Ein wenig Ironie
Im Gesetzestext steht Fahrtrichtungsanzeiger.
Nacht 2 Uhr, weit und breit nichts.
Muß ich anzeigen wenn ich den Kreisverkehr verlasse?
Wem soll ich es anzeigen?
Ja, denn der Gestzgeber verlangt ausdrücklich
bei Änderung der Fahrtrichtung ist diese anzuzeigen.
PiRo
Man hält doch auch des Nachts an einer roten Ampel an, auch wenn die Kreuzung menschenleer ist. Man parkt doch auch dann nicht im Haltverbot…und und und…
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Sinn und Zweck ist halt eine einheitliche, einfache und leicht zu bewertende Regelung. Es ist immer vorgeschrieben zu blinken, das macht es eben einfacher, da muss nie entscheiden muss, ob es nun in der jeweiligen Situation sinnvoll ist oder nicht. Und es muss dann evtl. auch kein Richter bewerten.
Einfach immer blinken und fertig, das führt auch zu einer Konditionierung.
Meine 10 Cent:
Kommt natürlich auch immer auf die Gefahr an, die man für andere darstellt. Wenn ich zu Fuß unterwegs bin und nachts um 3 Uhr sehe, dass sich in weit und breit kein Fahrzeug bewegt gehe ich auch bei Rot über eine Ampel. Wenn ich aber mit dem Auto unterwegs bin halte ich natürlich immer an roten Ampeln, egal wann und wo und wie. Mit dem Auto kann man nämlich Menschen eher überfahren als beim zu Fuß gehen. 
Hallo,
ist doch bekannt, dass Gesetze, insbesondere die Strassenverkehrsordnung, lediglich unverbindliche Empfehlungen darstellen, die, wenn sie vom Bürger für unsinnig befunden werden, zu jeder Zeit ignoriert werden dürfen.
Gruß
S.J.
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Blinker ja
Hallo Du Blinkersparer 
Also DU hast nachts um 2 Uhr nicht geblinkt.
Weil Du ja alleine unterwegs warst und es sowieso niemanden interessiert hat.
Demnächst bist DU dann abends um 23 Uhr unterwegs,
dann bei Unwetter um 20 Uhr
O,k, Im Sommer ist es länger hell - dann sollten wir die neue Definition am besten vom Sonnenuntergang abhängig machen, vom Grad er Bewölkung und von der Anzahl der Teilnehmer am Strassenverkehr?
Ich finde es ganz praktisch, dass die Regeln zur Vereinfachung rund um die Uhr gelten.
obwohl - hier in der Anliegerstrasse könnte ich mir ab 20 Uhr Licht und Blinker sparen - ist sowieso sonst niemand unterwegs 
Lieben Gruss - vergiss die Diskussion!
Ulli
Hallo,
ganz normaler Menschenverstand:
1.
Nacht 2 Uhr, weit und breit nichts.
Muß ich anzeigen wenn ich den Kreisverkehr verlasse?
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn weit und breit wirklich niemand ist, wird dich niemand anzeigen können, wenn du das Blinken unterlässt.
2. Dich zeigt jemand deswegen an.
Dann war wohl doch jemand in der Nähe und du hättest nicht nur wegen dem Gesetz, sondern auch um dem anderen Verkehrsteilnehmer deine Absicht, den Kreisverkehr zu verlassen, mitzuteiln.
Bist du immer sicher, dass da kein Fußgänger am Straßenrand steht? Oder ein Mopefahrer, der gerade herangefahren kommt?
Nein, kannst du eigentlich nicht sein, also greift wieder: du musst blinken.
Und was die anderen geschrieben haben, von wegen: es macht die Regeln einfacher, wenn sie immer gelten, ist natürlich immer richtig.
Gruß
Elke
Kann mich Xanadu nur anschließen. Es ist wirklich viel einfacher, grundsätzlich zu „blinken“, als in immer wieder darüberr nachzudenken, ob es um diese Zeit und in dieser Situation nicht entbehrlich ist.
Das führt sonst noch so weit, daß man es aus Gewohnheit immer seltener und schließlich gar nicht mehr tut. Blinkmuffel sind leider immer häufiger zu sehen. So auch eine Bekannte, die am helllichtem Tag es nicht für nötig hielt, Spuwechsel durch Blinken anzuzeigen und meine Frage mit den Worten „Wieso, da war doch keiner?“.
MfG
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