Ja, aber ich selbst weiß doch, ob ich dort gewesen sein kann
oder nicht und ob das Foto folglich zu neuen Erkenntnissen
meinerseits führen kann - oder nur das bestätigt, was ich eh
weiß.
Hi,
was ich weiß oder nicht weiß, geht der Bußgeldstelle schlicht nichts an.
Es gibt Fahrzeuge die von mehreren bewegt werden,
Solche Fahrzeuge (Geschäftsautos) haben in der Regel
Fahrtenbücher, oder der Kreis der infrage kommenden Fahrer ist
sehr begrenzt (Familie).
Nicht alle Firmen haben Fahrtenbücher, solange es der Gesetzgeber nicht vorschreibt ist es für die Behörde schlicht nicht vorhanden.
Und mit meinem Auto fahren nur meine Frau und ich, dennoch könnte ich nicht sagen wer den Starenkasten vor meiner Haustür etwas zuschnell passiert hat wenn der Schrieb nach Wochen kommt.
Stimmt, aber vom Partner war ebensowenig die Rede wie von
einem Geschäftsauto.
Es ist belanglos, die Behörde muss ihre Hausaufgaben machen, dazu gehört das sie mir nachweist das ich der Böse war.
Ohne moralisieren zu wollen: So schlau wie die oberschlauen
Raser in diesem Land ist der Gesetzgeber schon lange. Wenn das
Bild nichts taugt und der Fahrer auch sonst nicht ermittelt
werden kann, kann ein Fahrtenbuch als Auflage kommen.
Die Gefahr besteht, aber je schlechter das Bild ist, umso schlechter kann ein Fahrtenbuch verhängt werden, wenn der Halter bereit ist bei der Aufklärung behilflich zu sein. Wird einfach ein Personenkreis genannt der in Frage kommt. Sollen sie doch selber suchen.
Die
Frage ist, ob man da nicht lieber fünfzig Euro zahlt und
Schwamm drüber.
Bei Punkten, niemals. Ein Fahrtenbuchauflage kostet ca. 8o€.
Das kann sich schon bei einem zweiten Verstoß relativiert haben wenn es um ein Bußgeld geht wegen der Erhöhung, und den Regeln wegen Verhängung eines Fahrverbots.
Q-Gruß