Hallo,
zunächst gilt es Garantie und Gewährleistung/Sachmängelhaftung zu unterscheiden, denn häufig wird dies vom Verbraucher nicht differenziert und es herrscht häufig die Auffassung, dass jede Sache nach Gesetz zwei Jahre halten muss. Dem ist aber nicht so.
Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“. Der Anspruch hierauf verjährt idR. nach 24 Monaten. Gewährleistungsansprüche bestehen grundsätzlich nur gegenüber dem Vertragspartner. Wird die Sache weiterverkauft, so hat der Dritte dem ursprünglichen Verkäufer gegenüber keine Ansprüche. Der Käufer kann jedoch dem Dritten die Ansprüche abtreten, was der Verkäufer widerum in seinen AGB ausschließen kann.
Um dem Käufer längerfristige Sicherheit zu geben, gewähren einige Händler oder Hersteller eine Garantie. Diese tritt grundsätzlich neben die Gewährleistung. Eine Verpflichtung eine Garantie abzugeben besteht aber nicht. Daher ist der Garantiegeber auch berechtigt die Bedingungen für die Garantie frei auszugestalten. Im Garantiefall ist also ausschließlich von Belang, was in den Garantiebedingungen geregelt ist. Die Garantie kann durchaus von der Vorlage des Originalbelegs abhängig gemacht werden und nur für den Erstkäufer gelten.
Zunächst sollte geprüft werden, ob überhaupt eine Garantie eingeräumt wurde. Wenn ja, sollte man die Garantiebedingungen prüfen. Liegen diese nicht vor, können diese beim Garantiegeber angefordert werden (siehe hierzu BGB § 477 Abs. 2).
Gruß
S.J.
vor Kurzem habe ich mir eine hochwertige Stereoanlage,
bestehend aus mehreren „Bausteinen“ (CD-Player, Vorverstärke
und Endstufen) gekauft.
Nun möchte ich nur den CD-Player verkaufen.
Ich besitze natürlich die Original-Rechnung für die komplette
Anlage. Die Garantie geht noch bis 08/2011. Auf der Rechnung
ist nur ein Gesamtpreis aufgeführt, jedoch sind die einzelenen
Bausteine in der Beschreibung aufgeführt.
Meine Frage ist jetzt, wie es sich mit der Garantie nach dem
Verkauf des CD-Players verhält? Ich verkaufe ja privat und
kann keine Rechnung geben. Meine Original-Rechnung brauche ich
ja selbst für die verbleibenden Geräte. Reicht hier dann eine
Kopie für den Käufer? Oder kann bzw. muss der Käufer bei
Problemen über mich abwickeln?
Vorab herzlichen Dank für die Hilfe!
Gruß
Pam