Aaaaargh!!
Und was hat das Hin und Her mit meiner Blitzerfrage zu tun?
Dürfen die jetzt? Oder dürfen sie nicht?
Ist das Blitzen Rechtens gewesen oder nicht?
Ein Dönerstand war jedenfalls in weitem Umkreis nicht vorhanden! Allenfalls im Nachbarort, und dort wäre man besser hingefahren.
Gruß Armin
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo nochmal,
nicht alles,was sich Staatsdiener in Uniform erlauben,ist auch
rechtens
weiß ich.
Das Döner-oder Pommesholen gehört nicht zu den dringend
erforderlichen
Hoheitlichen Aufgaben
Einsatzbereitschaft schon.
…dafür haben die Damen und Herren
sich nämlich eigentlich Ab-und Anzumelden…das ist nämlich
Ihre Pausenzeit…
Du hast m.E. einen etwas falschen Eindruck von der Arbeit und der Personalstärke der Schutzpolizei in Städten. Da wird nicht von 12.00-12.30 Mittach gemacht, sondern wenn Zeit ist und wenn der Einsatz kommt, dann kommt er und nicht, wenn der Döner vertilgt ist. Eine Wanderung zum Parkplatz in der Seitenstraße ist da nicht drin.
Oder Kannst Du dir in einer Privaten Firma einfach so ohne
weiteres Essen holen ohne vorher aus-und wieder einzustempeln
???
Ja, kann ich. Ich habe noch nie igendwo stempeln müssen und großartig Bescheid sage ich auch nicht, wenn ich rausgehe.
Man kann nicht mit einem Streifenwagen in zweiter Reihe vor
der Pommesbude parken und anschließend 15 Minuten später
jemanden für die Gleiche Tat verwarnen…
Doch kann man, denn der jemand hat nicht eine ständige Verfügbarkeit sicherzustellen.
Gruß,
Christian
Und was hat das Hin und Her mit meiner Blitzerfrage zu tun?
Ist ein Nebenaspekt. Du hast zar den Thread gestartet, aber keine KOntrolle darüber 
Dürfen die jetzt? Oder dürfen sie nicht?
Sie dürfen, wenn die Behinderung zum Zweck in einem angemessenen Verhältnis stellt. Wenn Du das geprüft haben willst, starte eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Erfahrungsgemäß wird die aber sehr schnell fruchtlos im Sande verlaufen.
Gruß,
Christian
Hallo Artmin,
das hatte ich dir oben geschrieben…
Gemäß eines Erlasses des Innen-Ministeriums dürfen sie sich Verkehrswidrig mit dem Meß-Fahrzeug aufstellen,wenn ansonsten nicht anders die Geschwindigkeit am Gefahrenpunkt gemessen werden kann…
Mfg
Frank
Hallo Christian,
doch ich kenne das Leben dort sehr gut…
Bis zu meinem Unfall war ich da ja auch…
deswegen ja auch meine kritischen Anmerkungen…
siehe hierzu auch einen Kommentar eines Streifenbeamten aus einem Polizei-Internen Nachrichtenblatt:
*snip*
Wie können wir vom Bürger das Einhalten von Regeln und gesetzlichen Vorgaben, das Beachten von Normen und Werthaltungen, ein positives Sozialverhalten und partnerschaftlichen Miteinanderumgehen erwarten, wenn wir selbst ein derartiges Negativmodell geben?
*snip*
Dieser Kollege hat es sehr schön auf den Punkt gebracht…
Es geht nicht an,das nur weil der(die) Betreffende(n) eine Uniform tragen,sie sich alles erlauben können…
Ohne dich jetzt mit den ganzen PDV èn zu langweiligen…aber das ganze mal in Kurzform:
- posititves Beispiel geben
- Die Uniform verpflichtet
- Augenmaß haben
- du bist ein Diener des Staates (und damit von jedem Bürger)
Und zurück zum Thema…
So lange du von deiner Leitstelle als „Streifen-Hörnchen“ keinen Einsatz-Befehl erhälst,bist du mit deinem Fahrzeug ein Straßenverkehrs-Teilnehmer wie jeder andere auch…
mfg
Frank
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Hallo nochmal,
Dieser Kollege hat es sehr schön auf den Punkt gebracht…
stimmt, aber ich bin mir nicht sicher, daß er dabei die Döner-Bude-Geschichte gemeint hat.
So lange du von deiner Leitstelle als „Streifen-Hörnchen“
keinen Einsatz-Befehl erhälst,bist du mit deinem Fahrzeug ein
Straßenverkehrs-Teilnehmer wie jeder andere auch…
Sehe ich anders, sah mein Ö-Recht-Prof anders und sieht ein gewisser Polizeikomissar anders, nachdem er bei seinem Chef deswegen sogar nachfragte. Tenor: solange niemand unangemessen behindert wird, hat die Einsatzbereitschaft auch während der Nahrungsaufnahme im Vordergrund.
Gruß,
Christian
Hallo Christian,
Dieser Kollege hat es sehr schön auf den Punkt gebracht…
stimmt, aber ich bin mir nicht sicher, daß er dabei die
Döner-Bude-Geschichte gemeint hat.
So lange du von deiner Leitstelle als „Streifen-Hörnchen“
keinen Einsatz-Befehl erhälst,bist du mit deinem Fahrzeug ein
Straßenverkehrs-Teilnehmer wie jeder andere auch…
Sehe ich anders, sah mein Ö-Recht-Prof anders und sieht ein
gewisser Polizeikomissar anders, nachdem er bei seinem Chef
deswegen sogar nachfragte. Tenor: solange niemand unangemessen
behindert wird, hat die Einsatzbereitschaft auch während der
Nahrungsaufnahme im Vordergrund.
Das kannst Du ja anders sehen…
Aber die PDV sieht das anders…
genau so eine Handlungsweise bringt den Bürger doch gegen uns auf…
mfg
Frank
Danke euch allen für die bisherigen Antworten
Und was hat das Hin und Her mit meiner Blitzerfrage zu tun?
Ist ein Nebenaspekt. Du hast zar den Thread gestartet, aber
keine KOntrolle darüber 
Heul! Ich will aber!! (aufstampf)
)
Dürfen die jetzt? Oder dürfen sie nicht?
Sie dürfen, wenn die Behinderung zum Zweck in einem
angemessenen Verhältnis stellt. Wenn Du das geprüft haben
willst, starte eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Erfahrungsgemäß
wird die aber sehr schnell fruchtlos im Sande verlaufen.
Wenn Sie nur 10m weiter vor gerollt wären wäre das Messergebniss das selbe, das Halteverbot beendet und die Gefahrenstelle, wegen der das Halteverbot eingerichtet worden war, nicht mehr verdeckt gewesen.
Gruß,
Christian
Aber trotz alledem keine Chance? In der einen Boulevardsendung im Fernsehen wird genau das immer wieder hervorgehoben…
Danke schon mal
Gruß Armin