Hallo,
die Hausratversicherung deckt Schäden bei Blitzschlag ab, Schäden durch Überspannung jedoch nicht (so sei der Vertrag geschlossen). Im Falle der Geltendmachung von „Blitzschlagschäden“ fordert die Versicherung einen Nachweis für den direkten Einschlag in das Gebäude bzw. in dessen näherer Umgebung. Ansonsten lehnt sie ab (Begründung: Versicherung geht grundsätzlich zuerst von einem allgemeinen Überspannungsschaden aus).
Welche Entfernungen sind mit „näherer Umgebung“ gemeint?
Wie könnte man den Nachweis grundsätzlich führen?
Franz
Äußerlich sind keine Schäden am Gebäude erkennbar. Umliegende Gebäude hatten keinerlei Schäden, der Blitzeinschlag wurde von den Bewohnern in deren Anwesenheit erlebt und als direkter Einschlag auch wahrgenommen