Bleibt beantragter urlaub bei arbeitsverbot ?

hallo, habe mal eine Frage.

ich bin schwanger und habe mir für dieses jahr schon ein bißchen Urlaub ( vor-)gebucht und zwar nämlich für den Juli, Geburtstermin ist September. Nun habe ich durch eine Risikoschwangerschaft das beschäftigungsverbot von meinem Arzt bekommen. Was aber passiert mit den 2 Wochen Urlaub im Juli? Darf ich diese dann später irgendwann nochmal nehmen oder sind diese durch das Verbot ( da ich ja dann auch nicht arbeiten kann) weg?

ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Vielen Dank

Hallo

also ich denke nicht, das der Urlaub wegfällt. Ich weiss nur nicht, ob Du verreisen darfst, wie das dann versicherungstechnisch ist. Aber frag doch einfach mal Deinen Arbeitgeber. Sicher bin ich mir auch nicht.

Schönes Wochenende
Melanie

Liebe tremenda_loca,

leider kenne ich mich mit Arbeitsrecht nicht aus. Ich hoffe, ein anderer Experte kann dir weiterhelfen.

Alles Gute und liebe Grüße
Anja

Keine Sorge,
der Urlaub bleibt bestehen ( verfällt durch das Arbeitsverbot nicht !! )und Du kannst den später nehmen.
Alles Gute für die weitere Schwangerschaft und die Geburt!!

Hallo, ich bin in der gleichen Situation. Schwanger, AV, Urlaub eingereicht. Es ist aber so, als wenn du krank geschrieben bist. Dein Urlaub verfällt nicht, den kannst du an deine Elternzeit ranhängen. Ich habe das in meiner ersten SS so gemacht. Du darfst durch eine schwangerschaft keinen Nachteil erleiden, das ist auch so in den Broschüren der Elternzeit erklärt.
Alles Gute für die Schwangerschaft!

Ich bin Österreicherin und kenn mich leider deshalb nicht aus mit den regelungen in Deutschland.

Aber gibt es bei euch nicht auch so eine art Arbeiterkammer oder Gewerkschaft oder Betriebsrat wo man sich bez. sowas erkundigen kann. I
Ich würde da einfach mal anrufen.

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen das der Urlaub als genommen gilt.

Lg Katharina

Das weiß ich leider nicht. alles Gute…