Blinken Ja oder Nein?

Guten Morgen

Eine zweispurige Autobahn führt durch die Stadt, dort ist ansstatt des Standstreifens eine dritte Spur. Diese Spur beginnt an einer Auffahrt und endet direkt in der letzten Stadabfahrt. Dazwischen kann man auf oder abfahren, mit einer Auf-, Abfahrt. Abmarkiert mit einer dickeren, unterbrochenen Linie.

Muss man, wenn man sich schon auf dieser Spur befindet bei der letzen Abfahrt blinken wenn die rechte Spur dort in der Ausfahrt endet? (Geradeaus würde es also auf den Standstreifen gehen)

Gruss vonsales

Moin,

ich kann Dir nicht mit Gewissheit sagen, ob man muss, aber ich kann nur jedem empfehlen, es zu tun, wenn es sein muss, auch eine 500m lange Ausfahrt.

Ich erlebe das immer wieder, da gibt es Auffahrten, die 800m später zu Ausfahrten werden. Wenn nicht geblinkt wird, ist den anderen Verkehrsteilnehmern einfach nicht klar, was derjenige vor hat.
Meiner Erfahrung nach gibt es ungefähr gleich viele Verkehrsteilnehmer, die gleich wieder abfahren, wie solche, die nach 790m dann auffahren, indem sie sich in die kleinste Lücke quetschen, weil sie glauben, die anderen würden das erkennen, dass sie auffahren wollen, auch wenn sie nicht blinken.

Dafür ist der Blinker ja da. Rechtzeitig allen anderen zeigen, was man vor hat. Und auch nicht nur einmal anticken. Wenn der Hintermann in dem Moment seinen Augenschließreflex hat, sieht er das nicht.

Ich hoffe, das war eine hilfreiche Antwort, wenn Du nur die rein rechtliche Seite wissen wolltest, ja wohl eher nicht. Aber vielleicht liest dann der ein oder andere mit, der sich darüber Gedanken macht.

Liebe Grüße,
-Echen

moin,

meines wissens nach muß man nur bei spurwechseln blinken (also nicht „nur“, aber in diesem konkreten fall). wenn sich der fahrer konstant auf ein und derselben spur befindet und diese dann auch noch in eine ausfahrt mündet, ohne daß die spur sich noch teilt, müßte er wohl nicht blinken.
man hat ja eben solche „durchgehenden“ auf- und abfahrten auf autobahnen „erfunden“, um das ständige und kurzfristige wechseln der spuren zu ersparen.
ich stimme aber efchen zu: im zweifel immer blinken, auch für 800m - aus dem einfachen grund, daß es sicherer für alle beteiligten ist, da jeder, der hinter einem fährt, dann weiß, daß dieser auf besagter spur blieben und abbiegen/ausfahren will.

saludos, borito

Hi,

wer abbiegt, also die Fahrtrichtung ändert muss blinken. Egal ob Autobahnausfahrt oder abknickende Vorfahrt.

Auszug aus
§ 9 StVO
Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
http://www.juraforum.de/gesetze/StVO/9/

Q-Gruß

hi q_treibaer,

ja, aber biegt denn derjenige, der auf einer autobahnAUFfahrt, die ohne unterbrechung in eine autobahnABfahrt mündet (also ein und dieselbe spur), ab?

wer auf einer autobahnAUFfahrt auf die BAB will, muß ja links blinken (spurwechsel).
wer von einer BAB auf eine autobahnABfahrt wechselt, muß rechts blinken (spurwechsel).
und was ist mit dem, der auf seiner spur bleibt? blinkt er links, verwirrt er die nachfolgenden autos, weil er ja gar nicht auf die linke spur wechseln will/wird. blinkt er rechts, sind wir bei dem, was zuvor schon geschrieben wurde.

abobados saludos, borito

und was ist mit dem, der auf seiner spur bleibt? blinkt er
links, verwirrt er die nachfolgenden autos, weil er ja gar
nicht auf die linke spur wechseln will/wird. blinkt er rechts,
sind wir bei dem, was zuvor schon geschrieben wurde.

Hi,

wer die Richtung ändert muss blinken. Das ist unabhängig davon das die Spur auf der er sich befindet nur nach rechts geht. Nach links abbiegen wäre auf einer Autobahn ( auf der A81 gibt es eine Möglichkeit nach links abzubiegen ) schon etwas seltsam, mit Blinker links wird ein Spurwechsel angekündigt. Folglich muss er hier, wenn er die Spur nicht verlässt, nach rechts blinken. Es sei denn, die Spur würde geradeaus weiterführen.

Q-Gruß

Was ist eine Richtungsänderung?
Hallo,

wer die Richtung ändert muss blinken.

gibt es eigentlich irgendwelche Kriterien dafür, wann etwas als Richtungsänderung zählt? Je nach Winkel/Länge/Krümmungsradius der „Kurve“ ist es ja manchmal fragwürdig, ob das noch „geradeaus“ ist oder schon „halb rechts/links abbiegen“. Im Alltag blinke ich persönlich lieber einmal zuviel, sofern es nicht missverstanden werden kann, aber ist das generell eine Ermessenssache?

Viele Grüße,

Andreas

Hi,

eine klare verständliche Definition ist mir nicht bekannt. Persönlich würde ich Richtungsänderung mit einer deutlichen Lenkradbewegung in Verbindung bringen. Oder grafisch ausgedrückt, wenn 180Grad eine Gerade ist, beginnt bei 135Grad für mich eine Richtungsänderung.

Als persönliche Anmerkung, ich bin ein Blinkmuffel. Wenn es dazu dient meine Absichten anzukündigen, wird grundsätzlich geblinkt. Aber z.B. auf Vorfahrtstraßen mit Richtungspfeilen auf der Fahrbahn bei denen meine Absicht eindeutig ist, blinke ich nicht. Der Grund liegt darin, ändere ich meine Fahrtrichtung nach rechts auf der Vorfahrtsstraße und es kommt danach eine Einmündung von rechts aus der jemand raus will, könnte derjenige meinen ich will abbiegen und er kann fahren.
Hier schafft blinken das Gegenteil von Klarheit was der Verkehrsteilnehmer vor hat.

Um bei dem obigen Beispiel zu bleiben, nach StVO muss geblinkt werden, aber im richtigen Leben ist es egal weil wenn die Spur nur nach rechts geht ist auch klar wohin die Fuhre geht.

Q-Gruß

Hallo

ja, aber biegt denn derjenige, der auf einer autobahnAUFfahrt,
die ohne unterbrechung in eine autobahnABfahrt mündet (also
ein und dieselbe spur), ab?

wer auf einer autobahnAUFfahrt auf die BAB will, muß ja links
blinken (spurwechsel).

Um auf die Autobahnauffahrt zurückzukommen. Beim Auffahren auf die 3., also an der Auffahrt beginnenden rechte Spur blinke ich nie, (ich gucke auch nicht) wozu auch, von hinten kann keiner kommen. Nur wenn ich auf die mittlere Spur wechseln will muss ich natürlich blinken.

wer von einer BAB auf eine autobahnABfahrt wechselt, muß
rechts blinken (spurwechsel).
und was ist mit dem, der auf seiner spur bleibt? blinkt er
links, verwirrt er die nachfolgenden autos, weil er ja gar
nicht auf die linke spur wechseln will/wird. blinkt er rechts,
sind wir bei dem, was zuvor schon geschrieben wurde.

Ich habe bisher meist rechts geblinkt, ca. 100 m vor der Abfahrt, obwohl ich schon 800 m auf dieser Spur war. Vor kurzem bin ich aber hinter einem Fahrschulwagen gefahren, der hat nicht geblinkt. Deshalb meine Frage.

Gruss vonsales

Hallo,
aber der Richtungswechsel kommt doch in der Regel erst deutlich später, da blinke ich selbst in einer normalen Ausfahrt schon lange nicht mehr (konkret meißt, wenn ich am Schild vorbei bin, so habe ich das gelernt).
Am Autobahnkreuz Nürnberg stelle ich mir die Frage auch immer wieder. Wenn man von Norden auf der A3 kommt und darauf bleibt fährt man nahezu ohne Lenkradeinschlag und kann das problemlos mit den erlaubten 120 km/h fahren. Zunächst lenkt man aber auch nicht, wenn man auf die A9 wechselt, fährt man auch erstmal geradeaus, die Kurve ist dann später extrem langgezogen.
Da der Blinker alleine aber nach allgemeiner Auffassung kein verläßliches Signal ist, schadet es nie zu versuchen zu erahnen, wo die anderen hinwollen.

Cu Rene

Vor
kurzem bin ich aber hinter einem Fahrschulwagen gefahren, der
hat nicht geblinkt. Deshalb meine Frage.

Wobei in solchen Wagen ja in der Regel Leute sitzen, die es u.U. noch nicht können :smile:

Um bei dem obigen Beispiel zu bleiben, nach StVO muss geblinkt
werden, aber im richtigen Leben ist es egal weil wenn die Spur
nur nach rechts geht ist auch klar wohin die Fuhre geht.

Wobei das insbesondere Verkehrsteilnehmer, die Dir entgegen kommen, auch nicht unbedingt immer wissen können, in welche Richtung Dich Deine Spur führt…

1 Like

Am Autobahnkreuz Nürnberg stelle ich mir die Frage auch immer
wieder. Wenn man von Norden auf der A3 kommt und darauf bleibt
fährt man nahezu ohne Lenkradeinschlag und kann das problemlos
mit den erlaubten 120 km/h fahren.

Aber es kommt eine normale Ausfahrt, auch zu erkennen an der dicken, kürzer gestrichelten Linie und den Richtungspfeilen:
http://maps.google.de/?ie=UTF8&ll=49.465778,11.22323…

Da kann man schonmal blinken. Dann weiß auch jeder, dass Du auf den rechten Spuren (der A3) bleibst und nicht doch noch kurz vor Schluss links rüber auf die A9 wechselst. (Naja, zumindest ist die Wahrscheinlichkeit dann größer…denn es gibt natürlich immer wieder Leute, die hier erst im letzten Moment merken, dass sie, um nach rechts (Süden, München) zu kommen, geradeaus fahren müssen :smile:

Da der Blinker alleine aber nach allgemeiner Auffassung kein
verläßliches Signal ist, schadet es nie zu versuchen zu
erahnen, wo die anderen hinwollen.

Aber gar nicht blinken ist auch keine Art, finde ich. Auf mich machen solche Leute immer den Eindruck, als würden sie sich um ihre Mitverkehrsteilnehmer einen Dreck scheren…

Liebe Grüße,
-Efchen

Wobei das insbesondere Verkehrsteilnehmer, die Dir entgegen
kommen, auch nicht unbedingt immer wissen können, in welche
Richtung Dich Deine Spur führt…

Hi,

wenn es sich um eine Einbahnstraße handelt, hat der Gegenverkehr wohl noch ganz andere Probleme. :wink:

Es soll nur verdeutlichen, es ist nicht immer sinnvoll völlig StVO konform zu blinken. Es muss klar sein was der andere will.

Q-Gruß

Hallo,

… kann …

Können tut man immer, aber hier geht es ja um das müssen.

gibt natürlich immer wieder Leute, die hier erst im letzten
Moment merken, dass sie, um nach rechts (Süden, München) zu
kommen, geradeaus fahren müssen :smile:

Da gibt es auch immer wieder Unfälle. Ich bin auch nur draufgekommen, weil sich gestern wieder jemand aus einem Land mit gelben Nummernschildern im letzten Moment entschieden hat (auch noch ohne zu blinken), ich dort aber schon mit sowas rechne.
An diesem Kreuz kann (können schon, aber nicht dürfen) man auch nicht einfach einmal „im Kreis“ fahren um wieder in die richtige Richtung zu kommen, weil einige Spuren gesperrt (und dementsprechend derzeit nicht geräumt) sind. Man müßte über die A3 auf die A6 und dann wieder auf die A9 fahren.

Cu Rene

es ist immer lustig, wie kompliziert einfache dinge gemacht werden.
überlegen wir mal, warum man überhaupt blinkt. es werden einfach nur den anderen verkehrsteilnehmern informationen über mein geplantes fahrmanöver gegeben.
wann genau geblinkt werden muss steht eindeutig in der stvo.
selbst wenn blinken nicht vorgeschrieben ist, kann es aber zur verkehrsklärung beitragen( verkehrsklärendes blinken).
zum thema.
in diesen fall würde ich nicht blinken, weil ich meinen verlauf des fahrstreifens einfach folge.
viel interessanter ist die frage, wann wird in diesem fall der einfädlungsstreifen zum ausfädlungsstreifen, denn beim einf.str. darf auch rechts schneller als links gefahren werden und im ausf.str. nicht .
hauptmann

Ich würde blinken.

Ich meine du verlässt die Straße, und wenn du auf einer Ausfahrtsspur einer normalen Autobahn ausfährst, also nach rechts in diese Ausfahrtsspur fährst, hörst du ja auch nicht das blinken auf, sobald du drauf bist.

Also ich würde blinken.

Hallo!

Ich meine du verlässt die Straße, und wenn du auf einer
Ausfahrtsspur einer normalen Autobahn ausfährst, also nach
rechts in diese Ausfahrtsspur fährst, hörst du ja auch nicht
das blinken auf, sobald du drauf bist.

Das hat mir erstmal meinen heutigen Tag versüßt! Ich musste darüber gut lachen! Nichts gegen Dich :smile:

So sollte es in der Tat sein, und wenn es doch nur so wäre! Aber ich bekomme das Gefühl, dass die Mehrheit absolute Blinkmuffel sind, einmal Blinker anticken und fertig. Braucht der Hintermann nur in dem Moment einmal zu blinzeln…

Die wenigsten Autofahrer, die ich so beobachte, blinken auf der Autobahnausfahrt wirklich, bis sie abseits der Autobahn sind…

Ich wünsche Dir auch einen schönen Tag :smile:
-Efchen

Schon klar :smile:

Wobei man letztendlich aber auf der sichereren Seite sein sollte, wenn man sich mehr an die StVO hält, als an den Menschenverstand. Wenn das ein Gericht mal anders urteilen sollte, führt das Gesetze doch ad absurdum.

Wobei man letztendlich aber auf der sichereren Seite sein
sollte, wenn man sich mehr an die StVO hält, als an den
Menschenverstand.

Hi,

die StVo ist ein starres System, Verkehr ist aber dynamisch, und da nehme ich mir die Freiheit wenn es der Sicherheit dient auch mal anders zu handeln als es die StVO vorschreibt.

Wenn das ein Gericht mal anders urteilen
sollte, führt das Gesetze doch ad absurdum.

Schau dir mal Urteile an bei denen um das blinken geht, bei der Schadensverteilung findest Du alles zwischen 0-100% und 100-0% Schadensquote. Manches ist da nicht unbedingt nachvollziehbar.

Q-Gruß