Wenn auf einem Foto von einem Blitzer 4 Motorräder zu sehen sind ist das überhaupt zulässig? Kann das Gerät dann überhaupt die richtige Geschwindigkeit messen oder sollte man da Wiederspruch einlegen?
Hallo,
in einem solchen Falle würde ich Einspruch gegen den erlassenen Bußgeldbescheid einlegen, da nicht eindeutig geklärt werden kann, welches der vier Motorräder das Messverfahren ausgelöst hat.
Allerdings enden solche Einsprüche meist vor dem Amtsgericht, wo ein Sachverständiger die Fotos auswertet.
Es kann allerdings auch sein, dass die Behörde das Verfahren einstellt.
Also generell würde ich einen Einspruch (Achtung: beim Bußgeldverfahren nicht Widerspruch) einlegen. Es ist auch etwas Eile gefragt, da man gegen einen Bußgeldbescheid nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung noch Einspruch einlegen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Saxony88
in einem solchen Falle würde ich Einspruch gegen den
erlassenen Bußgeldbescheid einlegen, da nicht eindeutig
geklärt werden kann, welches der vier Motorräder das
Messverfahren ausgelöst hat.
Hi,
und warum nicht?
Es gibt durchaus Messverfahren die eine gemessene Geschwindigkeit einem bestimmten Fahrzeug, auch wenn mehrere auf dem Bild sind, zuordnen können. Deshalb sollte ersteinmal das Messverfahren bekannt sein, und das Bild vorliegen um diese Aussage zu machen.
Allerdings enden solche Einsprüche meist vor dem Amtsgericht,
wo ein Sachverständiger die Fotos auswertet.
Es kann allerdings auch sein, dass die Behörde das Verfahren
einstellt.
Ist beides möglich.
Also generell würde ich einen Einspruch (Achtung: beim
Bußgeldverfahren nicht Widerspruch) einlegen. Es ist auch
etwas Eile gefragt, da man gegen einen Bußgeldbescheid nur
innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung noch Einspruch
einlegen kann.
Wobei der Einspruch innerhalb der Zweiwochenfrist bei der Bußgeldstelle eingegangen sein muss.
Q-Gruß
Hallo,
wie soll denn bitte ein solches Messverfahren heißen und wie soll die Funktionsweise aussehen?
Ich war selbst lang in der Bußgeldstelle tätig und kenne ein solches Verfahren bisher nicht.
Bei uns wurden solche Sachen vielmals eingestellt, da es sich um eine unklare Sachlage handelt.
Außerdem brauchst Du meine Antwort nicht nochmals kommentieren, wenn Du ohnehin das Gleiche schreibst.
MfG Saxony88
wie soll denn bitte ein solches Messverfahren heißen und wie
soll die Funktionsweise aussehen?
Hi,
aber gerne.
Es sind alle Messverfahren wo eindeutig dem Fahrer das überfahren eines Messpunktes belegt werden kann.
Piezosensoren wie dem bekannten Starenkasten sind die in der Straße eingelassenen Sensoren gut zu erkennen. Wie bei Truvelo M4² bei dem Piezoleitungen auf der Fahrbahn verlegt werden. Wer da auf dem Kabel ist, der wurde gemessen.
Weiterhin, Lichtschranken, wer durch den Strahl fährt ist eindeutig zu identifizieren, genauso wie bei den ESO Geräten.
Besonders nett sind die PoliscanSpeed, sei es mobil oder stationär, die mit Laser ein einzelnes Fahrzeug aus größerer Entfernung messen und bis zur Fotolinie verfolgen. Unberücksichtigt habe ich dabei solche Messverfahren wie sie z.B. bei Abstandsmessung angewendet werden können.
Es gibt also mehrere Messverfahren die eine eindeutige Zuordnung Messwert und Fahrzeug erlauben. Es keine Rolle spielt ob sich noch weitere Fahrzeuge auf dem Bild befinden.
Selbst bei Messungen mittels Radar kann, hier nicht immer, bestimmt werden wer in der Radarkeule war. Hier darf sich nur ein Fahrzeug im Messbereich sich befinden.
Ich war selbst lang in der Bußgeldstelle tätig und kenne ein
solches Verfahren bisher nicht.
Nun, die Technik schreitet voran, aber Bilder z.B. vom Starenkasten sind immer eindeutig. Selbst wenn sich zwei Fahrzeuge nebeneinander befinden, zeigt das Bild welche Spur ausgelöst hat.
Bei uns wurden solche Sachen vielmals eingestellt, da es sich
um eine unklare Sachlage handelt.
Bei reinen Radarmessungen, ja, da wird im Zweifel eingestellt.
Außerdem brauchst Du meine Antwort nicht nochmals
kommentieren, wenn Du ohnehin das Gleiche schreibst.
Tschuldigung, nur ergänzt damit jeder weiß die 14Tage bedeutet nicht innerhalb der Zeit absenden, sondern eintreffen.
Q-Gruß
Der Blitzer war im Heck von nem PKW ohne Lichtschranke etc.
Es steht da Beweismittel : Foto,Radarmessung, Film/Bildnummer …
Es geht allerdings nur um ne Ordnungswiedrigkeit (35€), ist fraglich ob es sich da lohnt.
Hi,
die Geräte die aus dem Fahrzeug messen sind fast alles Radargeräte, gibt da eine ganze Reihe. Um genaueres sagen zu können müsste das Ganze Bild mit Daten und dem Messgerät vorliegen. Falls die andern 3Moppeds weit links auf dem Bild sind, (Radarwagen auf rechter Seite) kann die Messung korrekt sein. Zum auswerten hat die Bußgeldstelle eine Schablone, befindet sich kein anderes Fahrzeug in dem Bereich, dann gültig, ansonsten ab in die Tonne.
Kann der Fahrer überhaupt auf dem Bild erkannt werden?
Ansonsten, nicht zahlen, dann kommt ein Bußgeldbescheid der 23,50€ extra Kosten verursacht, gegen den Einspruch eingelegt werden kann. Ob sich das bei 35€ lohnt kann ich nicht sagen, Spielchen würde ich mit für teurere Verstöße aufheben.
Q-Gruß