das liest man jetzt auch öfter. Unsere Tageszeitung schrieb: „Ist das ein Dummerjungen-Streich oder eine schwere Straftat?“
Also … ich bin schwer erschüttert über eine solche Frage: Da werden hunderte von Menschenleben billigend, ja vorsätzlich auf’s Spiel gesetzt und da fragt man nach „Dummerjungen-Streich“! Das grenzt doch an, besser gesagt ist Mord!
Ist das Rechtsverständnis von mir oder der Zeitung völlig neben der Realität?
sagen wir es mal so. Wenn ich heute die (Entschuldigung) teilweise dummen Jugendlichen ansehe, dann denken die teilweise wirklich nur an Spass. Ebenso we die die Steine auf die Autobahn werfen und es lustig finden, wenn ein Auto schnell mal ausweichen muss.
Daher finde ich es ehrlich gesagt gar nicht so schlecht, dass es in der Zeitung kommt, in der Hoffung auch diese Jugendlichen werden darauf hingewiesen, was sie da eigentlich damit anstellen.
Aber, auch Unwissenheit und Dummheit schützt vor Strafen nicht. Und wenn es einer wissentlich macht, muss er mit meiner Meinung nach empfindlichen Strafen rechnen.
Ich hab da so meine Probleme, einen Mord zu sehen …
Soll heißen :
Für einen Mord/Totschlag braucht es doch den VORSATZ, und zwar
nicht den Vorsatz eine Straftat zu begehen sondern den Vorsatz
auch wirklich einen Menschen zu töten.
Und ich bezweifl mal einfach, dass derjenige, der einen Piloten
„ärgern“ will auch tatsächlich vor hat hunderte Menschen zu töten.
Mord ist es nicht, jedenfalls so lange niemand dabei zu Tode kommt. Aber es ist ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr, und auch dafür ist eine Freiheitsstrafe so gut wie sicher.
dolus eventualis, also Eventualvorsatz könnte aber ausreichen, um eine Strafbarkeit wegen Mord, respektive Versuch zu begründen, wenn man die sonstigen niedrigen Beweggründe bejaht.
Für einen Mord/Totschlag braucht es doch den VORSATZ, und zwar
nicht den Vorsatz eine Straftat zu begehen sondern den Vorsatz
auch wirklich einen Menschen zu töten.
Und ich bezweifl mal einfach, dass derjenige, der einen
Piloten
„ärgern“ will auch tatsächlich vor hat hunderte Menschen zu
töten.
Du meinst, dass es keine vorsätzliche Tötung von hunderten von Menschen ist, wenn man nur mal ein bisschen Spass beim Ärgern eines Piloten haben will und GANZ GENAU WEISS, was das für Folgen haben kann? Iss dann halt ein bisschen dumm gelaufen, ja?
Laika, wir reden hier über Recht, nicht über Moral.
Und da unterscheidet man halt, ob er es macht um viele Menschen zu töten oder ob man den Piloten ärgern will und es dabei in Kauf nimmt, das viele Menschen dabei sterben. Das muss dann noch im Einzelfall gegen die Fahrlässigkeit abgegrenzt werden.
gruß
Laika, wir reden hier über Recht, nicht über Moral.
Mein lieber Groby … nix verstehen …
Und da unterscheidet man halt, ob er es macht um viele
Menschen zu töten oder ob man den Piloten ärgern will und es
dabei in Kauf nimmt, das viele Menschen dabei sterben.
D.h. es braucht nur einen Verteidiger, der dem Täter sagt, „sag um Himmels Willen immer nur, du wolltest das nicht, nur den Piloten ein bisschen ärgern!“ Dann bekommt er nur ein paar Jahre, schliesslich muss noch berücksichtigt werden, dass er im Elternhaus wenig Zuneigung bekommen hat, dass er alkoholabhängig ist und noch ein paar andere mildernde Umstände, dann kann er das „Ärgen“ nach ein paar Jahren fortsetzen.
Das muss dann noch im Einzelfall gegen die Fahrlässigkeit
abgegrenzt werden.
Stimmt, auch noch ein mildernder Umstand.
Lassen wir das, ich bin Laie, verstehe, wie alle in meinem Bekanntenkreis (!) nichts von Juristerei und Recht und werde hier zu sarkastisch.