Blitzen vom Privatgrundstück?!

Hallo!

Es gab eine 70er Zone, danach sofort 50 und dann 100 m später stand ein Blitzer auf einem Privatgrundstück parallel zur Straße. Nun ist meine Frage: sind 100 Meter nicht zu wenig (außerorts, bergab) und darf der vom Privatgrundstück überhaupt blitzen?.

Achso da ist noch ne Frage. Wann genau blitzt so ein Autoblitzer? (wenn ich 5m man vor dem Auto bin 10 15 …??)
Weil da ist vorher noch ein Auto gewesen, und ich weiß nicht wer geblitzt wurde). Es hat aber nur einmal beblitzt.

Naja danke schonmal

mfg

Hallo Zuhn,
natürlich wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung durch ein Verkehrszeichen angezeigt (hier 50 km/h). Diese Höchstgeschwindigkeit ist beim Erreichen des Schildes einzuhalten, dabei spielt es keine Rolle, ob die Straße abschüssig ist oder nicht.
Ein Verbot, die Geschwindigkeitsmessung von einem Privatgrundstück zu kontrollieren, kann nur der Grundstückseigentümer aussprechen.
Die Meterzahl für die Aufnahme richtet sich nach der Straßebeschaffenheit. Im Gegensatz zu einer Rotlichtüberwachung (hier werden zwei Fotos gefertigt) gibt es bei einer Geschwindigkeitskontrolle nur ein Foto (es kann von vorne oder auch von hinten aufgenommen werden).
Wenn vor Ihnen ein zweites Auto fuhr, kann auch dieses als Geschwindigkeitssünder in Betracht kommen.
Warten Sie also ab.
MfG

Hallo „Zuhn“.

Grundsätzlich sagt der Verkehrsüberwachungserlass, dass man 200 Meter vor und nach einem geschwindigkeitsregelnden Verkehrszeichen keine Überwachung durchführen SOLLTE. Davon kann allerdings abgewichen werden (bspw. Unfallschwerpunkt, Gesamtstrecke der Reduzierung ist geringer…).

Hinsichtlich des Abstands kommt es sicherlich auf die eingesetzten Geräte an…

Privatgrundstück: Kann ich mir zwar nicht vorstellen, dass von einem privaten Grundstück aus gemessen wurde, wenn aber ja, dann muss sicherlich das Einverständnis des Eigentümers vorliegen.

Grüße, Steffen

Hallo, also grundsätzlich darf ein Blitzer vom Privatgrundstück aus blitzen solange der Eigentümer es erlaubt. Wann ein mobiler Blitzer blitzt hängt von der Einstellung ab dass kann jedesmal anders sein, meistens aber eher weiter weg. Blitzerfotos sind ungültig wenn sich zwei Fahrzeuge im Bereich aufhalten, also sobald zwei Fahrzeuge auf dem Bild sind Einspruch erheben da nicht nachweisbar ist wenn das Gerät geblitzt hat. Bezüglich des Abstandes nach der Geschwindigkeitsbegrenzung, es sollte nicht dicht hinter dem Schild geblitzt werden es gibt in besonderen Unfallschwerpunkten ausnahmen, die Regel vom reinrollen lassen ist irreführend und hat keinen Bestand. Gruß

Grundsätzlich ist ab dem Verkehrszeichen auch die Geschwindigkeit zu fahren. Die überwachung 100 m danach aufzubauen ist ok, in besonderen Fällen kann man es auch direkt am VZ aufbauen.

Benutzung eines Privatgrundstückes setzt natürlich das ok des Besitzers voraus. (Wird oft erteilt, da es denen zumeist sowieso zu schnell ist)

Eine Kamera kann immer nur ein Fahrzeug messen. Sollte das Bild in einem vorgegebenen Rahmen 2 Fahrzeug aufnehmen, wird die Messung ungültig.

Gruß

Nun ist meine Frage: sind 100 Meter nicht zu wenig
(außerorts, bergab)

Nein, wieso sollte es?

und darf der vom Privatgrundstück
überhaupt blitzen?.

Das kommt sicher auf den Eigentümer an!

Achso da ist noch ne Frage. Wann genau blitzt so ein
Autoblitzer? (wenn ich 5m man vor dem Auto bin 10 15 …??)

Tut mir leid, das weiss ich wirklich nicht.

mfg

Auch Grüße!

Zu 1. Nein, sind nicht zu wenig
Zu 2. Warum soll es verboten sein von einem
Privatgrundstück aus zu blitzen??
Zu 3.Leider bin Ich kein Techniker und kann somit
diese Frage nicht beantworten
M.f.G. Cruiserpeter

Hallo!

Also erstens gilt das Tempolimit ab dem Schuld und genau ab da könnte auch gemessen werden. Allerdings ist in den meisten Bundesländern von einem „Soll“-Abstand die Rede. Der liegt meistens bei 50-100m. Also in diesem Fall wurde alles beachtet.

Sollte man in diesem Bereich nicht messen dürfen, wären kurze Geschwindigkeitsbeschränkungen (wie z.B. vor Schulen oder Altenheimen) ja gar nicht zu überwachen. Also geblitzt werden DÜRFTE ab dem Schild, meistens jedoch 100m danach.

Wieso soll man von einem Privatgrundstück nicht blitzen dürfen? Mir fällt da kein Grund dagegen ein… Es sind ja nur die Rechte des Gruundstücksbesitzers verletzt, aber wenn der einwilligt - kein Problem! Selbst ohne Einwilligung werden die Messungen rechtmäßig sein, nur muss der Standort demnächst neu gewählt werden.

Wo ein Blitzer blitzt, kann ich dir nicht sagen. Es gibt da viele verschiedene Systeme (Induktionsschleifen, Radar, Laser) mit unterschiedlichen Linsen und Winkeln. Also immer verscheiden.

Warte den Bescheid ab. 3-Monats-Frist!

Hallo zuhn,

danke für Deine Anfrage.
Leider bin ich hier überfordert. Ich würde Dir vorschlagen, diese Frage in dem Forum www.123recht.net/forum
unter Verkehrsrecht / Button rechts oben
stellen. Vorher bitte anmelden. Verpflichtet zu nichts.
Oder wenn Sie es genau wissen wollen, mit einem minimalem Beitrag von einem Rechtsanwalt unter:
www.frag-einen-anwalt.de/forum.

Viel Glück

kraroma

Auch Hallo,

in der Regel sind so etwa 150 m der Maßstab. Da ist aber nur ein ungefährer Wert und abhängig von der Örtlichkeit. Diese 150 m können bei entsprechendem Anlass unterschritten werden und z.b. entsprechenden Straßenabschnitten ganz außer Acht gelassen werden. Es gibt ja z.B. so Mini-Ortsdurchfahrten, die sind gerade mal 200 m lang. Aber hier wird dann häufig gerast. In diesen Fällen bleibt diese Maßangabe unberücksichtigt.

Ob von einem Privatgrundstück, oder von öffentlichen Grund aus geblitzt wird, ist für den Tatbstand als solches unerheblich. Es müssen bei der Aufstellung eine Geschwindigkeitsmessgerätes, z.B. Lichtschrankenmesserät, nur die Hinweise des Herstellers und evtl. Vorgaben für die Geschwindigkeitsmessung eingehalten werden.
Bei einem Laser etwa, ist darauf zu achten, dass der Winkel zur Fahrbahn so flach wie möglich ist, sonst macht sich der sogenannte Sinus-Effekt bemerkbar, das bedeutet,dass die gemessene Geschwindigkeit geringer, als die tatsächlich gefahrene ist. Vergleichbar mit dem Verkürzen des Winkels beim Fussball.

Beim stationären Blitzer kann man als Anhaltspunkt nehmen, dass wenn man direkten Sichtkontakt auf die Kamera hat, sich also in nmittelbarer Nähe befindet, dass man selbst der Betroffene ist. Genaue Daten kann ich leider nicht nennen.
Aber man sollte sich nicht darauf verlassen, wenn es nicht blitzt, dass man nicht erwischt wurde. Die Kameras der neuen Generation haben einen Blitz, den man nicht einmal mehr sieht.

Also immer schön ordentlich fahren, denn mit dem Geld, was das kostet, kann man mit Frau oder Freundin ganz toll essen gehen. So halte ich es zumindest.

In diesem Sinne, eine halbwegs zufriedenstellende Auskunft gegeben zu haben, einen schönen Tag noch. Gruß K. Nadler

hallo zuhn
Privatgrundstück ist kein Hindernis um zu Blitzen, solange es der Eigentümer gestattet!!!
Die 100m dürften in jedem Fall ausreichend sein. In einem Geschwindigkeitstrichter ist auch das zweimalige Aufstellen des 50km/h-Zeichens nicht erforderlich.
Bei ESO-Geräten ist die Entfernung vom Sensor zum Blitz ca. 10m.
Hoffe geholfen zu haben.

Hallo

Ja, sowohl von einem Privatgrundstück als auch 100 Meter nach der in Ihrem Fall genannten Geschwindigkeitstrichterung darf geblitzt werden. Es ändert sich nichts an der rechtlichen Bestandhaftigkeit, ob das Gerät auf einem Privatgrundstück oder in öffentlichem Verkehrsraum steht.

Es ist schwierig, in diesem Fall zu beantworten, wer jetzt nun genau geblitzt wurde. Grundsätzlich wird pro Foto natürlich nur ein Fahrzeug erfasst. Wenn nunmehr zwei Fahrzeuge mit sehr dichtem Abstand hintereinander her gefahren sind und beide zu schnell waren, besteht theoretisch schon die Möglichkeit, dass nur der Erste geblitzt wurde. Ich würde in diesem Fall einfach abwarten, ob mir ein Anhörungsbogen mit entsprechendem Foto zugesandt wird, aus dem einwandfrei zu erkennen ist, ob es sich um mein Fahrzeug bzw. mich als Fahrer handelt.

Viele Grüße,
Timm

Hallo,

ob die Polizei von einem Privatgrundstück blitzen darf, ist eine Angelegenheit von Polizei und dem Eigentümer. Doch das ist ja nicht das Thema. Die Polizei überwacht den öffentlichen Verkehrsraum auf Übertretung der Verkehrsregeln ( bzw. Einhaltung, je nach dem wie man es sieht).
Der Blitzer kann sogar unmittelbar hinter den Verkehrsschild stehen. Ist aber so nicht üblich, aber eine rechtliche Festlegung, wo der Blitzer stehen darf, gibt es nicht. Wichtig ist, dass das die Messtechnik korrekt eingestellt ist und verwertbare Messergebnisse liefert.
Die Frage wann der Blitz ausgelöst wird (Abstand) lässt sich so nicht beantworten. Der Abstand spielt dabei keine Rolle.
Wenn noch ein Auto mit auf den Weg (evtl. in der Nebenspur) war, würde ich erst mal abwarten, bis die Anhörung dazu kommt. Vielleicht bist Du gar nicht dabei!

Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Gruß Wolfgang

Hallo!

Also, zu Frage 1:
ja, leider darf auch von einem Privatgrundstück geblitzt werden, nur muß der Eigentümer das erlauben.
Frage 2:
Man darf sofort beim entsprechenden Schild die vorgeschriebene nicht mehr überschreiten, auch wenn es bergab geht, umgekehrt erlauben einige Richter eine Erhöhung der Geschwindigkeit noch ca. 560 m vor dem Schild. Geschwindigkeits.Begrenzung Ende.
Frege 3:
Es gibt unterschiedliche Bltzgeräte, die meisten blitzen ca. 5 m vor dem Fahrzeug, weil dann noch der Blitz reicht.
Warte mal auf den Bescheid, vielleicht war ja der Vorwagen der Betroffene.

Es gab eine 70er Zone, danach sofort 50 und dann 100 m später
stand ein Blitzer auf einem Privatgrundstück parallel zur
Straße. Nun ist meine Frage: sind 100 Meter nicht zu wenig
(außerorts, bergab) und darf der vom Privatgrundstück
überhaupt blitzen?.

Achso da ist noch ne Frage. Wann genau blitzt so ein
Autoblitzer? (wenn ich 5m man vor dem Auto bin 10 15 …??)
Weil da ist vorher noch ein Auto gewesen, und ich weiß nicht
wer geblitzt wurde). Es hat aber nur einmal beblitzt.

Naja danke schonmal

mfg