Bleihand - weitergefragt

Hi zusammen,

Bleihand hat für mich eine Frage aufgeworfen. Wie rechtnet sich das steuerlich überhaupt?

Mal angenommen die Wohnung kostet 50.000EUR… wird voll finanziert daraus ergibt sich eine Zinsbelastung von rund 2000EUR bei derzeit rund 4%. Mal angenommen die Mieteinnahme ist 300EUR macht 3600EUR Mieteinnahme - 2000EUR Zins = 1600EUR… für mich macht die Wohnung dann doch aber Gewinn - und der müsste doch versteuert werden? Sehe ich da etwas falsch… würde mich mal interessieren.

Oder läuft das über die Schiene - das Objekt sollte einen Renovierungsstau haben… also sagen wir EK 40.000EUR - 50.000EUR werden aufgenommen und verzinst. 10000 werden zur Renovierung eingesetzt… Rechnung wie vor aber jetzt gibt es einen Verlust von 8400EUR - oder wird die Renovierung über einen Zeitraum verteilt?

Würde mich mal interessieren.

Gruss Keuper

für mich macht die Wohnung dann doch aber Gewinn -
und der müsste doch versteuert werden? Sehe ich da etwas
falsch… würde mich mal interessieren.

Da fehlt noch die Abschreibung!

Oder läuft das über die Schiene - das Objekt sollte einen
Renovierungsstau haben… also sagen wir EK 40.000EUR -
50.000EUR werden aufgenommen und verzinst. 10000 werden zur
Renovierung eingesetzt… Rechnung wie vor aber jetzt gibt es
einen Verlust von 8400EUR - oder wird die Renovierung über
einen Zeitraum verteilt?

Kommt auf den Umfang der Renovierung an.

Hi Clematis,

danke schon mal - ich kümmere mich sonst nicht um Steuern… und wie hoch ist die Abschreibung oder wie hoch kann sie angesetzt werden?

Gruss Keuper

2% von den Anschaffungskosten!

E.

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Servus,

dazu hätte ich von 2 über 2,5 bis 9 Prozent noch eine reichhaltige Auswahl zu bieten.

Grade beim Thema „Seniorenwohnung“ können die Themen „Denkmalschutz“ und „städtebauliches Entwicklungsgebiet“ recht reizvoll sein, weil z.B. künftige positive Erträge in einen Zeitraum fallen, in dem das zu versteuernde Einkommen viel niedriger sein wird als zum Zeitpunkt des Erwerbs, und weil ein Übergang von Fremdvermietung zu Eigennutzung irgendwann in Zukunft dem, was man vorher mit §§ 7h und 7i EStG gemacht hat, nicht rückwirkend schadet.

z.B. in den Bürgerhäusern Neufünflands gibts schon denkmalgeschützte Objekte, in denen man vollwertige Seniorenwohnungen ausbauen kann; und ausgewiesene Sanierungsgebiete hats da eh genug, zumal sich mittlerweile zeigt, daß nicht nur im Sozialismus der Aufwand zur Erhaltung der prächtigen Häuser aus der Belle Epoque volkswirtschaftlich kaum zu stemmen war, sondern daß man den auch unter kapitalistischen Verhältnissen nicht mal eben so leisten kann.

Schöne Grüße

MM

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