ich suche eine belastbare Auskunft zum Thema Vorschriften bei Außenmontage einer (WLAN) Antenne. Mein Wissensstand (nie überprüft, aber plausibel) war, dass eine Antenne, die man unterhalb der Dachkante an der Außenwand befestigt, keinen Blitzschutz benötigt.
Im gegenständlichen Fall würde die Antenne an einem 7-stöckigen Hochhaus im 4. Stock an der Unterseite des Balkons der darübergelegenen Wohnung festgeschraubt, um einen Garten zu versorgen. Die Antenne würde nirgends über die (gedachte) Außenkante des Hauses vorstehen.
Theorie: es sind - anders als wenn man die Antenne direkt aufs Dach setzt - keine besonderen Blitzschutzmaßnahmen notwendig. Ist das korrekt? Kann ich das irgendwo im Netz in einer halbwegs offiziellen Publikation nachschlagen?
Die Antenne ist also unterhalb der Balkonplatte montiert und steht auch nicht vor die Betonkante des Balkons vor ?
Dann ist es kein Problem.
Eine Blitzschutzmaßnahme ist nicht erforderlich.
Eine Antenne muß mind. 2 m von der der Traufkante des Daches entfernt angebracht sein und darf nicht mehr als 1,5 m von der Hauswand abstehen.
Sind diese Maße eingehalten,ist kein Blitzschutz erforderlich.
ich suche eine belastbare Auskunft zum Thema Vorschriften bei
Außenmontage einer (WLAN) Antenne.
… Kann ich das irgendwo im Netz in einer
halbwegs offiziellen Publikation nachschlagen?
das sah ja erst mal vielversprechend aus - ich habe mich jetzt etwa eine halbe Stunde lang durch die Blätter gewühlt, und finde da einen Haufen Informationen zu Anlagen die Blitzschutz brauchen, aber es ist mir bisher nicht gelungen eine Textstelle zu finden, aus der man ablieten kann, dass Antennen u.U. gar keinen Blitzschutz brauchen. Das Wald und Bäume-Problem
Hast Du mehr Übersicht über das Gesamtwerk - wo genau muss ich nachlesen?
… dass Antennen u.U. gar keinen Blitzschutz brauchen.
Das Wald und Bäume-Problem
Zitat:
Die DIN EN 60728-11(VDE 0855-1): 2005-09 entspricht den zur Zeit gültigen Regeln der Technik und bietet einfache, einheitliche und wirkungsvolle Schutzmechanismen gegen die Auswirkung von Blitzeinschlägen in Antennen.
Antennen, errichtet nach dieser Norm, erhöhen nicht die Blitzeinschlagswahrscheinlichkeit in das betrachtete Objekt. Auch stellt eine nach dieser Norm errichtete Antennenanlage keinen Ersatz für eine Blitzschutzsystem einer baulichen Anlage dar. Diese Norm behandelt die Sicherheitsanforderungen ortsfester Anlagen und Geräte und ist, soweit anwendbar, auch für bewegliche und vorübergehend installierte Anlagen (z. B. Wohnmobile) anwendbar. Der Gültigkeitsbereich umfasst Kabelfernsehnetze (GAA-Netze), GA- und SAT-GA-Netze sowie Einzelempfangsnetze. Ausgenommen von den nachstehend aufgeführten Maßnahmen sind Außenantennen, die mehr als 2 m unterhalb der Dacheindeckung oder Dachkante liegen und weniger als 1,5 m vom Gebäude angebracht sind (Bild 9.5.1) sowie Antennenanlagen die sich innerhalb des Gebäudes befinden.
Hier wird zumindest der Anschluss der koaxialen Kabelschirme an einen Potentialausgleichsleiter dringend empfohlen. Ebenso sollten alle durchverbundenen, leitfähigen u. berührbaren Teile der Installation in den Potentialausgleich einbezogen werden. 9.5 Blitz- und Überspannungsschutz für Kabelnetze un…