Zengen)

Hoffe geholfen zu haben

MfG
Daniel