Blitzer-Attrappe?

Moin.

Folgende hypothetische Frage: mal angenommen jemand stellt eine Blitzer-Attrappe vor seinem Haus auf. Nehmen wir mal zwei getrennte Fälle:

  • einmal eine reine Attrappe aus Pappe ohne Funktion und
  • einmal ein Gerät, das auch wirklich ein Blitz auslöst, von mir aus auch die Geschwindigkeit tatsächlich mißt, natürlich gibts aber kein Foto.
    Man könnte evtl. noch aufteilen nach „auf dem eigenen Grundstück“ und „auf dem Starßenrand“…

Theoretisch würde ja Amtsanmaßung in Frage kommen oder? Bzw. ist es so, dass nur die *-beamten die Geschwindigkeitüberwachung durchführen dürfen?

Theoretisch könnte auch ein gefährlicher Eingriff ins Starßenverkehr in Frage kommen, richtig?

Und eigentlich die wichtigste Frage: gab es solche Fälle schon mal? Gibts da Urteile?

Gruß,
Andreas

Moin.

Folgende hypothetische Frage: mal angenommen jemand stellt
eine Blitzer-Attrappe vor seinem Haus auf. Nehmen wir mal zwei
getrennte Fälle:

  • einmal eine reine Attrappe aus Pappe ohne Funktion und
  • einmal ein Gerät, das auch wirklich ein Blitz auslöst, von
    mir aus auch die Geschwindigkeit tatsächlich mißt, natürlich
    gibts aber kein Foto.
    Man könnte evtl. noch aufteilen nach „auf dem eigenen
    Grundstück“ und „auf dem Starßenrand“…

Was in der Tat noch mal ein anderes Thema wäre.

Theoretisch würde ja Amtsanmaßung in Frage kommen oder? Bzw.
ist es so, dass nur die *-beamten die
Geschwindigkeitüberwachung durchführen dürfen?

Nö. Amtsanmaßung wäre es wohl erst, wenn man auch versucht das Ganze zu ahnden bzw. abzukassieren.
Es müssen nicht Beamte sein.

Theoretisch könnte auch ein gefährlicher Eingriff ins
Starßenverkehr in Frage kommen, richtig?

Ja, wenn z.B. der Blitz viel zu grell ist und die Verkehrsteilnehmer gefährdet. Könnte auch sein, dass es reicht, dass es blitzt, um dieses Kriterium zu erfüllen.

Und eigentlich die wichtigste Frage: gab es solche Fälle schon
mal? Gib einfach bei google Blitzerattrappe ein und schau selber nach.
Gibts da Urteile?

Dito.

Grüße

Was in der Tat noch mal ein anderes Thema wäre.

Heißt genau was? Wenn es keine Beamten sein müssen, die am Starßenrand blitzen wo ist der Unterschied?

Es müssen nicht Beamte sein.
Könnte auch sein, dass es reicht, dass es blitzt,
um dieses Kriterium zu erfüllen.

Wenn es keine Beamten sein müssen, schließe ich daraus, dass jedermann sich ein Geschwindigkeitsüberwachungs-Gerät kaufen kann und vor dem Haus aufstellen darf? Darf nur kein Geld kassieren. Oder wie jetzt? Oder darf das gar jeder selber bauen? Wo ist da die Grenze, da blicke ich noch nicht durch.

Gib einfach bei google Blitzerattrappe ein und schau selber nach.

Wenn du so nett sein würdest mir mal ein Suchergebniss bei Google zu zeigen, das nicht die zwei Brüder in Lübbek behandelt und wo es nicht heißt „Polizei sieht eigentlich kein Problem“. Existiert ein rechtskräftiges Urteil zu einer Blitzerattrappe? Ob mit einem echten Blitz oder ohne. Ich hab leider nix gefunde.

Danke trotzdem schonmal für die Antworten!
Andreas

hi,
es ist weniger amstsanmaßung sondern gefährlicher eingriff in den straßenverkehr.
hauptmann

Hallo,
hier sind 2 links.
Ich habe einen Bericht im TV gesehen, in dem es um ebensolche ging.
Unter Einhaltung gewisser Bedingungen ist das durchaus erlaubt.
Einen Eingriff in den Straßenverkehr stellt es solange nicht dar, wie Verkehrsteilnehmer dadurch nicht genötigt, behindert oder gefährdert werden. So war meine ich, der Tenor zu solcherlei Handlungen.

http://www.bild.de/BILD/hamburg/aktuell/2008/08/30/f…
http://www.ln-online.de/artikel/2647148/Angst_um_die…

Die Frage nach dem Straßenrand ist sicher anders zu bewerten, da es sich zumeist um öffentlichen Grund handelt. Hier gelten m.E. andere
zumeist bauliche und/oder auch verkehrsrechtliche Vorschriften zum Aufstellen von Beleuchtungseinrichtungen, Werbeträgern, Schildern … und so weiter, bis hin zu Attrappen.

Gruß Rumburak

Was in der Tat noch mal ein anderes Thema wäre.

Heißt genau was?

Also das mit dem anderen Thema zielt darauf ab, ob man irgendwas, irgendwo außerhalb seines Grundstückes installieren darf. Da ist es meiner Meinung nach egal, ob es sich um eine Blitzerattrappe oder fünf Sack Zement handelt, insofern anderes Thema.

Wenn es keine Beamten sein müssen, die am
Starßenrand blitzen wo ist der Unterschied?

Es müssen nicht Beamte sein.
Könnte auch sein, dass es reicht, dass es blitzt,
um dieses Kriterium zu erfüllen.

Wenn es keine Beamten sein müssen, schließe ich daraus, dass
jedermann sich ein Geschwindigkeitsüberwachungs-Gerät kaufen
kann und vor dem Haus aufstellen darf? Darf nur kein Geld
kassieren. Oder wie jetzt? Oder darf das gar jeder selber
bauen? Wo ist da die Grenze, da blicke ich noch nicht durch.

Also kaufen oder selber bauen und hinstellen kann sich das jeder. Ich denke aber sobald man das Teil blitzen läßt, ist der Spaß vorbei.
Ansonsten: http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/Verkehrssuenden/ve…
Nur mal als Beispiel Leverkusen: http://www.leverkusen.de/probuerger/public/produkt_d… Es müssen also keine Beamten sein. Aber ein hoheitlicher Auftrag muss schon vorliegen.
Nun kann es natürlich in unserem Lande sein, dass dies in jedem Bundesland anders geregelt sein könnte, und wiederum jeder Landkreis oder jede Kommune anders umsetzt.

Also Rechtsanwälte raten schon mal davon ab, solche Dinger am Straßenrand aufzubauen. Wie den Formulierungen des Anwaltes zu entnehmen ist, gibt es hier wohl keine eindeutige Regelung. Das liegt unter anderem auch daran, dass Gesetze interpretiert werden müssen. http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…
Also kommts dann am Ende auf die ganz konkreten Umstände an. Insofern würde ein Urteil zu irgendeinem selbsgebastelten Biltzer in Kleinkleckersdorf, nicht auf alle anderen Fälle übetragen werden können.

Grüße

es ist weniger amstsanmaßung sondern gefährlicher eingriff in
den straßenverkehr.

Hallo,

wenn die Attrappe, ob mit oder ohne Blitzlicht, ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr wäre, dürfte die Polizei mit derselben Begründung auch keine echten Blitzer aufstellen und betreiben.

Gruß
smalbop

2 „Gefällt mir“

Grund?

es ist weniger amstsanmaßung sondern gefährlicher eingriff in den straßenverkehr.

Warum?
Weil die Autofahrer dann hochgefährlicherweise nicht schneller als erlaubt fahren? --> ist es Gefährdung, sich an’s Tempolimit zu halten?

Oder weil das aktive Hinsehen auf diese „Anlage“ den Autofahrer vom Straßenverkehr ablenkt? --> gibt es überhaupt einen relevanten Grund, diesen Gegenstand anzuschauen?

Gruß,
Michael

die pol stellt diese dnger ja nicht irgendwo auf, sondern diese stellen sind angeordnet.
da diese atrappe aber verkehrsteilnehmer zu unüberlegten handeln animieren könnte, ist dass ein eingriff.
jeder der auf den verkehr einwirkt, ist am straßenverkehr beteiligt.
hauptmann

Hallo Hauptmann,

das Herbeiführen unüberlegter Handlungen ist kein Tatbestand des § 315 b StGB und somit kein Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Ich vermute aber, dass ich weiss, wo du drauf hinaus willst.
Auch die Polizei hat die (Geschwindigkeits-)Kontrollen so zu gestalten, dass diese Kontrolle an sich keine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs darstellt. Das bedeutet, dass z.B. die Messgeräte nicht in die Fahrbahn hereinragen. Jedoch muss jeder Autofahrer damit rechnen, dass regelmäßig gut aufgebaute Geschwindigkeitskontrollen stattfinden und von daher dürfte eine Geschwindigkeitskontrolle nicht zu unüberlegten Handlungen führen - es sei denn, der Führer des Fahrzeugs ist zu schnell. Und in diesem Fall ist das -auch abrupte- Abbremsen des Fahrzeugs zwar eine Gefahr, die aber niedriger einzuschätzen ist als die durch das Fortführen der überhöhten Geschwindigkeit entstehende Gefahr.

Gruss

Iru

Welche Handlung?

da diese atrappe aber verkehrsteilnehmer zu unüberlegten handeln animieren könnte, ist dass ein eingriff.

Mal rein formal gesprochen: Welche Form der Handlung ist für einen im Rahmen der StVO korrekt fahrenden Autofahrer sinnvoll oder notwendig, wenn er eine Radarfalle erkennt bzw. zu erkennen vermeint?

Meine Hypothese: keine.
Ich bitte um Widerlegung, am besten mit rechtskräftigen Urteilen.

Gruß,
Michael

1 „Gefällt mir“

Danke an alle. Also keine Urteile.
Danke an alle, die sich beteiligt haben.

Dem ganzen Thread entnehme ich also, dass das Thema offensichtlich vor Gericht noch nicht behandelt wurde und keiner in irgendeinerweise angeklagt, freigesprochen oder verurteilt wurde.

Auch interessant zu wissen.
Gruß,
Andreas

verkehrsüberwachungen sind hoheitliche aufgaben. und mit selbstgebastelten atrappen sich in öffendlichen straßenraum zu stellen ist nicht nur peinlich sondern auch amtsanmaßung und gef. eingriff in die öffendliche sicherheit und ordnung.
ende, mehr raum für hätte, könnte, müsste, gibtb es nicht.
hauptmann

Mach etwas für den Naturschutz!
Hallo Andreas,
einige dieser Blitzerteile werden Starkästen genannt, weil sie aussehen, wie ein künstlicher Brutplatz für http://de.wikipedia.org/wiki/Sturnus_vulgaris
Stare nehmen auch Nistkästen an frei stehenden Pfählen (z.B. verlängerter Zaunpfahl) an. Dann bringe dort so ein Ding an: http://www.bankeberg.com/b1130stor.jpg

In dem Zusammenhang möchte ich klarstellen, dass die so genannten Blitzer eine Attrappe sind und nicht die echten Starkästen. :wink:
Grüße
Ulf

Sorry Hauptmann,

aber jeder kann in seine Garten aufstellen was er will (es sei denn dadurch werde explizit angesprochene Tatbestände erfüllt, wie z.B. § 86 a StGB). Das bloße Aufbauen einer Radaratrappe weder strafbar noch ordnungswidrig. Wie wird denn der Tatbestand der Amtsanmaßung durch Aufstellen eines Holzkastens im Garten erfüllt (denn um Holzkästen aufzustellen, muss man kein Amtsträger, sondern nur Gartenbesitzer sein)? Und welcher konkrete Eingriff in die öffentliche Sicherheit und Ordnung (abstrakt reicht bei weitem nicht aus)liegt hier vor.
Es ist nicht das erste Mal, dass Gartenbesitzer solche Atrappen in den Garten stellen. Es gab aber bisher keine Strafe oder Verwaltungsvefügung zu solchen Fällen. Warum? Weil jeder der die Sachlage prüft, schnell zu dem Schluss kommt, dass da keinerlei Gefahr davon ausgeht und auch kein Straftatbestand erfüllt wird.

Gruss

Iru

1 „Gefällt mir“

da gebe ich dir recht, in seinem garten kann jeder fast alles aufstellen was er will, nur steht das hier laut frage nicht zur debatte…

warum nicht die Frage beantworten?

mit selbstgebastelten atrappen sich in öffendlichen straßenraum zu stellen ist nicht nur peinlich sondern auch amtsanmaßung und gef. eingriff in die öffendliche sicherheit und ordnung.

Warum beantwortest Du nicht statt einer völlig am Thema vorbeizielenden generellen Aussage die konkrete Frage:
Welche Form der Handlung ist für einen im Rahmen der StVO korrekt fahrenden Autofahrer sinnvoll oder notwendig, wenn er eine Radarfalle erkennt bzw. zu erkennen vermeint?

Gruß,
Michael

ich glaube , dass ich diese beantwortet habe.wenn du mit der antwort unzufrieden bist, dann trage doch was konstruktiv bei, statt nur nach fehlern in antworten zu suchen.

Ja, heute ist schönes Wetter.

ich glaube , dass ich diese beantwortet habe.

wenn du mit der antwort unzufrieden bist, dann trage doch was konstruktiv bei, statt nur nach fehlern in antworten zu suchen.

Heute ist schönes Wetter.
Und Guido Westerwelle ist Außenminister.

Das ist im Rahmen der Frage, welche Handlung ein Autofahrer in Bezug auf eine Radarfalle durchführen muss genauso zweckdienlich wie Deine „Antwort“ dass privates Aufstellen einer Attrappe peinlich und Amtsanmaßung sei.

Aber Du wolltest uns ja, siehe die Frage, Gerichtsurteile liefern und die finde ich nicht und wenn nur Polemik statt Selbigen liefern kannst dann solltest Du Dir an die eigene Nase fassen was „trage doch konstruktiv was bei“ angeht.

Gruß,
Michael