ich habe neulich bei einem abgestellten Fahrrad einen blinken Scheinwerfer (weisses Licht, in kurzen Abständen aufblitzend, wie bei einem US-Polizweiwagen) gesehen. Wurde wohl vergessen abzuschalten.
Frage: Ist es nach geltendem Recht zulässig, mit einem solchen Licht zu fahren?
Damit mich niemand missversteht: Ich finde so eine Leuchte besser als die Herrscharen von Radfahren, die bei Dunkelheit gar kein Licht anhaben.
Ja, aber warum dann nicht gleich einen zugelassenen kaufen?
weil die blinkenden länger halten (Batterie).
Als kleine Anekdote möchte ich noch anmerken, dass Infrarot-Fernbedienungen in D lange verboten waren, ebenso dritte Bremslichter am Auto (heute Vorschrift!!) und Telefone jahrzehntelange unabdingbar wie Telefone auszusehen hatten und man den Rufton nicht ausstellen können DURFTE.
Soviel zu Vorschriften.
Bei Rücklichtern glaube ich kaum, dass sich da in absehbarer Zukunft etwas ändert, sprich blinkende zugelassen werden, denn das Blinken hat die Funktion, sich gerade im Dunkeln vom normalen Dauerlicht abzuheben. Wenns zugelassen würde, führe das auf Dauer zu einem ziemlichen Wildwuchs im Bereich der Rückleuchten, was der Verkehrssicherheit eher abträglich wäre.
wie lange sollen sie denn halten? Meine Batterieleuchte hält ca 4 Stunden. Dann wird das Netzgerät drangestöpselt und am nächsten Tag ist sie wieder fit.
Herstellerangabe ist z.B. 120h (Trelock LS 200) im Blinkmodus,
80h bei Dauerlicht.
aber wozu brauche ich das? Ich fahre doch nicht 120 Stunden am Stück! Ich brauche das Licht um etwas zu sehen. Und das für wenige Stunden täglich. Danach wird die Lampe wieder aufgeladen.
Akku- und Batterieleuchten sind generell nicht auf der Straße erlaubt, mit Ausnahme von Radrennfahrern mit Rennmaschinen unter 11kg.
Blinkende Lichter sind zusätzlich nicht erlaubt - eine der wenigen Fahrrad-Licht-Regeln unserer STVO, die ich tatsächlich für begründet halte.
Blinkende Lichter sind zusätzlich nicht erlaubt - eine der
wenigen Fahrrad-Licht-Regeln unserer STVO, die ich tatsächlich
für begründet halte.
ich halte auch diese regel der stvo in bezug auf beleuchtung genauso schlecht wie alle anderen, bis auf die pflicht zur beleuchtung.
ich bevorzuge blinkende lichter, benutze selber 3 davon (auf einmal, eins hinten, zwei vorne - umschaltbar auf dauerlicht). der grund: an lichtstärke ist fahrradfahrer eh’ den anderen beleuchteten verkehrsteilnehnmern ‚unterlegen‘ und das ‚gesehen werden‘ ist in der stadt gerade im winter wichtiger als das aktive sehen.
btw.: ich verstehe auch nicht, wie man die halogenlampen für autos zugelassen hat, spätestens die xenon-teile blenden immer…
muss ich noch viel dazulernen bevor ich die stvo bei beleuchtung verstehe?!?
Blinkende Lichter sind zusätzlich nicht erlaubt - eine der
wenigen Fahrrad-Licht-Regeln unserer STVO, die ich tatsächlich
für begründet halte.
ich halte auch diese regel der stvo in bezug auf beleuchtung
genauso schlecht wie alle anderen, bis auf die pflicht zur
beleuchtung.
Blinkende Lichter sind für Sonderfälle gedacht und beanspruchen besondere Aufmerksamkeit, z.B. Blinklichter für Richtungswechsel.
Ärgerlicherweis sind auch Blinklichter für Richtungswechsel für Fahrrad verboten - frag mich nicht warum. Diese Regelungen sind im Grunde eine einzige Schikane: ganze 3 Watt Leitung (hinten und vorne) darf der Radfahrer einsetzen!
Blinkende Lichter sind für Sonderfälle gedacht und
beanspruchen besondere Aufmerksamkeit, z.B. Blinklichter für
Richtungswechsel.
ok, aber radfahrer, insbesondere mich, sehe ich lieber als sonderfall…und das blinken von weissen led’s ist auch eher nicht mit einem richtungswechsel zu verwechseln…jemand hatte in diesem thread auch noch als begründung für das enstprechende verbot den zu erwartenden wildwuchs genannt. aber lieber falle ich durch meinen wildwuchs an beleuchtungseinheiten an kopf, helm und rucksack auf als unter die räder.
dass viele unbeleuchtete radfahrer diese from von egosimus anscheinden nicht kennen ist mir rätselhaft.
Ärgerlicherweis sind auch Blinklichter für Richtungswechsel
für Fahrrad verboten - frag mich nicht warum. Diese Regelungen
sind im Grunde eine einzige Schikane: ganze 3 Watt Leitung
(hinten und vorne) darf der Radfahrer einsetzen!
uups, oh siehste, dass wir auch noch auf 3 watt beschränkt sind war mir auch nicht klar…mein tägl. weg (20+ kms einfach) führt z.t. auch durch waldgebiete, dafür werde ich mir asap solche teile anschaffen die allein durch den photonen druck bäume umknicken können, sicher ist sicher
nur gut, dass nach meiner erfahrung die damen und herren ordnungshüter diese punkte doch eher relaxt sehen solange der fahradfahrer überhaupt beleuchtet ist…vielen dank für diese im wahrsten sinne des wortes gesunde einstellung!
Bei Rücklichtern glaube ich kaum, dass sich da in absehbarer
Zukunft etwas ändert, sprich blinkende zugelassen werden, denn
das Blinken hat die Funktion, sich gerade im Dunkeln vom
normalen Dauerlicht abzuheben. Wenns zugelassen würde, führe
das auf Dauer zu einem ziemlichen Wildwuchs im Bereich der
Rückleuchten, was der Verkehrssicherheit eher abträglich wäre.
wieso? Steigt ganz Deutschland jetzt vom Auto aufs Fahrrad um?
Blinkende Lichter am Rad sind IMHo eine Notwehr gegen die Lichtflut der Motorisierten (die verbraten fürs Licht mehr als das Doppelte an Energie, als ich fürs Fahren brauche). Fahrräder dürfen und müssen sich davon abheben. Da das mit Leistung nicht geht, dann eben durch Blinken.
In Österreich sind blinkende Rücklichter übrigens definitiv erlaubt!