Hallo,
es geht um folgendes, und zwar wurde ein Freund am 26.08. um 23.58 Uhr geblitzt.
Gefahren ist er mit dem Auto seiner Freundin, sie saß neben ihm und hat geschlafen.
Innerorts 21km/h zu schnell, das Foto is echt bescheiden.
Soweit alles ok.
Nun kam heute ein Brief adressiert an seine Freundin (wir wohnen zusammen) mit „Zeugenbefragung wegen einer VerkehrsOwi“.
Kann sie hier von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen da sie ja Partner sind, oder bedeutet in § 52 StPO „Lebenspartner“ nur eingetragene Lebenspartnerschaft?
Sie soll innerhalb einer Woche auf dieses Schreiben antworten.
Kann sie auf dem „Zeugen - Fragebogen“ ankreuzen „wird nicht zugegeben“ weil sie war’s ja nicht, und schreiben sie hat während der Fahrt geschlafen (sie sind grad von ihrer Geb.feier heim) oder so?
Gibt da ja auch noch sowas wie die 3-monatige Verjährungsfrist.
Hoffe es kann jemand von euch weiterhelfen.
Danke