In letzter Zeit hatte ich mehrfach das „Vergnügen“, hinter Wagen einer bestimmten Fahrzeugklasse an der Ampel zu stehen, die ein so grelles Blinklicht haben, dass ich 1-2min lang noch die verschwommene Form eines Blinkers wahrnehmen kann.
Oder anders gesagt: meine Sehfähigkeit wird kurzzeitig merklich reduziert.
Das Blödeste daran ist, dass die aus wasauchimmer für Gründen das Blinklicht fast auf Augenhöhe haben, also deutlich höher als üblicherweise: Man müßte, um nicht direkt rein zu starren komplett von der Straße weg sehen.
Fragen:
Gibt es irgendwelche Vorschriften darüber, wie grell ein Blinker sein darf?
Ist das ein gefährlicher Eingriff in die Verkehrssicherheit, wenn man seinen Hintermann durch übergrelles Blinklicht blendet?
Wer wäre da in der Verantwortung, der Hersteller oder der Fahrzeughalter?
Gruß,
Michael
Fragen:
Gibt es irgendwelche Vorschriften darüber, wie grell ein
Blinker sein darf?
Dazu habe ich nichts gefunden.
Es gibt aber andere Vorschriften für einen Blinker. (http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrtrichtungsanzeiger unter „Ausrüstungsvorschriften“)
Vielleicht findest du ja auch was unter
http://www.motor-talk.de/forum/us-blinker-legal-anle… .
Dort steht zB, dass Begrenzungsleuchten nicht blenden dürfen.
Vielleicht gibt es so eine Vorschrift für Blinker nicht. Denn dann müsste es das ja Vorschriften für fast jedes Teil geben. Ich denke, dass sehr grelle Blinker dann über etwas anderes verboten sind, weiß aber das Gesetzt nicht, worauf man es beziehen könnte.
Wer wäre da in der Verantwortung, der Hersteller oder der
Fahrzeughalter?
Für den schweren Eingriff müsste es einen Vorsatz geben. Wenn der Hersteller absichtlich zu helle Blinker verbaut hat, um damit andere Leute zu blinken, wäre der Hersteller schuld.
Wenn der Fahrer weiß, dass die Blinker eine Gefahr für andere Fahrer darstellen und sie trotzdem benutzt, dann hätte er sich schuldig gemacht.
Neben des „gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ würde ich auch noch Körperverletzung in Betracht ziehen.
Moin,
alles was die Fahrzeugbeleuchtung angeht ist genauestens in den ECE-Regelungen verankert. Für die Fahrtrichtungsanzeiger gilt die ECE-R6.
Hier sind auch die entsprechenden minimalen/maximalen Lichtstärken geregelt. Näheres findest Du unter http://www.lti.uni-karlsruhe.de/499.php und die ECE-R6 findest Du hier
http://www.unece.org/trans/main/wp29/wp29regs/r006r4…
Sofern der Fahrzeughalter also nichts an der Beleuchtung verändert hat ist der Hersteller dafür verantwortlich.
Gruss Jakob
In letzter Zeit hatte ich mehrfach das „Vergnügen“, hinter
Wagen einer bestimmten Fahrzeugklasse an der Ampel zu stehen,
die ein so grelles Blinklicht haben, dass ich 1-2min lang noch
die verschwommene Form eines Blinkers wahrnehmen kann.
Hallo,
was stehen die auch immer so dicht direkt vor einem an der Ampel, die Boesen.
Gruss Helmut