Bleibt das Amtsgericht zuständig?

Hallo!
Grundsätzlich ist es so, dass ein Amtsgericht für Streitigkeiten mit einem Streitwert bis zu 5.000 € zuständig ist. Alles was darüber hinausgeht kommt vors Landgericht.
Mal angenommen, jemand klagt 3.000 € vor dem Amtsgericht ein. Zwischen ihm und dem Beklagten schwelt noch ein weiterer Streit, der eng mit dem 1. Streit verknüpft aber noch nicht vor Gericht ist.
Der Beklagte schlägt nun einen Vergleich vor. Er will 2.500 € zahlen und den Streit um die 3.000 € so beenden.
Der Kläger ist grundsätzlich einverstanden, fragt sich aber, ob er den zweiten Streit (über 6.000 €) mit in den Vergleich aufnehmen kann. Er würde z.B. vorschlagen wollen, dass beide Streite beendet sind, wenn der Beklagte 7.500 € zahlt.
Kann das Amtsgericht einen Vergleich über 7.500 € protokollieren oder müssen die Parteien dafür vor ein Landgericht?
Es wäre schön, wenn jemand die Antwort (und vielleicht eine Norm dazu) wüsste…

Danke im Voraus!
LG
Tine