Blitzer - Verjährung

Hallo,

folgende Situation: A wird mit einem Mietauto am 4.5 geblitzt und erhält per 31.5 (Datum des Schreibens) einen Anhörungsbogen. B übernimmt die Strafe und der Anhörungsbogen wird zurückgeschickt. Am 14.6 erhält B den Anhörungsbogen und antwortet darauf nicht. Es wurde bisher kein Bußgeldbescheid o.ä. Schreiben zugestellt, nur die Polizei kam vorbei und wollte B sprechen. B war aber nicht daheim.

Ist nun A schon aus der Sache? Und ist B ebenfalls aus der Sache, wenn nicht in den nächsten Tage (Stichtag wäre ja der 14.9?) weitere Post kommt?

Ist nun A schon aus der Sache? Und ist B ebenfalls aus der
Sache, wenn nicht in den nächsten Tage (Stichtag wäre ja der
14.9?) weitere Post kommt?

Hallo,

wenn es keine weiteren verjährungsunterbrechenden Maßnahmen gab ist A draußen. B ist noch nicht draußen, es fehlen die genauen Daten von der Anordnung der Anhörung, und es kann ein Bußgeldbescheid in den nächsten Tagen noch eintreffen.

Sollte ein BGB eintreffen kann B Einspruch einlegen, er war ja nicht der Fahrer. Irren ist eben menschlich.

Gruß

Nostra

Hallo,

Vielen Dank für die bisherige Antwort! B hatte außer den Anhörungsbogen vom 14.6 keine weitere Post mehr erhalten. Zählt der Besuch der Polizei und deren Versuch mit B über den Vorfall zu sprechen, um die Verjährung zu unterbrechen? Vielen Dank im Voraus!

Zählt der Besuch der Polizei und deren Versuch mit B über den
Vorfall zu sprechen, um die Verjährung zu unterbrechen? Vielen

Hallo,

nein

Gruß

Nostra

A wird mit einem Mietauto am 4.5 geblitzt
und erhält per 31.5 (Datum des Schreibens) einen
Anhörungsbogen.

Woher weiß denn die Bußgeldstelle, dass A der Fahrer war?

B übernimmt die Strafe und der Anhörungsbogen
wird zurückgeschickt.

„Übernimmt die Strafe“?
Wie das? Der Anhörungsbogen ist doch m.W. vom Angeschriebenen zu unterzeichnen. Demnach müsste es doch so heißen:

„A bezichtigt wider besseren Wissens, wenngleich auch mit dessen Zustimmung, den B, die OWI begangen zu haben.“

Ob die Verjährung mit dem Anhörungsbogen unterbrochen wurde, kommt auf dessen Formulierung an.

„Eine Verjährungsunterbrechung bei Anhörungsbogenübersendung gem. § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG kommt nur in Betracht, wenn die Bußgeldstelle dem Adressaten unmißverständlich zu erkennen gibt, daß sich der in dem Anhörungsbogen beschriebene Vorgang gegen ihn richtet und er der Tat verdächtig ist.“

http://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprec…

Woher weiß denn die Bußgeldstelle, dass A der Fahrer war?

Hallo,

A wird eben der eingetragene Fahrer sein. Da könnte die Bußgeldstelle schon auf den Gedanken kommen das A auch der Fahrer ist.

„Übernimmt die Strafe“?

Hier nicht notwendig.

Wie das? Der Anhörungsbogen ist doch m.W. vom Angeschriebenen
zu unterzeichnen. Demnach müsste es doch so heißen:

Wer ausfüllt muss unterschreiben, also B

„A bezichtigt wider besseren Wissens, wenngleich auch mit
dessen Zustimmung, den B, die OWI begangen zu haben.“

A bezichtigt keinen, wäre eine Straftat.

Ob die Verjährung mit dem Anhörungsbogen unterbrochen wurde,
kommt auf dessen Formulierung an.

Anordnung der Anhörung ist eindeutig

Gruß

Nostra

Howdy,

A wird eben der eingetragene Fahrer sein. Da könnte die
Bußgeldstelle schon auf den Gedanken kommen das A auch der
Fahrer ist.

hmmm, ich las

A wird mit einem Mietauto am 4.5 geblitzt …

und fuer B ist bis jetzt auch nicht klar, ob er denn ueberhaupt bei der Blitzfahrt dabei war.

Die Mietwagenfirma wird mitgeteilt haben, dass A das Auto zu dem Zeitpunkt angemietet hatte …

Gruss
norsemanna

hmmm, ich las

A wird mit einem Mietauto am 4.5 geblitzt …

Hallo,

richtig, A wurde geblitzt

und fuer B ist bis jetzt auch nicht klar, ob er denn
ueberhaupt bei der Blitzfahrt dabei war.

Dem war das schon klar das er nicht gefahren ist. Er hat also gelogen. Und jetzt nachdem es verjährt ist, lügt er nochmal und sagt, ich habe mich geirrt. So zahlt keiner.

Die Mietwagenfirma wird mitgeteilt haben, dass A das Auto zu
dem Zeitpunkt angemietet hatte …

Die Mietwagenfirma gibt an wer der eingetragene Fahrer war, wer gemietet hat ist eigentlich egal. Und das war in diesem Fall A.

Gruß

Nostra

Hallo,

wurde dem A im Anhörungsbogen persönlich der Tatvorwurf gemacht? Dann unterbricht dieser die Verjährung. Daran ändern auch seine falchen Angaben nichts. Dass Täter lügen dürfen, wissen sicher auch die Behörden und berücksichtigen dies eventuell bei ihren Ermittlungen. Ein bißchen würde A dann also eventuell noch zittern müssen. Wäre ja auch zu einfach, wenn man durch Bechuldigung eines Anderen so leicht raus wäre. Kann und wird in diesen Fällen oft klappen, muss es aber nicht.

In diesem Zusammenhang würde mich mal OT interessieren, ob die Behörden bei solchen Blitzerfotos Zugriff auf Fotos des „Tatverdächtigen“ haben, also vielleicht Perso- oder Führerscheinfoto resp. ob die diese verwenden dürften.

Grüße

wurde dem A im Anhörungsbogen persönlich der Tatvorwurf
gemacht? Dann unterbricht dieser die Verjährung.

Hallo,

es mag seltsam klingen, nur dem die Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, bekommt einen Anhörungsbogen. Andere würden einen Zeugenbefragungsbogen bekommen.

Daran ändern
auch seine falchen Angaben nichts. Dass Täter lügen dürfen,
wissen sicher auch die Behörden und berücksichtigen dies
eventuell bei ihren Ermittlungen.

Auch Lügen haben ihre Grenzen. Hätte A, B beschuldigt, dann hätte er sich strafbar gemacht.

Ein bißchen würde A dann
also eventuell noch zittern müssen.

Warum auch, A hat ja nichts Verbotenes gemacht außer der Ordnungswidrigkeit, und die nunmal verjährt.

Wäre ja auch zu einfach,
wenn man durch Bechuldigung eines Anderen so leicht raus wäre.
Kann und wird in diesen Fällen oft klappen, muss es aber
nicht.

Würde die Behörde ordentlich arbeiten, dann hätte A jetzt den Bußgeldbescheid. ist doch nicht die Schuld von A wenn die schlampern.

In diesem Zusammenhang würde mich mal OT interessieren, ob die
Behörden bei solchen Blitzerfotos Zugriff auf Fotos des
„Tatverdächtigen“ haben, also vielleicht Perso- oder
Führerscheinfoto resp. ob die diese verwenden dürften.

Zugriff haben die Behörden auf die Passbilder, und im Internet finden die auch einiges wenn sie die Webseiten von Firmen oder sozialen Netzwerke besuchen.

Gruß

Nostra