Blitzerfoto nicht mitgesendet

Guten Tag, Ist es üblich, daß ein Anhörungsbogen ohne Foto und Verwarn/Bußgeldbescheid geschickt wird? vom Städtischen Überwachungsdienst - keine Polizei.
Ohne dieses Foto fehlt doch eigentlich die Grundlage zur schriftlichen Äußerung/Widerruf.
Es ist doch nicht auszuschließen, daß Daten beim Bearbeiten vertauscht werden können, und somit ein anderer Autobesitzer mit ähnlichem Kennzeichen angeschrieben wird.

-kann man darauf bestehen, ein KOSTENLOSES Foto anzufordern? ,
-und ist diese Handhabe der Behörde rechtens, ohne Beweise jemanden zur Aussage zu nötigen?
Aus welchem Grund werde manchmal Foto nicht mitgeschickt?
Sollte man Gebühren für dieses Foto bezahlen müssen, wäre daß nicht eine Art von Nötigung?

-kann man darauf bestehen, ein KOSTENLOSES Foto anzufordern? ,

Hi,

darauf bestehen kannst Du, aber ob Du eines bekommst ist eine andere Frage.

Du kannst aber fragen ob Du das Bild auf der Dienststelle ansehen darfst. Aber egal ob die Polizei geblitzt hat oder das Ordnungsamt, die Post kommt von der Bußgeldstelle.

-und ist diese Handhabe der Behörde rechtens, ohne Beweise
jemanden zur Aussage zu nötigen?

Beweise haben wohl schon, sie schicken nur kein Bild. Ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen. Und als Betroffener ist man nicht zur Aussage verpflichtet. Du kannst die Anhörung zum heizen verwenden, interessiert keinen.

Aus welchem Grund werde manchmal Foto nicht mitgeschickt?

In Bayern werden als Beispiel genannt, grundsätzlich keine Bilder verschickt.

Sollte man Gebühren für dieses Foto bezahlen müssen, wäre daß
nicht eine Art von Nötigung?

Nö, wer Aufwand erzeugt, darf Aufwand bezahlen.

Q-Gruß

Hallo,

auf das erste Schreiben muss man lediglich seine persönlichen Daten angeben, sonst nix. Man könnte noch hinzufügen, daß zur gegebenen Zeit mehrere Personen als berechtigte Fahrer des fraglichen Fahrzeugs in Betracht kommen, und man gern bereit ist, bei der Ermittlung des tatsächlichen Fahrers mitzuhelfen, bspw. durch Einsichtnahme des Fotos.

Feddich, aus, schon wieder ne Woche der Verjährungsfrist rausgeschlagen.

.m

Hallo,

Es ist doch nicht auszuschließen, daß Daten beim Bearbeiten
vertauscht werden können, und somit ein anderer Autobesitzer
mit ähnlichem Kennzeichen angeschrieben wird.

Das ist mir auch schon mal passiert. Glücklicherweise weiß ich aber in der Regel auch ohne Foto, ob ich „am 02.09.2009 um 14:19 Uhr auf der K 2238 von A-Stadt nach B-Dorf mit einem PKW Typ Renault Megane Coupe, Farbe rot“ unterwegs gewesen sein kann oder nicht und ob das Kennzeichen folglich falsch vom Foto abgelesen wurde oder nicht.

Man kann dann einen hämischen Brief zurückschreiben, dass sie doch erst mal bei der Zulassungsstelle nicht nur die Halteranschrift, sondern auch gleich Autotyp und -lackierung abrufen sollen, bevor sie unhaltbare Anschuldigungen machen, aber wozu muss die Behörde mir dazu erst ein Foto schicken?

Gesetzt den Fall, die Fahrzeugbeschreibung trifft auf mein Auto zu, bedeutet ein solches Verhalten doch nach erstem Anschein nur implizit, dass ich zu besoffen war, um mich angesichts der auch ohne Foto ausreichenden Informationen an meine Fahrt zu erinnern…

Gruß
smalbop

Gesetzt den Fall, die Fahrzeugbeschreibung trifft auf mein
Auto zu, bedeutet ein solches Verhalten doch nach erstem
Anschein nur implizit, dass ich zu besoffen war, um mich
angesichts der auch ohne Foto ausreichenden Informationen an
meine Fahrt zu erinnern…

Hi,

es sagt nur aus das dein Auto dort war, wo Du warst, keine Ahnung.

Es gibt Fahrzeuge die von mehreren bewegt werden, und ob ich mich jetzt nach Wochen noch daran erinnern kann ob dort meine Frau oder ich gefahren ist? Soll sogar vorkommen das man sich während der Fahrt ablöst.
Geschäftswagen haben oft 10 oder sogar noch mehr wechselnde Fahrer.

Und ja, ich möchte bitte sehen ob ich auf dem Bild erkannt werden kann, oder ob es nur für Rundablage P taugt.

Q-Gruß

Gesetzt den Fall, die Fahrzeugbeschreibung trifft auf mein
Auto zu, bedeutet ein solches Verhalten doch nach erstem
Anschein nur implizit, dass ich zu besoffen war, um mich
angesichts der auch ohne Foto ausreichenden Informationen an
meine Fahrt zu erinnern…

es sagt nur aus das dein Auto dort war, wo Du warst, keine
Ahnung.

Ja, aber ich selbst weiß doch, ob ich dort gewesen sein kann oder nicht und ob das Foto folglich zu neuen Erkenntnissen meinerseits führen kann - oder nur das bestätigt, was ich eh weiß.

Es gibt Fahrzeuge die von mehreren bewegt werden,

Solche Fahrzeuge (Geschäftsautos) haben in der Regel Fahrtenbücher, oder der Kreis der infrage kommenden Fahrer ist sehr begrenzt (Familie).

und ob ich
mich jetzt nach Wochen noch daran erinnern kann ob dort meine
Frau oder ich gefahren ist? Soll sogar vorkommen das man sich
während der Fahrt ablöst.
Geschäftswagen haben oft 10 oder sogar noch mehr wechselnde
Fahrer.

Stimmt, aber vom Partner war ebensowenig die Rede wie von einem Geschäftsauto.

Und ja, ich möchte bitte sehen ob ich auf dem Bild erkannt
werden kann, oder ob es nur für Rundablage P taugt.

Ohne moralisieren zu wollen: So schlau wie die oberschlauen Raser in diesem Land ist der Gesetzgeber schon lange. Wenn das Bild nichts taugt und der Fahrer auch sonst nicht ermittelt werden kann, kann ein Fahrtenbuch als Auflage kommen. Die Frage ist, ob man da nicht lieber fünfzig Euro zahlt und Schwamm drüber.

Gruß
smalbop

Ja, aber ich selbst weiß doch, ob ich dort gewesen sein kann
oder nicht und ob das Foto folglich zu neuen Erkenntnissen
meinerseits führen kann - oder nur das bestätigt, was ich eh
weiß.

Hi,

was ich weiß oder nicht weiß, geht der Bußgeldstelle schlicht nichts an.

Es gibt Fahrzeuge die von mehreren bewegt werden,

Solche Fahrzeuge (Geschäftsautos) haben in der Regel
Fahrtenbücher, oder der Kreis der infrage kommenden Fahrer ist
sehr begrenzt (Familie).

Nicht alle Firmen haben Fahrtenbücher, solange es der Gesetzgeber nicht vorschreibt ist es für die Behörde schlicht nicht vorhanden.

Und mit meinem Auto fahren nur meine Frau und ich, dennoch könnte ich nicht sagen wer den Starenkasten vor meiner Haustür etwas zuschnell passiert hat wenn der Schrieb nach Wochen kommt.

Stimmt, aber vom Partner war ebensowenig die Rede wie von
einem Geschäftsauto.

Es ist belanglos, die Behörde muss ihre Hausaufgaben machen, dazu gehört das sie mir nachweist das ich der Böse war.

Ohne moralisieren zu wollen: So schlau wie die oberschlauen
Raser in diesem Land ist der Gesetzgeber schon lange. Wenn das
Bild nichts taugt und der Fahrer auch sonst nicht ermittelt
werden kann, kann ein Fahrtenbuch als Auflage kommen.

Die Gefahr besteht, aber je schlechter das Bild ist, umso schlechter kann ein Fahrtenbuch verhängt werden, wenn der Halter bereit ist bei der Aufklärung behilflich zu sein. Wird einfach ein Personenkreis genannt der in Frage kommt. Sollen sie doch selber suchen.

Die
Frage ist, ob man da nicht lieber fünfzig Euro zahlt und
Schwamm drüber.

Bei Punkten, niemals. Ein Fahrtenbuchauflage kostet ca. 8o€.
Das kann sich schon bei einem zweiten Verstoß relativiert haben wenn es um ein Bußgeld geht wegen der Erhöhung, und den Regeln wegen Verhängung eines Fahrverbots.

Q-Gruß

Mal abgesehen davon, ob man derjenige war oder nicht. Auch die Behörden versuchen alles, um an Geld zu kommen. Es geht nur um das Prinzip. Für die Behörden ist erstmal alles so lange rechtens, so lange keiner Einspruch erhebt. Einspruch erheben kann man nur, wenn man Gründe hat. Aber ohne Beweismittel fehlt die Grundlage dazu, sich zu äußern. Bin mir sicher, das mind 5% der Bescheide widerspruchsberechtigt sind.
Man könnte ja sonst auch im Zivilen jemanden für eine Tat bezichtigen, einfach in dem man sich einen Tatort und Namen mit Adresse ausdenkt, ohne Beweismittel zu haben. Ohne Beweise , auch wenn der Sachverhalt stimmt, kommt man nicht im Zivilen zu seinem Recht.
Das geht wohl eher bei den Behörden???