Auch Hallo,
in der Regel sind so etwa 150 m der Maßstab. Da ist aber nur ein ungefährer Wert und abhängig von der Örtlichkeit. Diese 150 m können bei entsprechendem Anlass unterschritten werden und z.b. entsprechenden Straßenabschnitten ganz außer Acht gelassen werden. Es gibt ja z.B. so Mini-Ortsdurchfahrten, die sind gerade mal 200 m lang. Aber hier wird dann häufig gerast. In diesen Fällen bleibt diese Maßangabe unberücksichtigt.
Ob von einem Privatgrundstück, oder von öffentlichen Grund aus geblitzt wird, ist für den Tatbstand als solches unerheblich. Es müssen bei der Aufstellung eine Geschwindigkeitsmessgerätes, z.B. Lichtschrankenmesserät, nur die Hinweise des Herstellers und evtl. Vorgaben für die Geschwindigkeitsmessung eingehalten werden.
Bei einem Laser etwa, ist darauf zu achten, dass der Winkel zur Fahrbahn so flach wie möglich ist, sonst macht sich der sogenannte Sinus-Effekt bemerkbar, das bedeutet,dass die gemessene Geschwindigkeit geringer, als die tatsächlich gefahrene ist. Vergleichbar mit dem Verkürzen des Winkels beim Fussball.
Beim stationären Blitzer kann man als Anhaltspunkt nehmen, dass wenn man direkten Sichtkontakt auf die Kamera hat, sich also in nmittelbarer Nähe befindet, dass man selbst der Betroffene ist. Genaue Daten kann ich leider nicht nennen.
Aber man sollte sich nicht darauf verlassen, wenn es nicht blitzt, dass man nicht erwischt wurde. Die Kameras der neuen Generation haben einen Blitz, den man nicht einmal mehr sieht.
Also immer schön ordentlich fahren, denn mit dem Geld, was das kostet, kann man mit Frau oder Freundin ganz toll essen gehen. So halte ich es zumindest.
In diesem Sinne, eine halbwegs zufriedenstellende Auskunft gegeben zu haben, einen schönen Tag noch. Gruß K. Nadler