Blitzer / Polizei möchte Foto abgleichen

Liebe Community,

Ich habe mein Auto verliehen und der Fahrer wurde geblitzt.
Als der Auskunftsbogen kam habe ich diesen korrekt ausgefüllt und den tatsächlichen Fahrer angegeben.
Nun kam die Polizei zu meiner geschäftlichen Adresse (ich war nicht da). Hier wurden meine Mitarbeiter zum Vorgang befragt und Ihnen das Blitzer Foto gezeigt.
Nun meine Frage: Ist dies zulässig, das hier Dritte gefragt werden ob ich der Fahrer auf dem Foto sei?
Weiter hatte mich die Polizei dann später angerufen und mir gesagt, dass -sollte ich mich nicht äußern wollen- sie auch noch meine Nachbarn befragen werden.
Ich finde das geht doch ein bißchen zu weit?
Darf die Polizei das?
Vielen Dank für Eure Hilfe.

Ja, dürfen sie. Nennt sich „Fahrerermittlung“. Dafür dürfen Hausbesuche gemacht und Zeugen befragt werden.
Wie sollen sie denn sonst überprüfen, ob deine Angabe „Ich bin zwar der Halter, aber ich bin nicht gefahren“ stimmt?

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Gibt es denn irgendwelche Unklarheiten zu dem von Dir angegebenen Fahrer? (Du hast keine Ahnung, wer es war, es war die Tante aus Marokko, der Kumpel, von dem Du keine Adresse hast und nur den Vornamen kennst usw.)?

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Nein! Ich habe den Fahrer korrekt benannt. Mit Name und Adresse. Dieser hat dann auch den Auskunftsbogen bekommen und den Verstoß zugegeben.
Der Fahrer hat die gleiche Frisur wie ich > Glatze.

Nun ja ich kenne einen der für seinen Sohn der damals noch in der Probezeit war die Geschwindigkeitsüberschreitung auf die eigene Kappe nahm. Das hatte geklappt.
Wenn das Punktekonto von dem Fzg-Halter schon stramm belastet ist und immer wieder die gleichen Verstöße auffällig werden, könnte vielleicht von einer Gefälligkeitsaussage des von dir genannten ausgegangen werden.

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