Blitzschlag und Hausratversicherung

Hallo,

die Hausratversicherung deckt Schäden bei Blitzschlag ab, Schäden durch Überspannung jedoch nicht (so sei der Vertrag geschlossen). Im Falle der Geltendmachung von „Blitzschlagschäden“ fordert die Versicherung einen Nachweis für den direkten Einschlag in das Gebäude bzw. in dessen näherer Umgebung. Ansonsten lehnt sie ab (Begründung: Versicherung geht grundsätzlich zuerst von einem allgemeinen Überspannungsschaden aus).

Welche Entfernungen sind mit „näherer Umgebung“ gemeint?

Wie könnte man den Nachweis grundsätzlich führen?

Franz

Äußerlich sind keine Schäden am Gebäude erkennbar. Umliegende Gebäude hatten keinerlei Schäden, der Blitzeinschlag wurde von den Bewohnern in deren Anwesenheit erlebt und als direkter Einschlag auch wahrgenommen :frowning:

Hallo,
was ist denn passiert? Welches Schadenereignis?
Gru0 J.K.

Hallo,

Welche Entfernungen sind mit „näherer Umgebung“ gemeint?

Grob gesagt, ein 45°Winkel von der Dachkante aus.

Wie könnte man den Nachweis grundsätzlich führen?

Die Einschlagstelle finden! Wird aber schwierig, da es ggf. nicht größer als ein 2 Eurostück sein kann!

Äußerlich sind keine Schäden am Gebäude erkennbar. Umliegende
Gebäude hatten keinerlei Schäden, der Blitzeinschlag wurde von
den Bewohnern in deren Anwesenheit erlebt und als direkter
Einschlag auch wahrgenommen :frowning:

Wahrnehmungen zählen nicht, wenn Überspannungsschäden nicht mit abgesichert ist.

Im übrigen haben die ein Programm, wo sie die Blitze auch selber nachschauen können!

VG René

Hallo,

Im übrigen haben die ein Programm, wo sie die Blitze auch
selber nachschauen können!

Das kann jeder, der das nötige Kleingeld hat.
Also auch der Geschädigte.
http://www.blids.de

Gruß, Heiko

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Wie könnte man den Nachweis grundsätzlich führen?

So weit ich weiß, bleibt ein Blitzeinschlag nicht spurenlos. Wenn er in in einen Baum, ein Gebäude oder in die Erde einschlägt, sollte er sichbare Spuren hinterlassen.

Hallo,

was ist denn passiert? Welches Schadenereignis?

Blitzschlag :smile:

Schäden an Heizung werden von Gebäudeversicherung übernommen, problematischer scheinen TVs, PC, Leuchten etc. zu sein.

Franz

Hallo,

Welche Entfernungen sind mit „näherer Umgebung“ gemeint?

Grob gesagt, ein 45°Winkel von der Dachkante aus.

Ich frag heute mal per Mail bei Versicherung nach, was die so meinen.

Wie könnte man den Nachweis grundsätzlich führen?

Die Einschlagstelle finden! Wird aber schwierig, da es ggf.
nicht größer als ein 2 Eurostück sein kann!

Alles abgesucht, nichts gefunden. Ein Nachbar hat übrigens den Einschlag gesehen, wie er mir gestern mitteilte.

Wahrnehmungen zählen nicht, wenn Überspannungsschäden nicht
mit abgesichert ist.

Tja, ich vermute, einen Überspannungsschaden müsste ich bei Schadensereignis und Versicherungsschutz incl. Überspannung auch nachweisen.

Im übrigen haben die ein Programm, wo sie die Blitze auch
selber nachschauen können!

Hehehe, die haben aus gegebenem Anlass wohl keine rechte Lust.

Danke.

Franz

Hallo,

Das kann jeder, der das nötige Kleingeld hat.
Also auch der Geschädigte.
http://www.blids.de

Ich schau mal nach, was die so gerne haben möchten. „Kleingeld“ muss man immer in Relation zur Schadenshöhe sehen.

Franz

Hallo,

die Hausratversicherung deckt Schäden bei Blitzschlag ab,
Schäden durch Überspannung jedoch nicht (so sei der Vertrag
geschlossen).

vor wievielen Jahren wurde denn die Hausratversicherung abgeschlossen ? Mir ist kein derzeitiger Hausrattarif bekannt,
der keine Überspannungsschäden abdeckt!

Ein Tipp - schnellstens die Hausratversicherung ändern !

Gruß