Blitzer-Beweisfoto beinahe unkenntlich

Nehmen wir an, der Halter eiens PKW bekommt einen Anhörungsbogen wegen 103762 (zu schnell). Übliche Bagatellenblitzerei zur Geldbeschaffung, nichts wirklich Dramatisches. Man kann den Fahrer auf dem Blitzer-Beweisfoto kaum erkennen, weil zufällig der Großteil des Gesichts durch den Innenspiegel des Fahrzeugs verdeckt war - das Endergebnis ist in etwa vergleichbar mit den üblichen Gefängnisfotos (die mit dem schwarzen Balken vor der Augenparie).

Ist es in einem solchen Fall ratsam, erst einmal bessere Beweise zu verlangen?

Thx

AL

Nehmen wir an, der Halter eiens PKW bekommt einen
Anhörungsbogen wegen 103762 (zu schnell). Übliche
Bagatellenblitzerei zur Geldbeschaffung, nichts wirklich
Dramatisches.

wo liegt denn das Problem das Knöllchen zu zahlen? Ob man nun der Meinung ist, dass es nur der „Geldbeschaffung“ dient oder nicht. Man kann doch zu seinen Fehlern stehen.

Gruß

S.J.

Na ja, man könnte der Polizei mitteilen, dass man nicht gefahren ist.
Vielleicht muss dann auch der Fahrzeughalter dazu eine Eidesstattliche Erklärung abgeben.
Aber ab sofort wäre dann ein regelmäßiges Fahrtenbuch beim Fahrzeug mitzuführen.
Ob man sich diesen Ärger aufbürden sollte?

Na ja, man könnte der Polizei mitteilen, dass man nicht
gefahren ist.

Das ist schon mal - entschuldige - grundfalsch, denn das wäre ja unter Umständen gelogen.

Aber man darf doch wohl den Anhörungsbogen genau lesen. Da wird ein Beweisfoto angeführt, auf dem man aber nichts Genaues erkennen kann, und ein Zeuge, der wahrwscheinlich Zeitung lesend in seinem Hinterhalt saß, wenn er überhaupt anwesend war.

Da darf man doch mal etwas genauer nachfragen, oder? Die Frage ist, wie weit man dabei gehen darf bis es wirklich grob wird (dann wüde der Klügere kurz zuvor nachgeben, und dazu muss er sich informieren), und welche Fristen und Formalien einzuhalten sind.

Schlisßlich nimmt es die Behörde ganz genau, warum sollte man es ihr gegenüber dann anders halten?

Hallo,
der Anhörungsbogen dient doch nur dazu, daß der Halter den Fahrer benennt. Entweder er weiß oder erkennt, wer das Fahrzeug gefahren hat oder eben nicht.
Die möglichen Folgen den Fahrer nicht benennen zu können, wurden ja schon genannt.

OT: sollte es irgendwo eine überflüssige Geschwindigkeitsbeschränkung geben, so wende man sich an die zuständigen Stellen, Selbstjustiz (in dem man sie ignoriert) gibt es in Deutschland nicht

Cu Rene,

Na ja, man könnte der Polizei mitteilen, dass man nicht
gefahren ist.

Das ist schon mal - entschuldige - grundfalsch, denn das wäre
ja unter Umständen gelogen.

nicht „grundfalsch“. nur, wenn man gefahren ist. und dann nicht nur unter umständen gelogen. aber um es deutlich zu machen. die polizei kann natürlich anhand eines fotos - egal wie gut oder schlecht - nicht so einfach den fahrer ermitteln (zumindest nicht mit vertretbaren aufwand). deshalb der anhörungsbogen. da sind die angaben wahrheitsgemäß zu machen (ka, wie das mit „keinen angaben“ aussieht!).

ist man gefahren, sollte man zumindest nicht angeben, dass das wer anderes sei. war man es nicht, dann gibt man an, dass man nicht gefahren ist. entweder gibt man dann den richtigen fahrer an oder eben, dass man sich nicht erinnert. letzteres kann zur auflage mit dem fahrtenbuch führen.

Aber man darf doch wohl den Anhörungsbogen genau lesen. Da
wird ein Beweisfoto angeführt, auf dem man aber nichts Genaues
erkennen kann, und ein Zeuge, der wahrwscheinlich Zeitung
lesend in seinem Hinterhalt saß, wenn er überhaupt anwesend
war.

und du glaubst, das schlechte ausgedruckte „foto“ auf dem brief ist das beste, was die zu bieten haben? und der zeuge dient hauptsächlich zur bestätigung, dass die anlage ordnungsgemäß funktioniert - nicht zum überwachen der verstöße selbst.

Guten Tag,

Hallo,
der Anhörungsbogen dient doch nur dazu, daß der Halter den
Fahrer benennt. Entweder er weiß oder erkennt, wer das
Fahrzeug gefahren hat oder eben nicht.

Ok, wir kommen der Sache näher. Nehmen wir mal an, der Halter ist sich nicht sicher, und das Foto hilft auch nicht weiter, da darauf nicht viel zu erkennen ist außer einem Rückspiegel, den der Halter auch nicht eindeutig als seinen erkennen kann.

Er muss aber den Anhörungsbogen ausfüllen, und der sieht nur die Möglichkeiten „ich wars“ und „ich wars nicht“ vor. Was passiert, wenn man sich unter Berufung auf das unklare Bild auf „ich weiß nicht“ festlegt?

Die möglichen Folgen den Fahrer nicht benennen zu können,
wurden ja schon genannt.

Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben :smile:

OT: sollte es irgendwo eine überflüssige
Geschwindigkeitsbeschränkung geben, so wende man sich an die
zuständigen Stellen, Selbstjustiz (in dem man sie ignoriert)
gibt es in Deutschland nicht

Oh ich sehe das nicht so eng. Wir ignorieren jeden Tag 1000 unwichtige Dinge, das ist ein Teil intelligenten Verhaltens. Selbstjustiz wäre übrigens, das Schild und/oder Messgerät umzufahren, so weit wollen wir nun doch nicht gehen.

Hier noch schnell ein Dankeschön für Deine Antwort, und zur Erheiterung:

http://www.youtube.com/watch?v=5t6wa-lOLsU

Besonders beachtenswert: die unzähligen Raser, die in halsbrecherischem Tempo in die gefährlich übersichtliche Stelle da reinbrettern. Die Gefahr da ist sicher ganz ganz fies, weil man sie beim Besten Willen nicht erkennen kann, das sind die besonders tückischen Stellen. Besonders interessant fand ich die Stelle nach ca. 1/3, wo ein erschrockener Fahrer eine Vollbremsung unmittelbar in der Kurve abgeliefert hat - wer da jetzt wen gefährdet lassen wir einfach mal stehen …

AL

Hallo

Na ja, man könnte der Polizei mitteilen, dass man nicht
gefahren ist.
Das ist schon mal - entschuldige - grundfalsch, denn das wäre

ja unter Umständen gelogen.

Das ist völlig egal, weil man in eigener Sache immer lügen darf. Was man allerdings nicht tun darf, ist einen Unschuldigen zu belasten. Im Zweifel muss man halt auf seinen beginnenden Alzheimer verweisen - und bekommt dann das Fahrtenbuch aufgebrummt.

Aber man darf doch wohl den Anhörungsbogen genau lesen. Da
wird ein Beweisfoto angeführt, auf dem man aber nichts Genaues
erkennen kann, und ein Zeuge, der wahrwscheinlich Zeitung
lesend in seinem Hinterhalt saß, wenn er überhaupt anwesend
war.

Das Beweisfoto, das die noch in der Hinterhand haben, ist besser als die B-Variante in der Post, glaub es mir. Es ist übrigens keineswegs notwendig, die Augen von jemandem auf dem Foto zu haben, um eine Person zu identifizieren. Profis machen das mit individuellem Schmuck (Piercings, „Tattoos“, Fingerringe,…) oder mit den Sitzfalten in der Hose oder der Mundform oder dem Bartwuchs oder oder… Ich habe mal von einem Fall gelesen, da wurde ein Motorradfahrer anhand seines Motorrads und seines Helms identifiziert.

Da darf man doch mal etwas genauer nachfragen, oder? Die Frage
ist, wie weit man dabei gehen darf bis es wirklich grob wird
(dann wüde der Klügere kurz zuvor nachgeben, und dazu muss er
sich informieren), und welche Fristen und Formalien
einzuhalten sind.

Man reagiert entweder gar nicht oder man streitet ab, selbst gefahren zu sein.

Schlisßlich nimmt es die Behörde ganz genau, warum sollte man
es ihr gegenüber dann anders halten?

Das ist dein Recht (wenn auch nicht dein gutes Recht). Das Problem ist halt nur, dass unzweifelhaft feststeht, dass mit einem bestimmten Auto zu schnell gefahren wurde. Es geht für den Halter nur darum, sich zwischen den beiden möglichen Folgen (Bußgeld für den Fahrer oder Fahrtenbuch für den Halter) zu entscheiden.

Außerdem kann natürlich bei besonders dummdreisten Kandidaten ein Exempel statuiert und das Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden. Dann entscheidet am Ende der Richter, ob die Beweise gut genug sind. Und falls er mit „ja“ entscheidet, wird diese Variante erheblich teurer als jedes denkbare Bußgeld.

smalbop

Ok, wir kommen der Sache näher. Nehmen wir mal an, der Halter
ist sich nicht sicher, und das Foto hilft auch nicht weiter,
da darauf nicht viel zu erkennen ist außer einem Rückspiegel,
den der Halter auch nicht eindeutig als seinen erkennen kann.

oh man! ist das wirklich so schwer? wie kommen die denn wohl drauf, dem halter den brief zu schicken??? vermutlich, weil sie nicht nur ein passfoto vom fahrer geschossen haben, sondern auch das kennzeichen von der kiste mit auf dem bild haben. der halter braucht da gar nichts von seinem fahrzeug zu identifizieren. nur der fahrer muss ja ermittelt werden, weil man ja auch fremde fahrzeuge lenken darf/kann.

Er muss aber den Anhörungsbogen ausfüllen, und der sieht nur
die Möglichkeiten „ich wars“ und „ich wars nicht“ vor. Was
passiert, wenn man sich unter Berufung auf das unklare Bild
auf „ich weiß nicht“ festlegt?

dann wird der fahrer eben ermittelt. damit kommt entweder ein schreiben, in dem man aufgefordert wird, den fahrer zu nennen (sofern man sich erinnern kann), oder man bekommt gleich besuch. und der bringt dann auch gleich ein besseres foto mit - und könnte evt. den halter dabei identifizieren… muss ich mehr sagen???

Oh ich sehe das nicht so eng. Wir ignorieren jeden Tag 1000
unwichtige Dinge, das ist ein Teil intelligenten Verhaltens.

intelligenz stelle ich jetzt mal in frage. zumindest isses eben nicht billig.

Selbstjustiz wäre übrigens, das Schild und/oder Messgerät
umzufahren, so weit wollen wir nun doch nicht gehen.

nicht nur. auch zu bestimmen, dass bestimmte regeln für einen nicht gelten, ist selbstjustiz.

Besonders beachtenswert: die unzähligen Raser, die in
halsbrecherischem Tempo in die gefährlich übersichtliche
Stelle da reinbrettern. Die Gefahr da ist sicher ganz ganz
fies, weil man sie beim Besten Willen nicht erkennen kann, das
sind die besonders tückischen Stellen. Besonders interessant
fand ich die Stelle nach ca. 1/3, wo ein erschrockener Fahrer
eine Vollbremsung unmittelbar in der Kurve abgeliefert hat -
wer da jetzt wen gefährdet lassen wir einfach mal stehen …

gut, deine meinung ist klar. du nennst sowas abzocke. unrechtsbewusstsein gleich null, schuld ist immer der andere. ok, der verstoß war vielleicht nicht groß - vielleicht eher lächerlich klein. aber mal eine frage: ab wann ist „zu schnell“ wirklich „zu schnell“? eine gewisse toleranz ist ja durch die messmethode schon gegeben. damit braucht sich eigentlich keiner beschweren.

und zum thema „wer gefährdet wen“: ein blitzer gefährdet niemanden. fährt man im richtigen tempo da durch - passiert garnix. is man zu schnell - dann blitzt es eben. da hilft es auch nicht, wenn man voll in die eisen tritt. das schild steht ja rechtzeitig vorher da. und da man ab dem schild die angegebene geschwindigkeit nicht überschreiten darf… es gefährdet also der „raser“ mit seinem überhasteten bremsmanöver zur verdeckung seines fehlverhalten den nachfolgenden verkehr.

dann wird der fahrer eben ermittelt. damit kommt entweder ein
schreiben, in dem man aufgefordert wird, den fahrer zu nennen
(sofern man sich erinnern kann), oder man bekommt gleich
besuch. und der bringt dann auch gleich ein besseres foto mit

  • und könnte evt. den halter dabei identifizieren… muss ich
    mehr sagen???

Es wird wärmer :smile: Kostet der Extraservice extra?

nicht nur. auch zu bestimmen, dass bestimmte regeln für einen
nicht gelten, ist selbstjustiz.

Da gibt es prominente Vorbilder, die es sogar bis zu Freiheitshelden gebracht haben. Wilhelm Tell hat sich ja auch nur geweigert, einen Hut auf einer Stange zu grüßen, was für ihn nur ein minimaler Aufwand gewesen wäre. Wahrscheinlich hätte es schon gereicht, wenn er nur sein Käppi leicht gelüpft hätte. Hat er nicht, und heute nennt man ihn nicht Staatsfeind, sodnern Held. Wo liegt genau der Unterschied zwischen einem sinnlosen Schild auf einer Stange und einem sinnlosen Hut auf einer Stange? Das Material?

(Hauptleidtragende in der Geschichte waren übrigens - aus meiner Sicht - Tells Sohn, und natürlich der Apfel, denn die hatten eigentlich das größte Risiko bzw. den Schaden bei der Geschichte).

gut, deine meinung ist klar. du nennst sowas abzocke.
unrechtsbewusstsein gleich null, schuld ist immer der andere.

Deine Meinung steht wohl auch fest. Bis auf den letzten Halbsatz stimme ich Dir sogar zu, das ist dann allerdings eine unsinnige Unterstellung, wegen dem „immer“. Den Spruch höre ich übrigens nicht zum ersten Mal in dem Zusammenhang, und ich bin jedes Mal erstaunt, wieso Staatsbürger die Übergriffe der Verwaltung einfach hinnehmen.

ok, der verstoß war vielleicht nicht groß - vielleicht eher
lächerlich klein. aber mal eine frage: ab wann ist „zu
schnell“ wirklich „zu schnell“? eine gewisse toleranz ist ja
durch die messmethode schon gegeben. damit braucht sich
eigentlich keiner beschweren.

Wieder falsch. Erstens ist das Messgerät wie die Messmethode zu doof, um Gefahr oder keine Gefahr einschätzen zu können. Der Autofahrer kann das - entschuldige meine Überheblichkeit - deutlich besser, vor allem auf einer leeren, vierspurigen Straße haben die Meisten keinerlei Schwierigkeiten damit. Aber die werden dazu nicht einmal befragt. Auch der Herr „Zeuge“ hätte das durchaus sehen können, aber dazu ist er ja nicht da. Das Um und Auf ist daher, wann und wo man das Teil aufbaut. Die Verwaltung weigert sich allerdings seit Jahren, sich hier Richtlinien auferlegen zu lassen. Warum wohl? Das Gesamte Verfahren ist eine Farce und eine Schande für einen Rechtsstaat, Wegelagerei ist ein durchaus zutreffender Ausdruch dafür, soweit meine Meinung dazu, und die ist - höchstrichterlich abgesegnet - durch mein Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

Ich beschwere mich ja nicht einmal. Ich möchte nur wissen, was der Autofahrer mit ein bisschen unbequemem Ungehorsam auslösen kann. Wir wollen ja nicht, dass die Verwaltung ihre Einnahmen weiter vergrößert, indem sie irgendein aufgeblähtes Verfahren anstößt, das der Autofahrer dann auch noch zu bezahlen hat.

und zum thema „wer gefährdet wen“: ein blitzer gefährdet
niemanden.

Jetzt wirds peinlich. Jemandem nachts in voller Fahrt mitten in einer Kurve ins Gesicht zu blitzen gefährdet niemanden? Du hast wahrscheinlich starke Nerven …

fährt man im richtigen tempo da durch - passiert
garnix.

Wieder falsch. Schau Dir einfach den Film an. Fast alle haben auf ein wie ich finde vernünftiges Maß abgebremst, sie fahren also ein der Situation angemessenes und daher richtiges Tempo. Das Schild ist unangemessen. Pervers: bei vielen hing dann ein Drängler hinten auf weniger als einer Wagenlänge auf der Stoßstange drauf. Geblitzt wurde übrigens ausschließlich der Vordere, also der eigentlich Harmlose. Dem „Raser“ (?) hat er genau genommen sogar noch einen Gefallen getan, indem er ihn durch die Radarfalle geschleust hat. Und kombiniere den Vollbremser mit dem Drängler, und Du hast einen veritablen Auffahrunfall auf einer Autobahnauffahrt.

Natürlich kannst Du jetzt auch sagen, klar, wenn alle brav 30 und mit dem vorgeschriebenen Sicherheitsabstand gefahren wären, wären auch alle gefahrlos durchgekommen. Und wenn sie alle brav zu Hause geblieben oder mit dem Zug gefahren wären, dann wärs sogar noch sicherer.

is man zu schnell - dann blitzt es eben. da hilft es
auch nicht, wenn man voll in die eisen tritt. das schild steht
ja rechtzeitig vorher da.

Ach ja? Schau nochmal auf den Film. Wo sitzt das 30-er Schild? Genau. perfekt getarnt über den beiden anderen, völlig sinnlosen Schildern. An einer Stelle wo man bereits die vor einem liegende „Gefahrenstelle“ einsehen und abschätzen kann, und sofort erkennt, dass - da freie Bahn - nicht die geringste Gefahr droht. 2 von den drei Schildern sind sinnlos. Das Hinweisschild zum Straßenverlauf ist falsch, weil es die Kurve nicht zeigt. Das Überholverbot darüber ist lächerlich, niemand will hier überholen, auf dem ganzen Film ist niemand zu sehen, der auch nur Anstalten macht zu überholen. Zwei falsche bzw. überflüssige Anweisungen, und just an der Stelle, wo man es am schlechtesten sieht (ganz oben …) das entscheidende 30-er Schild. Eine perfekte Falle ist das. Und da es sich um einen stationären Blitzer handelt, und nicht um ein mobiles Gerät, ist das Ganze wohl auch kein Zufall.

und da man ab dem schild die
angegebene geschwindigkeit nicht überschreiten darf… es
gefährdet also der „raser“ mit seinem überhasteten
bremsmanöver zur verdeckung seines fehlverhalten den
nachfolgenden verkehr.

Erstens waren die Bremser keine „Raser“, da waren andere schneller, sondern wohl eher der Typ „panische Omi“. Sie hatte Gott sei Dank keinen Drängler hinten dran. Gebremst haben übrigens vernünftiger Weise alle, vor bzw. in der Kurve, und bis auf eine oder zwei Ausnahmen, von denen nicht einmal alle erwischt wurden, alle auf ein vernünftiges Maß. Trotzdem dürften viele - wegen der extrem niedrig angesetzen 30-er Tafel - dreistellig und mit Punkten abdrücken. Leider fehlt dem Film die Zeitachse, und er wurde mehrfach geschnitten, man kann also nicht erkennen, wie viele pro Stunde erwischt wurden, aber ich denke, es ist realistisch davon auszugehen, dass der Kasten pro Nacht eine fünfstellige Summe einbringt. Die Falle ist auch teuflisch gut gebaut.

In Summe macht ein durchschnittliecher deutschen Blitzer im Jahr etwa 700.000 Euro. Der Rekordblitzer brachte Bielefeld sogar mal sage und schreibe 10 Millionen in einem Jahr - und das bei Anschaffungskosten von 50-70.000 Euro, plus etwa 20% Betriebskosten für Verwaltungsbeamte. Ein Schelm, wer sich böses dabei denkt.

Aber darum geht es mir eigentlich nicht, aber ich hatte gerade Zeit für eine Diskussion und Schreiblaune :smile:

AL.

Hallo

Na ja, man könnte der Polizei mitteilen, dass man nicht
gefahren ist.
Das ist schon mal - entschuldige - grundfalsch, denn das wäre

ja unter Umständen gelogen.

Das ist völlig egal, weil man in eigener Sache immer lügen
darf.

Weißt Du was, glaubs oder nicht, ich würde nicht wegen ein paar lumpiger Euros lügen gehen. Irgendwie fühle ich mich seelenverwandt mr dem von mir beschriebenen Autofahrer, er würde das wahrscheinlich auch so sehen :smile:. Wenn man ihn direkt fragt, ob er das war, würde er nach einigem hin und her und nachdenken wo er an dem Tag war und wer außer ihm sein Auto gefahren haben könnte und angesichts der Wäsche des Mannes auf dem Foto und überhaupt eingestehen, dass er es wohl wirklich war.

Nehmen wir mal an, er würde sich aber nicht gleich freiwillig zum Galgen begeben wollen, und erst mal die Beantwortung der entscheidenden Frage, nämlich wer der Fahrer war, ablehnen, und den Bogen mit dem Hinweis auf das nicht verwertbare Foto zurückschicken … würde das dann ohne weitere Warnung ein vergrößertes Verfahren mit zusätzlichen Kosten lostreten, oder könnte er nicht vielmehr darauf hoffen, dass sich die zuständigen Sachbearbeiter möglicherweise wirklich dicken Fischen zuwenden?

Was man allerdings nicht tun darf, ist einen
Unschuldigen zu belasten. Im Zweifel muss man halt auf seinen
beginnenden Alzheimer verweisen - und bekommt dann das
Fahrtenbuch aufgebrummt.

Na ja, so schnell gehts mit dem Fahrtenbuch wohl nicht. Das ist eine beliebte Drohung, die aber wohl nur selten, und wenn dann in gravierenden Fällen verhängt wird. Abgesehen davon müssen Selbständige und Gewerbetreibende sowieso Fahrtenbücher führen, es ist ein wenig lästig, stimmt, aber kein ultimatives Problem. Abgesehen davon - wer wills denn bitte kontrollieren.

Aber man darf doch wohl den Anhörungsbogen genau lesen. Da
wird ein Beweisfoto angeführt, auf dem man aber nichts Genaues
erkennen kann, und ein Zeuge, der wahrwscheinlich Zeitung
lesend in seinem Hinterhalt saß, wenn er überhaupt anwesend
war.

Das Beweisfoto, das die noch in der Hinterhand haben, ist
besser als die B-Variante in der Post, glaub es mir. Es ist
übrigens keineswegs notwendig, die Augen von jemandem auf dem
Foto zu haben, um eine Person zu identifizieren. Profis machen
das mit individuellem Schmuck (Piercings, „Tattoos“,
Fingerringe,…) oder mit den Sitzfalten in der Hose

Sitzfalten auf einem Blitzerfoto … das möchte ich echt sehen :smile: Einen Geigenspieler hat man schon geblitzt, sogar ein Pärchen wo sie auf seinem Schoß saß, aber die Hosenfalten …? Nun ja, es gibt verschiedene Fahrstile :smile:

Die Frage ist, inwiefern man wegen einer solchen Bagatelle einen echten Profi an das Problem setzt, und wenn man es tut, wer die Kosten trägt, und ob es vorher noch einmal eine Warnung gibt, wo man sich als Autofahrer dann immer noch dazu entschließen würde, klein beizugeben, und ob das die Gesamtkosten erhöht :smile:

oder der
Mundform oder dem Bartwuchs oder oder… Ich habe mal von
einem Fall gelesen, da wurde ein Motorradfahrer anhand seines
Motorrads und seines Helms identifiziert.

Nun ja, wenn er eine Hayabusa fährt, und einen Päpper von seinem Lieblingsfußballclub vorne auf seinem Helm hat … dann ist die Kombination statistisch so einmalig dass man ihn damit überführen kann. Ich denke aber, dass er einen derart gravierenden Verstoß begangen haben muss, dass sich der Aufwand für die Expertise auch lohnt.

Da darf man doch mal etwas genauer nachfragen, oder? Die Frage
ist, wie weit man dabei gehen darf bis es wirklich grob wird
(dann wüde der Klügere kurz zuvor nachgeben, und dazu muss er
sich informieren), und welche Fristen und Formalien
einzuhalten sind.

Schlisßlich nimmt es die Behörde ganz genau, warum sollte man
es ihr gegenüber dann anders halten?

Das ist dein Recht (wenn auch nicht dein gutes Recht).

Ich sehe das als edine Form der Notwehr gegen unangemessene staatliche Übergriffe :smile: Druck muss man mit Gegendruck kompensieren, sonst dehnt sich die staatliche Verwaltungswut über alle Maßen aus. Angesichts des hilflosen Dilletantismus, mit der die verwaltung bei nichttrivialen Problemen vorgeht, scheint mir das kein wirklich erstrebenswertes Staatsmodell zu sein.

Das
Problem ist halt nur, dass unzweifelhaft feststeht, dass mit
einem bestimmten Auto zu schnell gefahren wurde. Es geht für
den Halter nur darum, sich zwischen den beiden möglichen
Folgen (Bußgeld für den Fahrer oder Fahrtenbuch für den
Halter) zu entscheiden.

Nun ja, das mit dem Fahrtenbuch wird wohl bei 08/15 Fällen nicht sooo wahnsinnig konsequent durchgezogen, und selbst wenn, viele müssen aus steuerlichen Gründen eh eins führen, und sterben nicht daran, und wer wills denn bei einem Privaten wie kontrollieren. Im einfachsten Fall schreibt man wohl irgendwann ein Heftchen voll und gibt es ab, und gut isses.

Außerdem kann natürlich bei besonders dummdreisten Kandidaten
ein Exempel statuiert und das Verfahren an die
Staatsanwaltschaft abgegeben werden. Dann entscheidet am Ende
der Richter, ob die Beweise gut genug sind. Und falls er mit
„ja“ entscheidet, wird diese Variante erheblich teurer als
jedes denkbare Bußgeld.

Was ist denn ein „besonders dummdreister Kandidat“? Ist jemand, der nicht gleich „ja ich wars“ schreit, und darauf hinweist, dass das Beweisfoto wohl nicht die durchaus vorhandenen Vorschriften, die an ein solches Foto gestellt werden, erfüllt, ein „dummdreister Kandidat“, oder hat man nicht eine gewisse Aussicht, dass entweder noch ein Warnschuss kommt, oder dass das Verfahren in irgendeiner Ablage für Unbequemes landet und dort verstaubt bis es wegen abgelaufener Fristen irgendwann eingestellt wird?

Gar nicht zu antworten dürfte da die schlechtere Taktik sein, denn für diesen Standardfall hat der Sachbearbeiter mit Sicherheit einen Knopf auf seinem PC, der dann alles Weietre automatisch auslöst. Schreibt man ihm dagegen irgend etwas, wo er denken und erwägen muss, hat man dann nicht eher eine Chance, dass er es einfach bleiben lässt und den Deckel zumacht, zumal es sich ja eigentlich um eine Bagatelle handelt?

Es wäre also eine Vorgehensweise gesucht, die nicht offensichtlich lügt, oder offen „dummdreist“ provoziert, aber dennoch einen gewissen Aufwand auf der Gegenseite auslöst, die Sache weiter zu verfolgen…

AL

Na ja, man könnte der Polizei mitteilen, dass man nicht
gefahren ist.

Das ist schon mal - entschuldige - grundfalsch, denn das wäre
ja unter Umständen gelogen.

mal langsam;
zuerst erwartest Du, dass man Dir auf Deine Frage antwortet;
Deine Informationen sind sehr lückenhaft;
die Info fehlt ob Du an diesem Tag das Auto selbst gefahren hast.

Und nun willst Du dich als Moralapostel aufspielen.

Betreib doch das Frage und Antwortspiel alleine.
Dafür brauchst Du kein Forum.

Hallo,

wenn das fiktive Foto derart schlecht ist, dass der fiktive Halter den fiktiven Fahrer nicht erkennen kann, so sollte er bei der Verwaltungsbehörde nachfragen, ob nicht noch bessere Fotos vorhanden wären, da das Fahrzeug in dem betreffenden Zeitraum von mehreren Personen gefahren wurde und er - der Halter - nicht mit Bestimmtheit sagen kann, wer denn nun gefahren ist.
Damit signalisiert der Halter Kooperationsbereitschaft (damit fiele die Grundlage für ein Fahrtenbuch weg) und zeigt aber auch, dass er den Fahrer so nicht erkennt. I.d.R. (kommt natürlich auf die Verwaltungsbehörde an) wird das Verfahren dann eingestellt = man hört nie mehr was davon.

Gruss

Iru

OT
Hallo,

Ich sehe das als edine Form der Notwehr gegen unangemessene staatliche Übergriffe :smile:

Na ja… Notwehr ist da doch etwas zu hoch gegriffen.

Druck muss man mit Gegendruck kompensieren, sonst dehnt sich die staatliche Verwaltungswut über alle Maßen aus.

das ist schon längst geschehen.

Angesichts des hilflosen Dilletantismus, mit der die verwaltung bei nichttrivialen Problemen vorgeht, scheint mir das kein wirklich erstrebenswertes Staatsmodell zu sein.

stimmt. Ich empfehle die Lektüre der Bücher von Cyril Northcote Parkinson und seinen „Parkinsonschen Gesetze“.

Gruss

Iru

sogar mal sage und schreibe 10 Millionen in einem Jahr - und
das bei Anschaffungskosten von 50-70.000 Euro, plus etwa 20%
Betriebskosten für Verwaltungsbeamte. Ein Schelm, wer sich
böses dabei denkt.

Auf der A2 bergab vor einer Kurve. An einer Stelle, an der mehrere hundert Unfälle pro Jahr passierten.

Klar, reine Abzocke.

Gruß, DW.

Da gibt es prominente Vorbilder, die es sogar bis zu
Freiheitshelden gebracht haben. Wilhelm Tell hat sich ja auch
nur geweigert, einen Hut auf einer Stange zu grüßen, was für
ihn nur ein minimaler Aufwand gewesen wäre.

Cooler Vergleich. Fehlt nur noch, dass du dich - passend zur Jahreszeit - mit Jesus gleichsetzt.

Die Verwaltung weigert sich allerdings seit Jahren, sich hier
Richtlinien auferlegen zu lassen. Warum wohl? Das Gesamte
Verfahren ist eine Farce und eine Schande für einen
Rechtsstaat, Wegelagerei ist ein durchaus zutreffender
Ausdruch dafür, soweit meine Meinung dazu, und die ist -
höchstrichterlich abgesegnet - durch mein Recht auf freie
Meinungsäußerung gedeckt.

Es hat ja niemand behauptet, man dürfe eine entsprechende Meinung nicht äußern. Sie ist tatsächlich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Nur sagt das nichts über die inhaltliche Qualität dieser Meinungsäußerung aus.

Theoretisch bräuchten wir keine Geschwindigkeitsbegrenzungen. Man könnte sich auf die Anweisung beschränken, dass man immer der Situation angemessen fahren muss und niemanden gefährden darf. Wozu das führen würde, kann sich jeder denken. Und selbst trotz der existierenden Beschränkungen und trotz der immer weiter steigenden Sicherheitsausstattung der Fahrzeuge haben wir jährlich mehrere tausend Verkehrstote.

Dass du zu solchen Ansichten gelangst, hat wohl eher psychologische Gründe. Du fühlst dich ertappt, und weil du und andere schon so oft folgenlos die Regeln übertreten konnten, empfindest du es nun als ungerecht, dass es nun ausgerechnet dich getroffen hat. Eine Grundsatzdiskussion über „Wegelagerei“ bringt da wenig. Wenn die Kontrolldichte signifikant erhöht werden würde, würde sich ein Großteil an die Beschränkungen halten. Und dann würde man nicht von Wegelagerei sprechen, wenn nur die übrig gebliebenen Raser zahlen müssten.

Ich bin der Meinung, der Staat sollte den Einnahmeaspekt durchaus mehr in den Vordergrund stellen. Es trifft ja nicht alle gleichmäßig, sondern diejenigen, die zu schnell fahren und damit andere gefährden oder durch Lärm belästigen. Diejenigen, die regelmäßig auf ihren Tacho schauen, können ja wie durch die Vorschreiber bereits gesagt ohne Sorge an allen Blitzern vorbeifahren. Es ist aus meiner Sicht viel gerechter, wenn eher die Leute mit einer Einstellung wie du zur Haushaltssanierung beitragen, als wenn die Allgemeinheit das durch höhere Steuern trüge. Ich fühle mich jedenfalls nicht abgezockt, wenn ich mit 30 bzw. 50 durch die Stadt fahre und am Ende des Tages keinen Bußgeldbescheid bekomme.

Gruß
Ultra