Bleibt man Beamter auch bei Arbeitsplatzwechsel?

hi,

wenn ein beamter auf lebenszeit (zB land bw) von einer behörde in eine andere behörde wechselt, auch in Baden-Württ.),
wird er dann in jedem fall auch dort beamter auf lebenszeit ?

annahmen: die stelle ist als beamter ausgeschrieben, falls die voraussetzungen vorliegen

oder:
kann evtl. die probezeit wieder vorgeschaltet werden ?

oder muss die neue arbeitgeber-behörde eben aufgrund der eigenschaft „beamter auf lebenszeit“ diesen neuen mitarbeiter zwangsweise auch als solchen einstellen?

danke!! vorab.
frank

Hi,

als Beamter bist du ein moderner Sklave, du „gehörst“ dem Staat, d.h. entweder dem Bundesland oder der Bundesrepublik, je nachdem, ich weiß nicht, wer dein Dienstherr ist. Du bist also nicht bei diesem oder jenem Amt oder dieser oder jener Schule eingestellt, sondern beim Bundesland (du schriebst ja was von BW). und wenn dein Dienstherr, also die Landesregierung, entscheidet, ach, der frank wird in dem Amt nicht mehr benötigt, wir brauchen ihn in einem anderen Amt, dann setzen die dich eben da hin, und fertig. Du hast dein BEamtenverhältnis, Deinen Vertrag (= Arbeitsverhältnis) mit der Landesregierung, nicht mit einer bestimmten Behörde. Und demzufolge entscheidet die Landesregierung, wo du arbeitest, denn die bezahlen dich auch. Das ist ähnlich wie mit den Angestellten beim Rewe, wenn da der Marktleiter sagt, du machst jetzt nict Kasse, sondern den Getränkemarkt, dann hast du das zu machen. Nur kannst Du dich als Beamter der Versetzung nicht so einfach widersetzen wie der Angestellte beim Rewe. Aber da schieße ich jetzt über das Ziel hinaus.

Die Franzi

Oh man
Hi!

Di Frage hast Du nicht beantwortet, aber eine Menge an polemischem Müll verzapft, hm?

als Beamter bist du ein moderner Sklave, du „gehörst“ dem
Staat,

Ja ne, is klar…

Es ist jedem Beamten auch nicht möglich, auf Kosten des Status zu kündigen, oder?
Man wird regelmäßig gepeitscht, zur Arbeit gezwungen, hat keine freie Wahl und bekommt auch nur Logie und mäßige Kost?

Du hast dein
BEamtenverhältnis, Deinen Vertrag (= Arbeitsverhältnis)

Arbeitsverhältnis als Beamter?

Das ist ähnlich wie mit den
Angestellten beim Rewe, wenn da der Marktleiter sagt, du
machst jetzt nict Kasse, sondern den Getränkemarkt, dann hast
du das zu machen.

…aber nur, wenn der Arbeitsvertrag das auch so vorsieht.

Nur kannst Du dich als Beamter der
Versetzung nicht so einfach widersetzen wie der Angestellte
beim Rewe.

Stimmt - der Angestellte wird dann im Zweifel gekündigt wenn seine Arbeitsstelle wegfällt.

Aber da schieße ich jetzt über das Ziel hinaus.

Aber sowas von!

Gruß
Guido

Sorry an die MODs, aber solchen )=/)/(%(% wollte ich nicht unkommentiert stehen lassen.

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Hi!

wenn ein beamter auf lebenszeit (zB land bw) von einer behörde
in eine andere behörde wechselt, auch in Baden-Württ.),
wird er dann in jedem fall auch dort beamter auf lebenszeit ?

Wenn ein Beamter ein Beamter auf Lebenszeit ist, dann bleibt er bei einer Versetzung auch Beamter auf Lebenszeit - es sei denn, er würde (rein theoretisch) eine Änderung vereinbaren.

LG
Guido

Hallo,

Di Frage hast Du nicht beantwortet, aber eine Menge an
polemischem Müll verzapft, hm?

Ach ich fürchte mich :smile:

als Beamter bist du ein moderner Sklave, du „gehörst“ dem
Staat,

Ja ne, is klar…

hm Anführungszeichen muss man auch lesen können bzw verwenden können (um Sklave hätten noch welche gehört)

Es ist jedem Beamten auch nicht möglich, auf Kosten des Status
zu kündigen, oder?
Man wird regelmäßig gepeitscht, zur Arbeit gezwungen, hat
keine freie Wahl und bekommt auch nur Logie und mäßige Kost?

Klar kannst du kündigen. dann bist du nicht mehr beamter. Die Rückkehr in das Beamtenverhältnis ist dann aber nicht so ganz einfach. Ganz abgesehen davon, dass man kein Arbeitslosengeld bekommt (weil man nie eingezahlt hat) und mit der REnte wirds auch u.U. schwierig (je nachdem, wie lange man schon Beamter war, aber in die gesetzliche hat man nicht eingezahlt)
Man darf nicht streiken, man kann keine Überstunden machen, d.h. man muss die Arbeit erledigen die man hat, egal, wie viel Zeit dafür draufgeht. Ich kann dann nicht sagen, ich hab Überstunden gemacht, kann ich die abbummeln / ausbezahlt bekommen. Mir ist klar, dass das auch bei Arbeitern und Angestellten nicht immer einfach ist. Aber für Beamte ist das nicht vorgesehen.

Arbeitsverhältnis als Beamter?

Beamtendverhältnis, und Dienstverhältnis. Arbeitsverhältnis hab ich zur Verdeutlichung, als Analogie in Klammern gesetzt. ein Bemater hat kein Arbeitsverhältnis.

…aber nur, wenn der Arbeitsvertrag das auch so vorsieht.

Wenn Du als Kassiererin eingestellt bist, wirst du nciht ins LAger geschickt etc. Ich wollte hier nur keine allzu langen Ausflüge in alle möglichen arbeitsrechtsverhältnisse machen.

Nur kannst Du dich als Beamter der
Versetzung nicht so einfach widersetzen wie der Angestellte
beim Rewe.

Stimmt - der Angestellte wird dann im Zweifel gekündigt wenn
seine Arbeitsstelle wegfällt.

Schon. Aber der ist dann immer noch z.B. Einzelhandelskaufmann und kann sich bei Edeka bewerben. und in der Regel fragt der Marktleiter "Kannste mal?2 und der Angestellte kann durchaus rückfragen, bitten zu bleiben etc. Hab übrigens im Einzelhandel gelernt, IHK-Abschluss gemacht, während des Studiums noch 5 Jahre in meinem Ausbildungsbetrieb als Aushilfe auf Stundenbasis gearbeitet und dann das REferendariat als Gymnasiallehrerin gemacht, da war ich Beamtin auf Zeit. Der Ausdruck „modernes Sklaventum“ wurde, mit einem Augenzwinkern, von unserem Seminarlehrer für staatsbürgerliche Bildung verwendet (das Fach heißt so). Jetzt bin ichaus gesundheitlichen GRünden Lehrerin im unbefristeten Angestelltenverhältnis.
Wie du siehst, habe ich mit 4 verschiedenen Verträgen gearbeitet. Klar, da hab ich keine Ahnung von sowas, bin ja kein Anwalt.

Die Franzi

alles erfasst ?
Danke GUIDO und MIEZEKATZE !!

derjenige mensch würde zwar in beiden fällen beim Land BW arbeiten, aber beim jetzigen arbeitgeber würde ER ja kündigen, da er sich um ne andere stelle bei ner anderen behörde beworben hat…nichts auf dem dienstweg.

ich denke, eure antwort ist korrekt, falls es so abläuft, dass im falle des arbeitsplatz- und arbeitgeberwechsels (ich meine hier nun die dienststelle, nicht das ministerium BW) bei der regierung BW anfrägt, dass der beamte von der behörde „jetzt“ zur behörde „zukunft“ versetzt wird.

is es so ?

DANKE !
F.

Hi,

derjenige mensch würde zwar in beiden fällen beim Land BW
arbeiten, aber beim jetzigen arbeitgeber würde ER ja kündigen,
da er sich um ne andere stelle bei ner anderen behörde
beworben hat…nichts auf dem dienstweg.

Nein. Du kannst nicht kündigen, du hast keinen arbeitgeber und du hast keine arbeitsplatz, wenn du beamter bist. Du kannst einen Antrag auf Versetzung stellen, aber der muss nciht genehmigt werden. Wenn du versetzt wirst, bleibst du beamter, wenn du nciht versetzt wirst, bleibst du auch beamter. Wenn du kündigst, dann bist du kein BEamter mehr. Das bedeutet, du kannst auch keine Stelle antreten, in der man beamter sein muss.

Die Franzi

hi Franzi,

na aber das würde meine situation sein.

ich muss als diejenige person kündigen und mein neuer arbeitgeber muesste (sollte) mich verbeamten…den der jetzige arbeitgeber wird mich nicht gerne gehen lassen und mich evtl. nicht unterstützen.

also wuerde mich der neue arbeitgeber als beamter wieder nehmen und verbeamten (all das ist bedingung meinerseits für einen wechsel)!
den arbeitsplatz wechseln und den beamtenstatus verleiren, würde ich als diejenige person nciht machen.

also ist und bleibt die frage, WIE DAS abläuft!?

so wie du es sagst, muss mein neuer arbeitgeber evtl. eine versetzung herbeiführen…und die alte arbeitgeber behörde dürfte wohl zustimmen ,da die ja eh keine chance haben, mich zu halten…ausser sie wollen mir den weg verbauen.

die 2te lösung ist eben, ich kündige und der neue AG stellt mich als Beamter ein UND DA ist die frage, muss er das oder kann er mich wieder NEU auf probe einstellen ?(was ich natürlich nciht will)

frank

… ich hab den Überblick verloren, ich geb auf

Die Franzi

Ordnen…
Hi!

ich muss als diejenige person kündigen

Warum?

und mein neuer
arbeitgeber

gibt es nicht - Dienstherr

muesste (sollte) mich verbeamten…den der jetzige
arbeitgeber wird mich nicht gerne gehen lassen und mich evtl.
nicht unterstützen.

also wuerde mich der neue arbeitgeber als beamter wieder
nehmen und verbeamten (all das ist bedingung meinerseits für
einen wechsel)!
den arbeitsplatz wechseln und den beamtenstatus verleiren,
würde ich als diejenige person nciht machen.

Dann wärst Du auch schön blöd (sorry - ist aber so)

also ist und bleibt die frage, WIE DAS abläuft!?

Warum bewirbst Du Dich nicht einfach auf die neue Stelle, klärst dort in der Bewerbungsphase ab, dass Du bereits Beamter bist und wegen der versetzung (und nicht Neueinstellung) weniger Arbeit auf die neue Abteilung zukommt und selbige sich mit der momentanen in Verbindung setzt?

so wie du es sagst, muss mein neuer arbeitgeber evtl. eine
versetzung herbeiführen…und die alte arbeitgeber behörde
dürfte wohl zustimmen ,da die ja eh keine chance haben, mich
zu halten…ausser sie wollen mir den weg verbauen.

Du sagtest doch oben, dass sie Dich nicht gerne gehen lassen?!

die 2te lösung ist eben, ich kündige und der neue AG stellt
mich als Beamter ein UND DA ist die frage, muss er das oder
kann er mich wieder NEU auf probe einstellen ?(was ich
natürlich nciht will)

Wenn Du vorher kündigst, muss er Dich natürlich nicht wieder als Beamten einstellen…

LG
Guido

hi guido,
ok, dienstherr.

Wenn Du vorher kündigst, muss er Dich natürlich nicht wieder
als Beamten einstellen…

aha, also, das hilft mir schon mal.

alles weitere muss ich wohl verhandeln und erfragen.

danke
frank

Hallo Frank,
wenn der Dienstherr das Land bleibt, ist es eine Versetzung.
Es ist eine Versetzung weil sich der Dienstherr nicht ändert.
Egal ob sich dann das für dich zuständige Ministerium (Geschäftsbereich) ändert.

Die Abgebende Behörde kann zu dieser Versetzung die Zustimmung geben, dann kannste gehen, an deinem Beamtenverhältnis und an deiner Dienstzeit ändert sich nichts.
Wird von der neuen Behörde alles übernommen. Solltest du bei der Abgebenden Behörde Minus-Stunden auf deinem Stundenkonto haben, werden sogar die mit übernommen :wink: (Ich würde aber nicht darauf Wetten, daß Überstunden mitgenommen werden können…)

Wenn die abgebende Behörde die Zustimmung verweigert, kannst du nicht gehen. Da müsste sich die aufnehmende Behörde nochmals ins Zeug legen und über höchste Ebenen (Ministerien) gehen. Ob die das tun sei dahingestellt.

grüße
dragonkidd