Blinde / Leere Handgranate DM51 - KKG?

Guten Tag,
würde eine leere / blinde Handgranate (Nur mechanischer Aufbau, ohne Zünder mit Plastiksprengkörper Aufschrift „BLIND“ und Splittermantel) DM51 der Bundeswehr unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen?

Ist der Besitz illegal?

Vielen Dank!

http://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/__13a…

Hi Olaf,

http://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/__13a…

Da sagt aber zur Frage nichts aus. Nur weil der Sprengstoff entfernt wurde ist das trotzdem noch ein voll funktionsfähiger Teil einer Handgranate.

Gerade bei der DM51 fällt auch der Splittermantel allein unter das Kriegswaffenkontrollgesetz. Auch wenn in diversen Sammlerforen das Gegenteil behauptet wird.

Gruß
Nick

Hi,
Ausser dem vorher genannten gibt es dann auch noch den Punkt der Herkunft dieses Teils.

Da so etwas in Deutschland nur an die BW verkauft wird und es dort striktest untersagt ist auch nur eine verschossene Platzpatrone mitzunehmen fällt mir kein durchgängig legaler Weg ein wie das Teil in privaten Besitz gekommen sein kann.

Gruß
Nick

Guten Tag,
nun ja, dann ist der Besitz nicht legal. Anklage wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz ist dann ja nicht mehr abwendbar. Nun, mit welchem „Strafrahmen“ müsste man in einem solchen Fall rechnen?

Um die Herkunft zu Begründen: Das Teil stammt von einem Verstorbenen Sammler, die ursprüngliche Herkunft ist somit nicht belegbar.

Vielen Dank!

MfG

Hi,

Um die Herkunft zu Begründen: Das Teil stammt von einem Verstorbenen Sammler, die ursprüngliche Herkunft ist somit nicht belegbar.

Mein Gedankengang: Ursprünglich ist das Teil mal bei der BW geklaut worden. Das weiss der verstorbene Sammler und das weiss auch der neue Besitzer und jeder vor und nach ihm.

Gruß
Nick

Nun ja, schwer zu belegen. Der Verstorbene arbeitete bei einer Zuliefer-/Herstellerfirma welche die Granaten/Körper vertrieb. Aber diesen Sachverhalt mal aussen weggelassen. Der bloße Besitz, in welchem Rahmen ist dieser „bestrafbar“?

Vielen Dank!

MfG

Der bloße Besitz, in welchem Rahmen ist dieser „bestrafbar“?

Hallo,

ich bin kein Experte in Sachen Kriegswaffen, kann also nicht beurteilen, ob ein bestimmter Gegenstand unter das KWKG fällt. Fällt dieser aber darunter, so stellt der genehmigungslose Besitz einen Verbrechenstatbestand dar = 1 Jahr Mindeststrafe.

Gruss

Iru

Guten Tag,
Nun ja, dann ist wohl 1 Jahr Mindeststrafe. Für nen bloßen mechanischen Aufbau mit keinerlei Füllung usw. reichlich. Zumal diese Dinger des öfteren / manchmal auch im Inet zu finden sind.

Vielen Dank!