Hallo zusammen,
ist ein Blitzableiter an einem Neubau (Fertighaus in Holzständerbauweise) eigentlich Pflicht? Oder eher unnütz?
Gruß und Danke!
(Woly)
Hallo zusammen,
ist ein Blitzableiter an einem Neubau (Fertighaus in Holzständerbauweise) eigentlich Pflicht? Oder eher unnütz?
Gruß und Danke!
(Woly)
Hallo !
NEIN,es gibt für Privathäuser keine Blitzableiterpflicht,obwohl sie natürlich nützlich sind.
Öffentliche Gebäude mit Gefährdung bei Blitzeinschlag,weil viele Personen anwesend sind(Schulen,Veranstaltungszentrum usw.) oder Gefährdung durch Lagerung von feuergefährlichen Stoffen z.B.,da wird in der Baugenehmigung eine Blitzschutzanlage gefordert.
Hohe Gebäude(Kirchen,Aussichtstürme usw.) und freistehend Gebäude auf Bergkuppen sind weitere Anlagen,die einen Blitzschutz benötigen.
Eher unnütz kann man nicht sagen,die Kosten sind im Verhältnis zur Bausumme des Hauses minimal (1-2 % meist).
Wichtig ist aber auch der „innere Blitzschutz“ der Elektroanlage und der Haustechnik,hier kommt es viel öfter zu Überspannungsschäden als zu Feuer nach Blitzschlag direkt im Haus.
Selbst wenn man den äußeren Blitzschutz noch nicht plant,macht man vorsorglich beim Fundamenterder die nötigen Abzweiger für die später benötigten Ableitungen vom Hausdach(jede Hausecke mind.).
Das kostet fast nichts und erlaubt die spätere Nachrüstung ohne Zusatzaufwand und Aufgraben !
MfG
duck313
hallo,
nö is keine pflicht.
Hi,
ist ein Blitzableiter an einem Neubau (Fertighaus in
Holzständerbauweise) eigentlich Pflicht?
Das kann man nicht generell beantworten. Baurecht ist Ländersache (Bauordnung des Landes prüfen) und die Baugenehmigung Sache der Bauämter (dort kann eine solche Anordnung auch getroffen werden).
Oder eher unnütz?
Das sicher nicht.
Gruß Stefan
Moins!
Vielen Dank für die Hinweise - das bringt auf jeden Fall mal etwas Licht ins Dunkel 
Gruß
(Woly)