Bleibt ein Erbe in Ehe für mich alleine oder 1/2 für beide Eheleute?

Bei einer „normalen“ Ehe mit „Zugewinngemeinschaft“:

Wenn ich z. B. ein Haus erbe, bleibt es auch bei Trennung/Scheidung meines oder kann meine Frau dann Ansprüche geltend machen?

Hat da jemand Erfahrung oder Fachwissen?

Bitte keine Stammtischbesserwisser und Philosophen!

Hallo!

Hier was zu lesen für Dich:

•Wer sich scheiden lässt und vorher in einer Zugewinngemeinschaft gelebt hat, kann von seinem Ehegatten die Hälfte des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens verlangen. Wer keinen notariellen Ehevertrag abgeschlossen hat, lebt automatisch in einer Zugewinngemeinschaft.
•Nicht das gesamte Vermögen wird ausgeglichen, sondern nur der Vermögenszuwachs nach der Heirat.
•Dazu gehören zum Beispiel auch Lottogewinne, Abfindungen und Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung. Bei einer Erbschaft oder Schenkung wird nur der Wertzuwachs ausgeglichen, die Erbschaft selbst aber nicht.
•Es ist den Eheleuten freigestellt, ob sie ein formelles Zugewinnausgleichsverfahren im Rahmen der Scheidung durchführen wollen. Eheleute sollten das wegen der Kosten besser außerhalb des Scheidungsverfahrens regeln.
•Wenn beide Eheleute während der Ehe gleich viel hinzugewonnen haben, zum Beispiel gemeinsam ein Haus gebaut haben und beide als Eigentümer im Grundbuch stehen, gibt es nichts auszugleichen.

Zitat aus „Finanztest“

Anmerkung: Der Wertzuwachs einer Gelderbschaft wäre z.B. der Zinserlös, den man bekommt wenn man das Geld anlegt.
Oder beim Hauserbe Mieteinnahme eines Mietshauses oder ein höherer Verkaufserlös (mehr als Verkehrswert beim Erbfall)

MfG
duck313