wurde dem A im Anhörungsbogen persönlich der Tatvorwurf
gemacht? Dann unterbricht dieser die Verjährung.
Hallo,
es mag seltsam klingen, nur dem die Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, bekommt einen Anhörungsbogen. Andere würden einen Zeugenbefragungsbogen bekommen.
Daran ändern
auch seine falchen Angaben nichts. Dass Täter lügen dürfen,
wissen sicher auch die Behörden und berücksichtigen dies
eventuell bei ihren Ermittlungen.
Auch Lügen haben ihre Grenzen. Hätte A, B beschuldigt, dann hätte er sich strafbar gemacht.
Ein bißchen würde A dann
also eventuell noch zittern müssen.
Warum auch, A hat ja nichts Verbotenes gemacht außer der Ordnungswidrigkeit, und die nunmal verjährt.
Wäre ja auch zu einfach,
wenn man durch Bechuldigung eines Anderen so leicht raus wäre.
Kann und wird in diesen Fällen oft klappen, muss es aber
nicht.
Würde die Behörde ordentlich arbeiten, dann hätte A jetzt den Bußgeldbescheid. ist doch nicht die Schuld von A wenn die schlampern.
In diesem Zusammenhang würde mich mal OT interessieren, ob die
Behörden bei solchen Blitzerfotos Zugriff auf Fotos des
„Tatverdächtigen“ haben, also vielleicht Perso- oder
Führerscheinfoto resp. ob die diese verwenden dürften.
Zugriff haben die Behörden auf die Passbilder, und im Internet finden die auch einiges wenn sie die Webseiten von Firmen oder sozialen Netzwerke besuchen.
Gruß
Nostra