Blitzer - Schreiben an Fahrer oder Halter?

Wurde geblitzt, ärgerlich, aber ist so… wurde anschließend direkt von der Polizei herausgewunken und auf mein Vergehen hingewiesen, dazu wurden mein Führerschein und Fahrzeugschein verlangt. Ich gehe davon aus, dass meine Daten aufgenommen wurden, weil sie mit dem Halter nicht übereinstimmen.

Wer bekommt aber nun das Schreiben, der Halter oder der Fahrer?

Hallo [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

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Wer bekommt aber nun das Schreiben, der Halter oder der
Fahrer?

Da Du ja direkt angehalten wurdest, bekommst nur Du die Post.
An den Halter geht die Post ausschließlich, wenns ne Blitze mit Foto is und der Fahrer ermittelt werden muss.

gruß ina

FALSCH

Wenn es eine Radarfalle am Straßenrand war, bei der nur das
Kennzeichen geblitzt wird, dann geht der Bescheid
grundsätzlich an den Halter. Der kann dann zurückschreiben,
dass er nicht gefahren ist und den wirklichen Fahrer benennen.

Hi
Die Aussage ist so nicht richtig.
Der Halter bekommt einen Anhörungsbogen, woraufhin er sich äußern kann. Wenn die Überschreitung im Verwarnungsbereich liegt, wird ihm gleichzeitig die Möglichkeit gegeben, durch Zahlung des Verwarngeldes die Sache unbürokratisch aus der Welt zuschaffen.
Eine Verwarnung ist kein Bußgeldbescheid - sie wird einer, wenn der Halter weder zahlt, noch den Fahrer benennt und sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass Halter Fahrer (Halter: Mann; Fahrer: Frau). In dem Fall dürfte dem Halter noch nicht einmal die Verwarnung angeboten werden, sondern er müsste einen Zeugenfragebogen bekommen.

Gruß
HaWeThie

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