in einem Mietshaus mit drei Parteien, Vermieter X ist einer davon, ist der Blitz in die Satelitenanlage eingeschlagen und es besteht kein Empfang mehr. Laut Angabe des Vermieters X ist keinen sichtbarer Schaden zu erkennen und ein Fachmann soll sich der Sache annehmen.
Gibt es diesbezüglich eine Regelung, wie lange sich Vermieter X mit der Reparatur Zeit lassen kann?
Oh Gott, kein Fernsehen!!! Die Welt geht unter und ich weiß nichts davon.
[\Ironie]
Im Ernst: Ist der Fernsehempfang teil der mietvertraglichen Vereinbarung, kann man Frist setzen und Miete mindern (hier mein Rat für diese Fälle: Mietminderung nur mit Fachmann, wenn man sich nicht absolut sicher ist)
wenn die Anlage dem VM behört und sie Bestandteil des Mietvertrages ist, dann ist der VM der Ansprechpartner für den M.
Der VM hat die Möglichkeit verschiedene Angebote einzuholen und auch eine gewisse Bedenkzeit.
Diese könnte mal sehr lang ausfallen, wenn Urlaub, Krankheit etc. dazwischen kommt.
IdR wird ein VM die Reparatur zeitnah vornehmen lassen, weil sonst der M mit Mietminderung die Angelegenheit immer unangenehmer werden lassen kann.
Wenn also ein entspanntes Verhältnis zwischen M/VM besteht, so sollte die Reparatur möglicherweise innerhalb von 4 bis 6 Wochen spätestens erledigt sein.