Blick über den Zaun bei OpenAir Konzerten

Vergangenes Wochenende konnte ich unserer Kleinstadt ein besonderes Spektakel beobachten; und es stellt sich hier die Frage, wer Täter und wer Opfer ist…

Auf dem Marktplatz besagter Kleinstadt wurde eine Bühne aufgebaut, und darum herum Zäune aufgestellt (ca. 2,20m), die zusätzlich mit schwarzen Matten abgehängt waren, um ein Hindurchsehen zu vermeiden.
Im Innenraum war Platz für ca. 3.000 sitzende Gäste (zu je 70-90€).

Als nun der geladene Katalane seine Opern-Arien zu singen begann, war auch der verbleibende Platz um die Absperrung gut besucht, und viele Anwohner lauschten seiner Musik. Einige Glückliche hatten die Fensterplätze in den angrenzenden Wohnung besetzt, und einen schönen Ausblick.
Das Fussvolk wollte natürlich auch was sehen, und so schaute manch einer über den Zaun (mit ein wenig Hochziehen) oder fuhr mit dem Fahrrad an den Zaun und streckte sich so über den Sichtschutz.
Dass wussten jedoch „Sicherheitsleute“ zu unterbinden, die diese „Zaungäste“ teils sehr rabiat wegzerrten. Angeblich durfte der Zaun nicht berührt werden… (offenbar ein sehr empfindlicher Zaun).

Ich konnte dann einer interessanten Situation beiwohnen, bei der ein schlauer Anwohner (offenbar ohne direkten Fensterplatz), eine Trittleiter aus dem Keller geholt hatte, und auf dem verbliebenen Platz zwischen Haus und Zaun diese hinstellte, um über den Zaun zu blicken.
Auch hier kamen die Sicherheitsleute (eher Typ: Türsteher) aufgeregt an, zerrten an dem guten Mann, wurden beleidigend und fingen an Fotos von ihm zu machen und drohten mit der Polizei.

Entnervt rief der Mann selbst die Polizei, da er sich genötigt fühlte (vor allem von den Fotos, die teils aus absurden 20-30cm vor seinem Gesicht gemacht wurden). Aus der Diskussion mit den Sicherheitsleuten habe ich nur soviel mitbekommen, dass die Begründung war _ „Sie dürfen nicht über diesen Zaun sehen“ _ und _ „der Veranstalter will das nicht“ _…

**Nun stellt sich mir (aus reinem Interesse) die Frage, wer war hier im Recht?

Der Anwohner auf öffentlichem Raum mit seiner Trittleiter (den ganzen Marktplatz konnte man nicht absperren, da etliche Restaurants, Geldautomaten etc. dann unzugänglich gewesen wären)?
Oder hatten die Security-Leute auch Befugnisse ausserhalb ihres abgetrennten Konzertbereiches.**

Ach ja, die hinzugezogenen Polizisten wussten es offenbar auch nicht, waren aber so nett die Löschung der Fotoaufnahmen zu beaufsichtigen, da der Anwohner sonst Anzeige wg. Nötigung gemacht hätte.

Die Zusatzfrage wäre, ob nicht auch das Berühren des Zaunes möglich gewesen wäre? Muss man das nicht in Kauf nehmen, dass eine Absperrung „berührt“ wird. Natürlich solange keiner hinüber klettert?

Alles in allem bleibt mir ein sehr schaler Nachgeschmack, weil hier die Stadt ihren Marktplatz in die Obhut einer Security/Schlägertruppe gegeben hat, und auch die Polizei offenbar ratlos war (Nötigung ist wohl kein Delikt, was die Polizei auch ohne Anzeige des Genötigten verfolgt…).

Hallo,

Die Zusatzfrage wäre, ob nicht auch das Berühren des Zaunes
möglich gewesen wäre? Muss man das nicht in Kauf nehmen, dass
eine Absperrung „berührt“ wird.

Eigentum ist Eigentum unabhängig von dessen Beschaffenheit oder Zweck. Wo kämen wir denn hin, wenn jeder an unserem Eigentum herumfummeln darf, nur weil es gerade in der Gegend rumsteht? Sie haben da aber eine schöne Hose *grabbel*
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__903.html

Ansonsten: das Schauen über den Zaun ist m.E. nicht verboten und kann auch nicht unterbunden werden – weder vom Werkschutz noch von der Polizei.

Gruß
Christian

Ansonsten: das Schauen über den Zaun ist m.E. nicht verboten
und kann auch nicht unterbunden werden – weder vom Werkschutz
noch von der Polizei.

Hallo und schon mal vielen Dank für die erste Einschätzung; weiss es vielleicht jemand genauer? Vielleicht auch hinsichtlich der Aktivitäten eines privaten Sicherheitsdienstes im öffentlichen Raum?

…Muss man das nicht in Kauf nehmen, dass
eine Absperrung „berührt“ wird.

Eigentum ist Eigentum unabhängig von dessen Beschaffenheit
oder Zweck.

Da stimme ich Dir grundsätzlich bei, andererseits kann man einen Zaun kaum mit einer Hose vergleichen. Von Art und Beschaffenheit, wie vom Einsatzzweck, ist ein Zaun doch geradezu prädestiniert Menschen „physisch“ zurückzuhalten, da kann man dann doch nicht noch Wachmänner vorstellen, die einen Sicherheitsabstand einfordern…

Aber wie gesagt, meine eigentliche Frage bezog sich auf Aktivitäten eines Sicherheitsdienstes, der einen Menschen ausserhalb einer Umzäunung bedrohte, beschimpfte und nötigte… weil der Veranstalter keinen Blick über den Zaun „will“.

Aber wie gesagt, meine eigentliche Frage bezog sich auf
Aktivitäten eines Sicherheitsdienstes, der einen Menschen
ausserhalb einer Umzäunung bedrohte, beschimpfte und
nötigte… weil der Veranstalter keinen Blick über den Zaun
„will“.

Ein Sicherheitsdienst hat keine hoheitlichen Befugnisse, darf also nur das, was auch jeder andere darf.

Levay

Hallöchen,

Hallo und schon mal vielen Dank für die erste Einschätzung;
weiss es vielleicht jemand genauer?

der einzige denkbare Straftatbestand ist die Erschleichung von Leistungen; dafür muß aber ein Zugangshemmnis überwunden werden.

…Muss man das nicht in Kauf nehmen, dass
eine Absperrung „berührt“ wird.

Eigentum ist Eigentum unabhängig von dessen Beschaffenheit
oder Zweck.

Da stimme ich Dir grundsätzlich bei, andererseits kann man
einen Zaun kaum mit einer Hose vergleichen.

Doch natürlich.

Von Art und
Beschaffenheit, wie vom Einsatzzweck, ist ein Zaun doch
geradezu prädestiniert Menschen „physisch“ zurückzuhalten, da
kann man dann doch nicht noch Wachmänner vorstellen, die einen
Sicherheitsabstand einfordern…

Der Eigentümer kann mit seiner Sache grundsätzlichen machen was er will und jede Einwirkung Dritter darauf untersagen. Das steht übrigens in seltener Klarheit so im Gesetz:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__903.html

Man darf fremdes Eigentum nicht antatschen, wenn der Eigentümer das nicht will, und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen Zaun, ein Auto oder eine Hose handelt.

Aber wie gesagt, meine eigentliche Frage bezog sich auf
Aktivitäten eines Sicherheitsdienstes, der einen Menschen
ausserhalb einer Umzäunung bedrohte, beschimpfte und
nötigte… weil der Veranstalter keinen Blick über den Zaun
„will“.

Beleidigung und Nötigung sind natürlich nicht erlaubt, wobei allerdings die Frage ist, ob Du und der Gesetzgeber bei der Definition einer Meinung seid.

Gruß
Christian

der einzige denkbare Straftatbestand ist die Erschleichung von
Leistungen; dafür muß aber ein Zugangshemmnis überwunden
werden.

… dafür muss man vor allem auch den Anschein der Ordnungsgemäßheit erwecken!

Levay