Bleibt Garantie nach Weiterverkauf bestehen?

Liebe/-r Experte/-in,

vor Kurzem habe ich mir eine hochwertige Stereoanlage, bestehend aus mehreren „Bausteinen“ (CD-Player, Vorverstärke und Endstufen) gekauft.

Nun möchte ich nur den CD-Player verkaufen.

Ich besitze natürlich die Original-Rechnung für die komplette Anlage. Die Garantie geht noch bis 08/2011. Auf der Rechnung ist nur ein Gesamtpreis aufgeführt, jedoch sind die einzelenen Bausteine in der Beschreibung aufgeführt.

Meine Frage ist jetzt, wie es sich mit der Garantie nach dem Verkauf des CD-Players verhält? Ich verkaufe ja privat und kann keine Rechnung geben. Meine Original-Rechnung brauche ich ja selbst für die verbleibenden Geräte. Reicht hier dann eine Kopie für den Käufer? Oder kann bzw. muss der Käufer bei Problemen über mich abwickeln?

Vorab herzlichen Dank für die Hilfe!

Gruß
Pam

Hallo,

zunächst gilt es Garantie und Gewährleistung/Sachmängelhaftung zu unterscheiden, denn häufig wird dies vom Verbraucher nicht differenziert und es herrscht häufig die Auffassung, dass jede Sache nach Gesetz zwei Jahre halten muss. Dem ist aber nicht so.

Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“. Der Anspruch hierauf verjährt idR. nach 24 Monaten. Gewährleistungsansprüche bestehen grundsätzlich nur gegenüber dem Vertragspartner. Wird die Sache weiterverkauft, so hat der Dritte dem ursprünglichen Verkäufer gegenüber keine Ansprüche. Der Käufer kann jedoch dem Dritten die Ansprüche abtreten, was der Verkäufer widerum in seinen AGB ausschließen kann.

Um dem Käufer längerfristige Sicherheit zu geben, gewähren einige Händler oder Hersteller eine Garantie. Diese tritt grundsätzlich neben die Gewährleistung. Eine Verpflichtung eine Garantie abzugeben besteht aber nicht. Daher ist der Garantiegeber auch berechtigt die Bedingungen für die Garantie frei auszugestalten. Im Garantiefall ist also ausschließlich von Belang, was in den Garantiebedingungen geregelt ist. Die Garantie kann durchaus von der Vorlage des Originalbelegs abhängig gemacht werden und nur für den Erstkäufer gelten.

Zunächst sollte geprüft werden, ob überhaupt eine Garantie eingeräumt wurde. Wenn ja, sollte man die Garantiebedingungen prüfen. Liegen diese nicht vor, können diese beim Garantiegeber angefordert werden (siehe hierzu BGB § 477 Abs. 2).

Gruß

S.J.

vor Kurzem habe ich mir eine hochwertige Stereoanlage,
bestehend aus mehreren „Bausteinen“ (CD-Player, Vorverstärke
und Endstufen) gekauft.

Nun möchte ich nur den CD-Player verkaufen.

Ich besitze natürlich die Original-Rechnung für die komplette
Anlage. Die Garantie geht noch bis 08/2011. Auf der Rechnung
ist nur ein Gesamtpreis aufgeführt, jedoch sind die einzelenen
Bausteine in der Beschreibung aufgeführt.

Meine Frage ist jetzt, wie es sich mit der Garantie nach dem
Verkauf des CD-Players verhält? Ich verkaufe ja privat und
kann keine Rechnung geben. Meine Original-Rechnung brauche ich
ja selbst für die verbleibenden Geräte. Reicht hier dann eine
Kopie für den Käufer? Oder kann bzw. muss der Käufer bei
Problemen über mich abwickeln?

Vorab herzlichen Dank für die Hilfe!

Gruß
Pam

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Sie haben mir (vorallem mit dem Verweis auf die Garantiebedingungen) sehr weitergeholfen!
Grüße

Hallo Pam,

es reicht wenn du eine Kopie bei dem CD-Player mit beilegst denn die Kopie der Originalrechnung muss genauso anerkannt werden, selbst wenn du die anderen Teile von dem Gerät (SET) behältst.

Gruß Katja

Hallo Katja,

vielen Dank für Deine Antwort.

Auf der Rückseite der Rechnung heißt es unter dem Punkt „Garantiebedingungen“, dass der Garantieanspruch nur gegenüber dem Kunden gilt und nicht abtretbar ist…

Oder hat das dann keine Gültigkeit?

Gruß
Pam

Ja hi,
der Ansprechpartner im Garantiefall bist Du. Eine Kopie ist Blödsinn, möchtest Du da die anderen Geräte wegstreichen? Zählt auch nicht!
Es wird ein ganz normaler Kaufvertrag mit Seriennr. etc. gemacht/reingeschrieben, wo drinsteht, dass im Garantiefall nach bestem Gewissen für Ersatz gesorgt wird, aber kein Anspruch von Dir ausgeht, sondern vom Hersteller des Gerätes… Kosten zum einsenden, etc. trägt der Käufer…
Wenn schon einer danach fragt, dem würde ich das Gerät nicht verkaufen, sehr dubios… aber muss man ja selber wissen.

Gruss Peter

Hallo,

das ist egal denn so etwas darf nicht sein stell dir mal vor, du bekommst ein DVD Player als Geburtstagsgeschenk und wenn etwas damit ist darfst du es nicht Reklamieren, und hast halt Pech gehabt. Nein die Garantie und der Anspruch darauf geht nicht verloren sowas hab ich noch nie gehört, ich bin selbst im Handel und habe schon sehr viele Techniche Geräte zurück genommen aber da interessiert das nicht wer das gekauft hat oder wer es jetzt hat wichtig ist die Rechnung oder eine Kopie davon.

lg Katja

Hallo Katja,
hallo Peter,

wer von euch beiden hat denn nun recht? Das ist nicht böse gemeint, aber jetzt bin ich genauso ratlos wie vorher :frowning:

Ich möcht den Player ja gerne über ebay verkaufen. Ist es da nicht eh so, dass ich als Privatperson jegliche Garantie und Gewährleistung ausschließe?

Grüße
Pam

Grüße
Pam

Bei ebay? Dann geht das von privat an privat und wenn es in der Auktion steht, dann ist der Käufer auch damit einverstanden, so wie es angeboten wird… na ja, und warum soll auch genau dieses Teil der Anlage kaputt gehen? Dann mal gut verpacken, sonst gibt es eine negative Bewertung wegen Verkauf eines defekten Bauteils… kann ja auch zufällig beim Transport passieren… Lösung? Nur an Selbstabholer! Ich würde das so machen und das Gerät auch dem Käufer vorführen, das es in Ordnung ist, aber bloss nicht die Original Rechnung aus Mitleid mitgeben, mach das bitte nicht… Kaufvertrag über das Gerät gemacht, gekauft wie gesehen und fertig… Gruss Peter

Hi Peter,

also die Original-Rechnung gebe ich auf keinen Fall weiter! Bei meinen Glück würde dann zwei Tage später irgendein Teil meiner Anlage den Geist aufgeben :o) Ich mach das jetzt einfach so, wie Du vorgeschlagen hast… Vielen Dank für Deine Hilfe!

MfG
Pam

Hallo Pam, gerne geschehen… ich bin leider auch zu gutherzig, aber mit der Zeit muss oder besser, wird man anders und vorsichtiger… man will ja auch keinen Ärger haben und lässt sich dann auch gerne mal verleiten, aber leider gibt es genug Lumpen in der weiten Welt… Ich wünsche Dir alles Gute und lass Dich nicht übers Ohr hauen… Liebe Grüsse Peter