die Diskussion bringt nichts mehr.
Ich weiß, deshalb hatte ich auch gesagt, dass ich es nicht erneut erkläre.
Es gibt durchaus Argumente,
die für deine Sichtweise sprechen.
Sie scheinen hier etwas misszuverstehen. Die Frage, wie die Rechtslage ist, wird nicht dadurch beantwortet, ob es gute Argumente dafür gibt oder nicht, sondern dadurch, wie sie nunmal ist. Das hatte ich Ihnen gesagt und zudem auch erklärt, warum. Diese Erklärung war aber keine Argumentation, die Sie überzeugen soll, sondern nur eine Erklärung, warum die Rechtslage so ist, wie sie ist. Wenn Sie nicht überzeugt sind, ändert das nichts hieran.
Keine Frage, du kennst dich
aus. Nur leider ist die Angabe der Anzahl der
Erklärungsversuche wenig hilfreich für die Frage, welche
Schlussfolgerung denn nun richtig ist.
Das ist sogar richtig, denn wie ich eben sagte, ergibt sich die Rechtslage nicht aus der Erklärung oder deren Überzeugungskraft. Und dass ich es mehrfach erklärt habe, liegt einfach daran, dass Sie es nach dem ersten mal offensichtlich nicht verstanden haben oder verstehen wollten. Aber auch das ändert nichts daran, wie unser Recht nunmal ist.
Eine mir bekannte Behörde muss sich mit seitenlangen
Ausführungen hochbezahlter Anwälte auseinandersetzen, in denen
fehlerhaftes Aufgreifermessen gerügt wird. Und das auch nach
Erlass der Entscheidung. Ich kann dir versichern, dass ich
tagsüber deine Meinung absolut teile. Selbst wenn das
Aufgreifermessen fehlerhaft ausgeübt worden sein sollte, kann
es aus behördlicher Sicht doch nunmehr eigentlich nur noch
darum gehen, ob der festgestellte Verstoß rechtmäßig
beanstandet wurde oder nicht. Die Gegenseite sieht jedoch -
abgesehen von der materiellen Beurteilung, nach der die
Entscheidung sowieso komplett verkehrt ist - auch in dem
fehlerhaften Aufgreifermessen ein Grund für die
Rechtswidrigkeit der Entscheidung.
Und was genau soll mir das jetzt sagen, bzw. was ändern irgendwelche Vorgänge in einer Ihnen „bekannten Behörde“ an der Rechtslage?
Wenn man sich mal die Diskussion um die Wehrgerechtigkeit
anschaut,
Ich hatte schon fasst vermutet, dass Sie damit kommen würden, das ist aber eine völlig andere Situation, da hier Gründe vorliegen, die eine Einziehung aller Männer eines Jahrganges garnicht möglich machen. Somit sind wir rechtlich in einem völlig anderen Bereich.
Im Übrigen gab es bis zur Abschaffung keine Wehrdiskussion im deutschen Recht. Nur weil das VG Köln das mal anders gesehen hat (und dabei aufgehoben wurde), hat sich an der Rechtslage nichts geändert.
Aber wie gesagt liegen hier völlig unterschiedliche Sachverhalte mit unterschiedlichen rechtlichen Fragen zugrunde. Und nein, ich werde hierüber ganz sicher keine ausführliche Diskussion führen, weil auch das an der Rechtslage hinsichtlich des Bußgelbescheides nichts ändern würde.
Man macht es sich zu einfach, wenn man jegliche
Argumentation, die in die Richtung geht, dass einzelne ohne
Grund mehr oder weniger stark belastet werden, von vornherein
mit der Aussage „Keine Gleichbehandlung im Unrecht“ abbügelt.
Mir ist nicht ganz klar, was für eine Bedeutung die Aussage „man macht es sich zu einfach“ hier für eine Bedeutung haben sollte. Die geltende Rechtslage ist so, wie sie ist, und sie ist es, weil Ermessen und Gleichbehandlung in der Art angewendet werden, wie ich es Ihnen erklärt habe.
Sie können das jetzt für „zu einfach“ oder sonstwas halten, an der Rechtslage ändert es nichts. Ihre Argumentation könnte man höchstens rechtspolitisch auffassen mit dem Hintergrund, dass man die Rechtslage ändern sollte. Aber das wäre ein ganz anderes Thema…
Zwischen OWi und VA sehe ich in dieser Frage keinen
entscheidenden Unterschied.
Eben, und genau daraus ergibt sich, dass das Ermessen und die Grundsätze mangelnder Gleichbehandlung im Unrecht auch hier angewendet werden.
Wie ich letztes Mal schon sagte. Sie können mir das glauben oder es lassen. Das steht Ihnen frei.
Trotzdem wünsche ich dir ein schönes Wochenende.
Ebenfalls
Dea