Hallo,
Angenommen folgender Fall.
Der Zahnarzt übersendet dem Ehepartner der patientin seine Rechnung und gleichzeitig einen Heil- und Kostenplan mit verschieden Daten. Der Ehepartner reicht die Rechnungen bei Beihilfe bzw. Versicherung ein und muss feststellen, dass er nicht 100 % der Rechnung erstattet bekommt.
Der Arzt wird daraufhin vom Versicherten schriftlich gefragt, warum er den Heil- und Kostenplan erst zusammen mit der Rechnung übersandt hatte.
Ein Rückruf der Sprechstundenhilfe (mit Patientin) zeigt, dass dort behauptet wird, den H.u.K.Plan schon viel früher verschickt zu haben, was aber gelogen oder zumindest ein irrtümlicher Fehler ist.
Ganz allgemein wird die Notwendigkeit der Umfang der Behandlung vom Versicherten angezweifelt. Ein knappes jahr vorher hat der alte Arzt keine größeren Behandlungsnotwendigkeiten gesehen. Jetzt war eine Paradontosebehandlung und anschließend Überkronungen erfolgt.
Macht es Sinn, um die Erstattungsdifferenz zu kämpfen oder zieht der Versicherte sowieso den Kürzeren?
Gruß
rakete
Hallo Rakete,
zuerst einmal folgendes. Nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOZ) § 1 (2) darf der Zahnarzt
Vergütungen nur für Leistungen berechnen,
die nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst für eine zahnmedizinisch notwendige zahnärztliche Versorgung erforderlich sind. Leistungen, die über das Maß einer zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen Versorgung hinausgehen, darf er nur berechnen, wenn sie auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht worden sind.
Ebenso zahlen auch die Beihilfestellen und die Versicherung nur das medizinisch notwendige Maß.
Leider ergeben sich manchmal unterschiedlich Ansichten darüber, was „das medizinisch notwendige Maß“ ist und der Patient steht dazwischen. Aufgrund dessen sollte der Patient immer vorher einen Heil- und Kostenplan einreichen, damit er schon einmal abschätzen kann, was hängen bleibt. Bei einigen Versicherungsverträgen ist dies sogar vorgeschrieben, um die volle Erstattung zu bekommen.
Desweiteren ist auch der Zahnarzt aus nebenvertraglichen Gründen dazu verpflichtet, über etwaige finanzielle Risiken aufzuklären.
Da jetzt das Kind aber schon in den Brunnen gefallen ist, hast Du vier Möglichkeiten:
1.) nichts machen und zahlen
2.) zahlen und die Versicherung und Beihilfestelle dazu bewegen, hier die volle Erstattung zu erbringen (mittels entsprechenden Nachweisen wie Röntgenbilder, Modellen usw.).
3.) nur das zahlen, was Du bekommen hast und mit dem Zahnarzt über die Rechnung reden (mit entsprechenden Stellungnahen Deiner Versicherer).
4.) 2+3 kombinieren (also nur das erstattete zahlen und mit beiden verhandeln).
Gibt keiner nach, kannst Du zurück zu 1.) oder den Zahnarzt oder die Versicherung/Beihilfestelle verklagen. (je nach dem, wer Deiner Meinung nach eher recht hat).
Ob sich der Aufwand für Dich lohnt, musst Du selbst entscheiden, einfach wirds in keinem Fall.
Schöne Grüße, Bernhard
Servus rakete,
der ZA hätte Dir die Rechnung nicht schicken dürfen, weil er damit gegen seine Verschwiegenheitspflicht verstößt - er hätte sie an die Patientin schicken müssen. (was er möglicherweise getan hat, was Du aber vielleicht nicht für erwähnenswert gehalten hast). Hat die Patientin zu irgendeinem Zeitpunkt einen Heil- und Kostenplan verlangt? Wenn ja, wieso hast Du ihn zugeschickt bekommen, wo Du doch gar nicht die Patientin bist? Wenn Du Dich streiten willst, liegt möglicherweise im Zeitpunkt der Erstellung des HKPl ein Angriffspunkt. Ich würde mir (mit einer Einverständniserklärung meiner Frau in der Tasche) vom ZA erklären lassen, warum da so gehandelt worden ist. Für einen Prozess scheint mir die Sache tatsächlich reichlich dünn zu sein.
Wieso glaubst Du, daß bestimmte Behandlungsformen (hier die ‚Paradentose‘-Behandlung und die Überkronungen) nicht aus einem fortdauernden Betreuungsverhältnis heraus irgendwann einmal ‚so weit‘ sind, und dann halt in Angriff genommen werden? Wieso glaubst Du, Deine fachmännischen ‚Erkenntnisse‘ anstelle der Patientin einbringen zu müssen? Fällt sie keine eigenen Entscheidungen, wenn ihr Behandlungsmaßnahmen vorgeschlagen werden? Was hast Du dabei zu schaffen?
Fragen über Fragen.
Kai
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