Hallo,
meine Firma hat ein eigenes Gebäude, in dem sie sitzt. Auf dem Dach ist ein Fahrstuhl-Maschinenraum. Des weiteren sind überall Blechabdeckungen.
Muß hier vom Gesetzgeber aus eine Blitzschutzanlage aufgebaut werden?
Zusätzlich steht dort jetzt ein Richtfunkgerät, was eigentlich geerdet werden müßte. Da gibt es Zank, wer nun was müßte.
Ich danke den kompetenten Antwortern
Matthias
Falls dein Richtfunkgerät eien Antenne oder Ähnliches ist dieser an eien Metallischen Sochel befestigt ist (Forgeschrieben) muss diese zu den Potentialausgleich des Hauses mit 16mm^2 Erdungsdraht geerdet werden. Das heist der Draht direkt auf den Potentialausgleich und direkt auf den Antennenfuss ohne Abzweigungen oder Verlängerungen.
Falls du genauere angaben brauchst kann ich es dir in der VDE suchen.
(Immer 16mm^2 Erdungsdraht, nicht wie in alten Büchern oft noch steht 10mm^2)
Bei deien Aufbau ist es schwer, das würde jetzt genauere Suche in meien Unterlagen erfordern. Im Regelfall wenn es mehr als 0,75 Meter aus deien Haus heraus ragt oder den Blitzableiter überragt würde ich pauschal sagen 16mm^2 Erdung und alle Metallplatten untereinader zusätzlich Erden. Problem ist jetzt ist es ein Anbau, Aufbau, oder das Haus selbst, ist dort Erdung auf Potentialausgleich oder ein externer Blitzschutz sinnvoll.
Wenn du uns jetzt noch sagst wie gross die Antenne ist, wie weit sie vom Haus raus ragt, ob sie oben auf den Dach steht oder seitlich am Haus angebracht ist und welchen Zank es da gibt können wir dir sagen was der GEsetzgeber bzw. die VDE dazu meint.
Das gleiche mit den Aufzugaufbau, welche Maße hat dieser, ist dieser komplett aus Metall oder eien verkleidete Mauer. wie weit steht dieser über den Blitzschutz raus.
Ich würde das sehr rasch klären. Stell dir ein 5 Stöckiges Haus vor, der Aufzug ist in der Mitte des Hauses und steht im 3. Stock. Ein Blitz schlägt oben ein, Das Potential des blitzes geht den Aufzugseil zum Aufzug nach. Da der Aufzug genau in der Mitte des Hauses steht und das Potential dann dort weiter will kannst du dir vorstellen was passiert. Leuten die im Aufzug sind, sind solange die Seile nicht durchscmoren sicher, aber die arme Sau die gerade den Aufzugknopf drücken will oder abends alleien im Büro hockt und wegen eienes Feuers schaun kann wo die Feuerleiter des Gebäudes ist da Aufzug und Treppenhaus brennt.
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Hallo,
danke erstmal der antwort.
Das Gebäude hat keinen Blitzschutz.
Das Richtfunkgerät ist auf einem Dreifuß aus Metall angebracht, wobei es keine Antenne ist, sondern nur ein optisches Gerät ist, was mit 230V versorgt wird. Es steht auf dem Dach 2m neben dem Fahrstuhlschacht. Der Schacht ist höher und normal gemauert mit einem Dachpappendach. Am Dachrand (nicht des Fahrstuhls) ist eine Mauer, die mit Blech abgedeckt ist. Diese Mauer ist niedriger als mein Richtfunkgerät und 75cm davon entfernt. Der Stromanschluß kommt aus dem Fahrstuhlschacht, die Datenanbindung erfolgt über Glasfasern.
Das Richtfunkgerät wird normalerweise geerdet bzw an den Blitzschutz angeschlossen. da aber auf diesem Dach keiner ist, haben wir ein Problem. Der Eigentümer (der zufällig meine Firma ist) will aber keinen Blitzschutz aufbauen. Deshalb der Ärger.
Hoffe, die Ausführung war hinreichend genau.
Fröhliches Eierkrau…äh -suchen
Matthias
Hallo,
schon allein der Anschluß eines Gerätes an den Stromkreis des "Fahrstuhles"wird vom TÜV nicht genehmigt. Selbst das Verlegen von Leitungen (HF)ist verboten.Und damit sicher auch 230V.
Uwe H.
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Der äussere Blitzschutz besteht aus der Fangeinrichtung, den Ableitungen und der Erdungsanlage.
Blitzschutzanlagen wurden seit 1982 gemäß DIN VDE 0185 Teil 1 und Teil 2 errichtet. Seit 1996 gab es zusätzlich die Vornormen Din VDE V 0185 Teil 100, die als Ersatz für DIN VDE Teil 1 und die Palnung und Bau neuer Blitzschutzanlagen angewendet werden konnte. Nun gilt nur noch Teil 3 der neuen VDE V 0185 (Die habe ich noch nicht vorliegen *heul*)
Mindestquerschnitt von Blitzschutz-Potentialausgleichserdern nach VDE V 185 Teil 3 Klasse A
Kupfer 16 mm^2
Aluminium 25 mm^2
Stahl 50mm^2
Nur bei Antennen die 2 Meter unterhalb der Dachkante und maximal eien Ausladung von 1,5 Meter haben (Seitlich vom Haus) ist kein Blitzschutz notwendig. Ob die Antenne mit Galsfaser, Kabel oder sonstwas gespeist wird ist der VDE egal.
Also Antenne mit 16 mm^2 Erden.
Der Aufzugsaufbau, da er ja aus Stein besteht und oben nur Verpsnaglert ist wird hier keine Erdung benötogt.
In wie weit ein Blitzschutz erforderlich ist (Für das Gebäude) muss leider von einen Architekten abgeklärt werden. Ich glaube! bei Häusern über 22 Meter höhe absolut vorgeschrieben.
Bei der Antenne ist es ja kein Problem, da sie eh neben eien Aufzugschacht steht in diesen Schacht 2 Aluriohre von oben nach unten verlegen, eines für die Erdung eines für die Spannungsversorgung. Sollte ja an eien Tag passiert sein. Um ganz auf nummer sicher zu gehen die Aluohre mit einen 6 mm^2 zusätzlich Erden. Der Elektriker soll vom Potentialausgleich bis in den Aufzugschacht einfach ein 6mm^2 mitziehen und die beiden Rohre durchschleifend mit 2 Erdungsschellen Erden (Also Erdungsdraht nicht abzwicken). Das ganze beim nächsten TÜV abnemen lassen, da es sich um eine Schutzeinrichtung handelt und die Alurohre ja fest Montiert und geerdet sind, kann ich mir nicht vorstellen das es hier Probleme gibt. Lass von den Elektriker noch ein 3. Rohr verlegen dann könnt ihr bei weiteren Installationen oder für eure Galsfaserleitung dieses verwenden.
Hallo,
wenn am Gebäude kein eigener Blitzschutz aufgebaut ist, muß an der Rifu-Einrichtung ein eigener isolierter Blitzschutz aufgebaut werden.
Die Rifu-Einrichtung und die Ableitungen für den Blitzschutz müßen 1m von Metallteilen (Dachrinnen, Lüfter, usw) entfernt sein.
Achtung:
Bei einem Einschlag über den Rifu kann es ohne Blitzschutz für den Betreiber sehr, sehr teuer werden.
Er ist dann für alle Schäden (einschließlich Brand) am Standort haftbar.
mfg: Josef
Hallo,
Der Strom wird nur aus dem Sicherungsverteiler entnommen, natürlich an einer extra Sicherung.
Matthias
Hallo,
laut unseren Kenntnissen dürfen im Fahrstuhlschacht keine weiteren Kabel/Rohre verlegt werden.
Matthias
Hallo,
na das ist doch schon was. Der Betreiber und Hausbesitzer ist der gleiche.
Muß denn nun das Haus/Dach geerdet sein?
Matthias