Ich hab mal eine Frage und hoffe dass mir jemand helfen kann.
Wie lange hat die Polizei Zeit nachdem man gestanden hat, dass man das auf dem Blitzerfoto ist??
Geblitzt wurde genau vor einem Jahr und im Juli darauf wurde es gestanden. Mit Beantragung auf Eichung und Schulungsnachweis des Beamten.
Es war eine Geschwindigkeitsübertretung von genau 21 km/h, schon nach Abzug der 3 km/h (ich weiß, ziemlich dämlich).
Nun war das Ganze noch kurz vor Probezeitende.
Muss man denn noch fürchten, dass da was kommt oder kann man aufatmen?
weil ne Probezeitverlängerung wäre ja fast sinnlos, da diese schon nen dreiviertel Jahr vorbei ist.
Ich hoffe mal jemand kann mir diese Frage irgedwie beantworten.
Stehe natürlich für weitere Fragen zur Verfügung.
Vielen Dank schon mal im Voraus an alle die es zumindest versuchen ;o)
Wie lange hat die Polizei Zeit nachdem man gestanden hat, dass
man das auf dem Blitzerfoto ist??
Hi,
3 Monate nach anordnen des Anhörungsbogen, wenn keine weiteren verjährungsunterbrechenden Anordnungen getroffen wurden, verjährt das Ganze wenn kein Bußgeldbescheid ausgestellt wurde.
Geblitzt wurde genau vor einem Jahr und im Juli darauf wurde
es gestanden. Mit Beantragung auf Eichung und
Schulungsnachweis des Beamten.
Dann dürfte es verjährt sein.
Muss man denn noch fürchten, dass da was kommt oder kann man
aufatmen?
Locker durch die Hose atmen, ist zu 99,9% verjährt. Glückwunsch.
weil ne Probezeitverlängerung wäre ja fast sinnlos, da diese
schon nen dreiviertel Jahr vorbei ist.
Wäre sie nicht, weil da kämen 2 Jahre dazu.
Stehe natürlich für weitere Fragen zur Verfügung.
Umgezogen bist Du nicht, und per Post immer erreichbar gewesen?
Q-Gruß
Wie lange hat die Polizei Zeit nachdem man gestanden hat, dass
man das auf dem Blitzerfoto ist??
Hi,
3 Monate nach anordnen des Anhörungsbogen, wenn keine weiteren
verjährungsunterbrechenden Anordnungen getroffen wurden,
verjährt das Ganze wenn kein Bußgeldbescheid ausgestellt
wurde.
*MÖÖÖÖÖP* Nicht ganz richtig. Bußgeldbescheid muß ja nicht nach 3 Monaten ergangen sein. Wenn der Bußgeldbescheid nach 8 Jahr kommt, isses auch nicht schlimm wenn zwischendurch immer verjährungsbrechend gearbeitet wurde. Wenn der Sachbearbeiter z. B. in die Akte schreibt, daß er DEM WIRKLICHEN Bösewicht jetzt mal eine Amtshandlung zukommen läßt wie z. B. Hausbesuch ankündigen oder Paßfoto-Einsicht beim EMA anstrebt, ist das eine verjährungsunterbrechende Maßnahme. Also kurz gesagt eigentlich alles, bei dem der Name des tatsächlichen Fahrers kursiert oder wenn sie ihm auf der Spur sind. Wenn der Name einmal die Runde macht, kann man wieder von vorne anfangen mit der Frist. Genaueres und andere VJ-unterbrechende Maßnahmen stehen im § 33 OWiG.
Und 3 Monate ist auch nicht so ganz korrekt, weil Postlaufzeiten noch hinzugerechnet werden
Also nach 3 Monaten und 14 Tagen Postlaufzeit ist man auf der sicheren Seite.
Hi,
nixda.
Die erste Anhörung unterbricht die Verjährung, die Verjährung beginnt wieder und geht 3 Monate. Eine weitere Anhörung unterbricht nicht die Verjährung, genauso wenig wie Ermittlungen, sei es Hausbesuch, Briefe, oder Bildabgleich.Innerhalb dieser 3 Monate muss ein Bußgeldbescheid angeordnet werden.
Wenn der Aufenthaltsort des Betroffenen nicht bekannt ist, dann unterbricht die Ermittlung des Aufenthaltsortes die Verjährung erneut.
Und die 14 Tage Postlaufzeit ist Quatsch, die hat mit der Verjährung überhaupt nicht zum tun, es zählt alleinig das Datum für die Anordnung der Anhörung. Egal wie lange die Postlaufzeit ist.
Q-Gruß