Blinken beim Abbiegen

Off topic…
Hi Bernd!
Vielen Dank für Deine Auskunft! :o)))

nein, das war in Siegen (dort wo es immer regnet und alles 2
Jahre später passiert).

Wenn es aber so ist, so soll Dein Freund erst 2006 den Zettel mit der Aufförderung zum Zahlen erhaslten, oder??? ;o))) -Oder war es schon früher?-

Viele Grüße aus dem Westerwald,

Viele Grüße aus dem Frankenland!
Helena

Wie ist das bei zweispurigem Abbiegen?
Hallo zusammen,

jetzt hab ich auch noch ne Frage dazu: Wie ist das, wenn zwei Spuren abbiegen? Muss ich da auch blinken? Dann weiß doch keiner, ob ich nochmals die Fahrspur wechseln will oder ob ich nur abbiege und auf meiner Spur bleiben will? Sowas gibt’s bei uns beispielsweise an jedem Autobahn-Dreieck oder -Kreuz. Und ich hasse diese Situationen, wenn man nicht weiß, ob der andere, der blinkt, nun rüberzieht ohne zu schauen oder einfach auf seiner Spur weiterfährt.

Ich hab da noch ne andere nette Begebenheit. Bei uns gab’s da nämlich bis vor kurzem ne ganz nette Kreuzung, an der jeder bei Bedarf eine neue rechte Seite bekommen hat!!

Folgende Situation: Kreuzung mit zwei Fahrspuren. Die rechte Spur ist nur für Rechtsabbieger, auf der linken Spur geht’s geht’s rechts, gerade aus oder links. Logischerweise gehen nach rechts auch zwei Fahrspuren weiter. Da kurz nach der Kreuzung eine Tankstelle kommt, an der viele abbremsen, wollen einige dort immer nach links, um schneller vorbei zu kommen. Außerdem geht einige Meter weiter die eine Spur nach links weg.

Logischer Weise hatte man bei ca. jedem dritten Befahren der linken Spur und Abbiegen nach rechts jemanden vom andere Fahrstreifen auf der eigenen Spur und bei böser Absicht auch im eigenen Auto!!

Viele Grüße, Nina

hallo Tom

Hallo!

Auch mich stört es, wenn man bei manchen Autofahrern meinen
könnte, sie haben den Blinker bereits verkauft.

Richtig freuen (äh bin ich fies) tue ich mich, wenn ich
Autofahrer behindere, weil sie nicht blinken und ich daher
logischerweise davon ausgehe, daß sie geradeaus fahren (wohin
den sonst?).

Das hingegen ist ziemlicher Unsinn, soweit du das
(Fehl-)verhalten erkennen kannst. Diesefalls musst du den
anderen nämlich vom Vertrauensgrundsatz ausnehmen und darfst
nicht davon ausgehen, dass er die Verkehrsregeln einhält. Also
mit deiner Vorgangsweise hast du gleich mal eine Mitschuld an
einem Unfall.

Wieso ist es Unsinn, wenn ich mich freue ???
Außerdem: wer redet hier von Unfall - ich habe ausschließlich eine Behinderung gemeint, also ein kurzes Stören des fließenden Verkehrs, der letzendlich durch den Blinkmuffel verursacht wird.

Und sollte es tatsächlich zu einem Unfall kommen … müßte ich ja mit dem „Klammerbeutel gepudert sein“ wenn ich zugeben würde, daß ich ein Fehlverhalten vermutet habe.
Ich rede natürlich nicht von Abbiegespuren und Einordnen und so, sondern ausschließlich von einspurigen Straßen, auf denen man in alle Richtungen fahren kann und auch ohne zu Blinken hemmungslos tut!

Grüße
J. Doe

Hi
auch dann muss geblinkt werden.
Wenn jemand während dem Abbiegen auch noch die Spur wechselt, muss er besonders aufmerksam und worsichtig sein.
Ebenso musst du damit rechnen, dass der „Blinker“ nicht nur abbiegt, sondern die Spur wechselt.

Gruß
HaWeThie

Hallo!

Und sollte es tatsächlich zu einem Unfall kommen … müßte ich
ja mit dem „Klammerbeutel gepudert sein“ wenn ich zugeben
würde, daß ich ein Fehlverhalten vermutet habe.

Das ist natürlich klar, aber in der Praxis schaut das so aus, dass der Sachverständige ausrechnet, dass es dir möglich war, das so und so lange vorher zu erkennen. Wenn du jetzt klarerweise nicht sagst, dass du Fehlverhalten vermutet hast, dann nützt dir das gar nichts, denn dann kann man dir immer noch nachweisen, dass du zu spät reagiert hast. Ich spreche nur aus der Praxis - ich hab da live schon einige Aha-Erlebnisse erlebt. Deshalb ist das keine gute Idee.

Gruß
Tom

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Hallo Tom,

es ist lieb von Dir, daß Du Dir Gedanken über mein Wohlergehen machst- aber ich bin nicht völlig unbedarft und mach meine Erfahrungen gerne selber.

Und sollte ich völlig falsch mit meiner Einschätzung liegen … kannst Du immer noch an mir verdienen :wink:).

Grüße
J.Doe

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Ein guter Autofahrer macht so etwas nicht.
Hallo „J.-Doe“,

ich sags jetzt nochmal grundsätzlicher:
Autofahrer, die andere Verkehrsteilnehmer erziehen wollen, sind eine Plage. Ein guter Autofahrer fährt auch dann sicher und flott, wenn Andere Fehler machen, und zwar deswegen, weil ein guter Autofahrer die Fehler der anderen voraussehen kann.
Die Fehler der anderen vorauszusehen lernt man, indem man über das Verkehrsgeschehen nachdenkt, vor allem dann (in selbstkritischer Dankbarkeit), wenn man selber einen Fahrfehler begangen hat, sowie dann (nachdenklich), wenn man wegen irgendjemand anderes z.B. plötzlich hat bremsen/ausweichen müssen.

Mit herzlichem Gruß,

Wolfgang Berger

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Ein guter(?)Autofahrer macht so etwas nicht.
Hallo Wolfgang,

recht hast Du, ein „guter“ Autofahrer macht sowas nicht … aber wo gibt’s den noch.

Wenn ich auf dem Rad sitze (hatte ich das nicht erwähnt) begegnet der mir nur ganz selten.
Ich begegne immer nur denen, die mich durch Hupen, Abdrängeln, Schneiden und eindeutige Handzeichen irgendwie belehren, maßregeln oder gar nötigen wollen.

Und so übermenschlich bin ich nicht, daß ich mir da nicht gelegentlich die Freude gönne, einen „Praktizierenden Nichtblinker“ geringfügig zu behindern. Die Alternative wäre, daß ich von ihm behindert werde, weil er doch anders fährt als er anzeigt. Und da ist es mir schon lieber, er wird behindert.

Grüße
J. Doe

Geht mir auch so
Hallo J.,

bei mir es auch so, daß ich im Straßenverkehr dann am schwersten die eigene Rechthaberei dämpfen kann, wenn ich Radfahrer bin, obwohl ich selbst eigentlich nur auf dem Fahrrad absichtlich gegen Verkehrsregeln verstoße.

Mit herzlichem Gruß,

Wolfgang Berger

Genau das ist das Problem …
… vieler Autofahrer.

Sie kennen ja beide Seiten und wissen, wie schlecht sie sich auf dem Rad verhalten (auch wenn es lange her ist.
Jetzt (im Auto) gehören sie natürlich zu den guten und wichtigen und können selbstverständlich selber entscheiden, welche Regeln für sie gelten und welche überflüssig sind, wie z.B. das Blinken (und die Geschwindigkeitsbegrenzungen und das Handytelefonieren und das Radwegparken u.u.u.). Das ist dann kein "absichtliches Verstoßen* mehr sondern *gesunder Menschenverstand* beim Auslegen der StVO.

Viel Spaß beim Etikettenschwindeln
J. Doe

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Hallo,
exakt meine Meinung.

Gruss
Enno

Hallo,
völlig naheliegend. In einer Situation, wo man prinzipiell unterlegen ist, neigt man zum aggressiven, rechthaberichen Verhalten. Ich habe in Dresden das Fahrradfahren gänzlich eingestellt, da ich mit den hiesigen Autofahrern nicht zurechtkam - zugegebermaßen zeichnen die sich nicht unbedingt durch Flexibilität aus :wink:.

Gruss
Enno

Hallo,

Schau mal:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvo/__9.html

Jetzt meine persönliche Meinung:
da lese ich nur „Abbiegen“. Wenn ich auf einer Fahrspur mit
vorgeschriebener Fahrtrichtung fahre (auch mit Pfeil auf der
Fahrbahn) ist das KEIN abbiegen. Ich habe nämlich keine
Wahlmöglichkeit. Wie in einer Kurve. Da muß ich meine
Lenkbewegung, um der Straße zu folgen, auch nicht durch Blinker
angezeigen. Wenn ich mich allerdings am Anfang dieser Fahrspur
befinde und feststelle, das ich anders fahren will, dann muß ich zum
Verlassen dieser blinken.
Leider wird unsere StVO immer weiter verwässert. Ursprünglich war sie
mal ganz klar und eindeutig. Bis die 68er kamen.
Gruß
TeeBird