Bleibt die Gemeinnützigkeit erhalten

Bleibt ein Chor der aus dem Sängerbund ausgetreten ist , aber als Verein der Stadt gilt, weiter Gemeinnützig?

Chor gemeinnützig?
Servus,

das hängt von Zielen und Inhalt der Tätigkeit (gemäß Satzung und tatsächlich) ab. Der Sängerbund entscheidet nicht über die Gemeinnützigkeit, sondern die Pflege und Förderung von Chorgesang, die ohne kommerzielle Interessen betrieben wird und grundsätzlich jedermann zugänglich ist („grundsätzlich“ heißt nicht, dass man jemanden, der sich partout jeder Stimmbildung verweigert, nicht rausschmeißen darf).

Die turnusmäßige Überprüfung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt, in der Regel ohne weitere Prüfungshandlungen nur auf der Basis der eingereichten Erklärungen, hängt nicht von der Mitgliedschaft des Chors in einem Dachverband ab.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Vielen Dank, Grüße, Eva

Der Austritt aus einem Verein setzt für die Beibehaltung der Gemeinnützigkeit zunächst die Gründung eines neuen Vereins voraus ! Denn der alte geht nicht automatisch auf den neuen über. Danach kann das Finanzamt die üblichen Kriterien prüfen.
Hermann

Hallo,
kann mich dem Blumenpeter nur anschließen…
Gruß,
floyd_83