Hi,
Nehmen wir einmal
an, Jemand hat vor mehr als 10 Jahren einen 2ten Wohnsitz (in
der selben Gemeinde) beim EMA gemeldet.
Weiter angenommen, dieser Jemand zieht nun in eine andere
Stadt und meldet sich beim dort zuständigem Amt an, der BPA
wird geändert eine Meldebescheinigung ausgestellt. Ein weiter
Wohnsitz kam nicht zur Sprache.
Das ist weder von Jemand noch von der Behörde her korrekt.
Ist nun automatisch der Nebenwohnsitz gelöscht oder bleibt
dieser erhalten?
Die neue Meldebehörde sendet der alten Meldebehörde eine Mitteilung über die Anmeldung. Stellt die alte Meldebehörde fest, dass Daten nicht übereinstimmen, so werden diese der neuen Meldebehörde mitgeteilt. Dazu gehören auch die Daten der Nebenwohnung.
§ 11 Abs. 2 MRRG
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue bezieht, hat sich abzumelden.
Somit ist eine Nebenwohnung abzumelden, wenn keine neue Nebenwohnung bezogen wird (dazu die Bestimmungen des jeweiligen Landesmeldegesetz beachten - die meisten haben eine Meldefrist von einer Woche).
Die Abmeldung kann bei der betreffenden Gemeinde oder bei der jetzigen Hauptwohnungsgemeinde getätigt werden (meistens auch postalische Zusendung des Abmeldeformulares möglich).
Viel Gruß von Tara