es folgt keine rechtliche Frage im eigentlichen Sinne:
Ein Kumpel von mir ist der Meinung, dass die Polizei Zugriff auf biometrische Daten der Meldebehörde hätte. Er denkt das, weil er im Auto seiner Freundin geblitzt wurde und letztenendes trotzdem er selbst angeschrieben wurde. Zunächst wurde zwar auch die Freundin angeschrieben; sie hat aber wohl vergessen zeitnah zu antworten oder so ähnlich…
Ich bin der Meinung, dass die Polizei keinen Zugriff auf biometrische Daten (Personalausweis) hat, sondern - bei konkretem Verdacht - höchstens die Fotos händisch vergleichen kann (Amtshilfe von der Meldebehörde).
_Zitat:
Andere staatliche Stellen, wie der Verfassungsschutz , der BND , der Militärische Abschirmdienst , das BKA und der Generalbundesanwalt haben über die von den Meldeämtern geführten Personalausweisregister Zugriff auf die Ausweisdaten inklusive dem Lichtbild. Die Fingerabdrücke werden ins Register derzeit nicht aufgenommen, sie sind gemäß § 26 Abs. 2 PAuswG von den Meldebehörden nach Aushändigung des Ausweises an den Besitzer zu löschen.
ein „Blitzerfoto“ ist viel zu ungenau, um mittels biometrischer Daten abgeglichen werden zu können.
Der Ausdruck, der da dem Anhörungsbogen beiligt, ist wirklich nur eine ganz schlechte Kopie. Ob eine Software nicht trotzdem Vergleiche anstellen mag, weiß ich nicht. Mit dem Originalfoto dürfte das wesentlich einfacher sein.
Sehr wahrscheinlich hat die Polizei hier Ermittlungen angestellt, als sich die zunächst angeschriebene Person nicht gemeldet hat. Da wird zunächst aufgefallen sein, dass wohl das Geschlecht nicht passt. Und dann zählt man erstmal 1+1 zusammen. Wen lässt jemand üblicherweise fahren, wenn die Karre nicht geklaut ist? Verwandte und Freunde. Da hat man schonmal einen Anhalt zum Suchen. Da können auch mal Nachbarn gefragt werden. Oder der Mann auf dem Foto ist lokal ohnehin „bekannt“. Oder Freund und Freundin sind unter den gleichen Adresse gemeldet. Sind mal die drei naheliegendsten Möglichkeiten.
ein „Blitzerfoto“ ist viel zu ungenau, um mittels biometrischer Daten abgeglichen werden zu können.
Der Ausdruck, der da dem Anhörungsbogen beiligt, ist wirklich
nur eine ganz schlechte Kopie. Ob eine Software nicht trotzdem
Vergleiche anstellen mag, weiß ich nicht. Mit dem Originalfoto
dürfte das wesentlich einfacher sein.
Fehlt der Bußgeldstelle nur noch die nicht vorhandene Möglichkeit, die gar nicht gespeicherten und abrufbaren biometrischen Merkmale einsehen zu können.
Fehlt der Bußgeldstelle nur noch die nicht vorhandene Möglichkeit, die gar nicht
gespeicherten und abrufbaren biometrischen Merkmale einsehen zu können.
Das stimmt nicht! Die biometrischen Daten sind die Gesichtsmerkmale; computergerecht aufgearbeitet; die sind bei der Meldebehörde gespeichert. Was Du meinst, sind die Fingerabdrücke, die nur auf dem Ausweis gespeichert sind.
Ich denke eher nicht, dass die Bussgeldstelle den Aufwand betreibt, anhand der Gesichstmerkmale eine Person zu indentifizieren.
Das sie dies (veranlassen) könnte, steht außer Frage.
Tatsächlich findet man die gesuchte Person über Bild-, Kenn- und Meldaten und der altmodischen Fußstreife mit Befragungen auch
Das sie dies (veranlassen) könnte, steht außer Frage.
Und ich denke, dass sie (die Bußgeldstelle) das, bei einer Ordnungswidrigkeit (sorry, hatte vergessen das Vergehen konkret zu benennen), eben nicht kann bzw.-darf. In diesem Zusammenhang ist mir noch eine Diskussion in Erinnerung, bei der es um die Überlassung der Meldehörden-Server an andere Behörden ging; offenbar sind die Dinger ziemlich ausgelastet. Diese (z. B. Polizei, Bußgeldstellen…) hätten demnach, an Wochenenden, dort ihren Nachforschungen nachgehen können und -sollen. Das wurde aber (m. E.) nie zugelassen.
Und das war meine eigentliche Frage; im Internet finde ich widersprüchliche Informationen dazu. Schwierig zu sagen, ob diese von mir gefundenen Informationen nicht bereits „von der Geschichte überholt“ wurden!?
dann spezifiziere doch einmal diese „evtl. veralteten“ Informationen. Denn ich teile Deine Ansicht, dass die Polizei keinen Zugriff auf die biometrischen Gesichtserkennungsmerkmale im Falle einer OWi hat. Zumindest keinen, der ein Suchen im Bestand erlauben würde.
Hi
abgesehen davon, dass die Blitzerfotos (auch die Originalen) nicht gut genug sind, biometrische Daten daraus zu ziehen - wer den Perso hat, hat ein Merkblatt bekommen, wo drin steht, dass die Daten nicht zur Strafverfolgung verwendet werden - dann erst Recht nicht für die Verfolgung von OWis.
§ 15 ff Personalausweisgesetz
Korrektur
Die Fingerabdrücke sind auch Teil der biometrischen Daten. Nur mit dem Unterschied, dass diese (m. E.) ausschließlich auf dem RFID-Chip des Ausweises gespeichert sind. Die digitalisierten Passbilder sind (m. E.) bei der Meldebehörde- und auf dem RFID-Chip gespeichert.
Ob etwas „Gesetz“ wurde, kann man einfach im Internet abfragen - und die entsprechenden §§ hatte ich bereits oben genannt.
Nicht alles, was diskutiert wird, wird auch ins Gesetz übernommen - schon gar nicht, wenn es um den „Big Brother“ der CSU geht.