Hallo.
Alte Bleirohre in der Mietwohnung. Wie verhält es sich damit? Wann müssen/sollten Solche, in welchem Umfang gepflegt/ geflickt/ ersetzt werden?
Wer trägt im Schadensfall von Bleirohrlecks die Kosten, oder kann präventive Maßnahmen dafür juristisch geltend machen?
Wo liegt diesbezüglich die allgemeine Zumutbarkeitsgrenze, des Mieters?
Gruß, Zottel
Morgen,
wenn die Grenzwerte an Blei im Wasser nicht überschritten werden ist doch alles in Ordung. Die Grenzwerte sind im Trinkwasser von 0,025mg/l= 25µg/l. In einem weiteren Schritt zum 1. Dezember 2013 wird der Grenzwert nochmals deutlich gesenkt. Dann sind nur noch 0,010mg/l= 10µg/l zulässig.
schönes Wochenende noch