Blitzuberweisung

Hallo der Käufer von Haus hat gestern von der vr bank zur norisbank eine blitzuberweisung getätigt nach 15 Uhr
Weiss jemand vieleicht wann die Zahlung gebucht ist weil gestern war noch nichts gebucht

Hallo,

vorab: DIE VR-Bank gibt es nicht, sondern ein paar hundert von denen. Ansonsten läßt sich die Frage nicht mit Bestimmtheit beantworten, aber da heute normale Überweisungen den Empfänger innerhalb von Minuten oder maximal Stunden erreichen, neige ich zu der Aussage, daß die Überweisung nicht um 15 Uhr als Blitzüberweisung getätigt hat. Üblich ist ein Buchungsschnitt um 16 Uhr oder 16:30. Alles, was vorher eingeht, geht am gleichen Tag noch raus und wird auch noch am gleichen Tag auf dem Empfängerkonto gebucht.

Gruß
C.

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Die Frau am Schalter meinte sie würde eine blitzuberweisung machen. Ja ka bei uns heisst die so die Bank hab davon nicht viel Ahnung
Aber das Geld müsste dann aber trotzdem heute gebucht sein zur norisbank oder?

Hallo,

Wie wäre es, wenn Du etwas mehr erzählst?
Es geht um einen Immobilienverkauf? Das ist etwas Anderes, als wenn man zwei Brötchen kauft. Ich halte Blitzüberweisungen in diesem Zusammenhang für unüblich.

Gruss
Jörg Zabel

unüblich: Ja, ausgeschlossen: nein
AAaaaber… es kann auch noch bei der Norisbank klemmen (kenne die zwar nicht, aber „meine“ Sparkasse hat sowas auch schon fertig gebracht, dass dann Buchung/Nachweis der Eingang heute mit Wertstellung gestern erfolgte

Hallo,

es geht doch um die Frage, ob der Käufer die Zahlung getätigt hat oder nicht. Wenn der Käufer behauptet, die Überweisung ausgeführt zu haben, dann hätte sie gestern da sein müssen. Wenn nun unklar ist, ob die Überweisung ausgeführt worden ist, dann ist eher irrelevant, was der Käufer behauptet, was die Frau am Schalter gemacht hat.

Mir ist insofern nicht klar, was sich da gestern abgespielt hat oder nicht.

Ich will darauf hinaus, daß in der Bevölkerung der Irrtum weit verbreitet ist, daß es eine Sparkasse gibt, eine VR-Bank, eine psd-bank usw. Von allen drei - wie auch von den Raiffeisenbanken - gibt es reichlich. Das darf man wissen.

Wenn die Zahlung tatsächlich wie beschrieben gestern gegen 15 Uhr ausgeführt wurde, dann hätte sie schon gestern da sein müssen. Ich schließe mich im übrigen @Joerg_Zabel an: die ganze Vorgehensweise paßt nicht zum Geschäft. Ein Bezahlung einer Immobilie wird normalerweise nicht free style per Überweisung von K an VK geleistet.

Gruß
C.

Diese Anekdoten helfen nicht weiter. Um diese Geschichte beurteilen zu können, müßte man wissen, wie und wann die Zahlung beauftragt wurde, woran der Zahlungsempfänger merkte, daß die Zahlung erst am nächsten Tag einging usw.

Tatsache ist, daß Echtzeitüberweisungen (so heißen die Dinger) innerhalb von wenigen Sekunden durch das System laufen und auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben werden - und das an 365 Tagen im Jahr und 24 Stunden lang. Buchungsschnitte, wie bei „normalen“ Überweisungen üblich, gibt es dabei nicht.

Insofern habe ich mich oben auch unglücklich ausgedrückt. Die Angabe 16/16:30 Uhr gilt für diese normalen Überweisungen und selbst diese erreichen den Empfänger normalerweise (wenn auch nicht immer bzw. nicht immer für den Kunden ersichtlich) inzwischen noch am gleichen Tag.

Echtzeitüberweisungen gibt man auch nicht am Schalter ab, sondern man erzeugt den Vorgang innerhalb des Online-Bankings. Daher paßt auch die Aussage nicht, eine Frau am Schalter hätte dieses und jenes zum Vorgang gesagt.

Am wahrscheinlichsten ist, daß der Käufer die Zahlung entweder noch gar nicht oder zumindest nicht als Echtzeitüberweisung (kostet ja auch 5-10 Euro) getätigt hat.

Online-Limit bei meinem Privatkonto: 25.000,- (Stand 2019). Größere Beträge NUR beim Berater (Stand 2019). Anekdoten hin oder her - es passiert und das wohl nicht nur bei der Sparkasse (dies bei Geschäftskonto Stand 2021-Februar). „Normale“ Berater sehen auch nur, was auf dem Kontoauszug/Online-Zugang ausgewiesen ist. Tieferes Forschen halte ich für einen 0-8-15 Kunden für aussichtslos.
Ferner besteht immer noch die Möglichkeit, dass der Absender/Auftraggeber von seiner Bank einen Nachweis der ausgeführten Transaktion beibringen kann. Das Kleinvieh am „Schalter“ ist damit aber auch bereits überfordert, da nicht Standard.
Also: NORMAL ist das nicht, ausgeschlossen aber auch nicht.

Das stimmt.
AAaaaber … Eine Immobilie kann (in Deutschland) nur mit notariellem Vertrag verkauft werden. In diesem Vertrag ist festgelegt wer wann was an wen zu zahlen hat und wie die tatsächliche Übergabe geschieht. Die Termine stehen frühzeitig fest, ggf. muss sich um eine Finanzierung gekümmert werden, auch dafür ist noch Zeit.
Der Begriff „Blitzüberweisung“ deutet für mich auf eine eher ungewöhnliche Angelegenheit hin. Da kann noch mehr daneben gegangen sein als das Anstossen der Überweisung des Kaufpreises.

warum kene ich das mit dem Blitz und 25.000er Limit?
Weil es mir so gegangen ist. Muss ja nicht böswillig sein: wenn man im Mai seiner ausgelaufenen LV um Auszahlung auf mein Konto bittet, denke ich, dass dies spätestens 60 Tage später erfolgt sein wird. Dann in einer Woche mal eben 35’€ zusammenkratzen… ist nicht leicht (Rest der Finanzierung lief problemlos)

Bis 20.6.2020 lag das Limit für Echtzeitüberweisungen systembedingt (hatte also mit dem jeweiligen KI nichts zu tun) bei 15.000 Euro. Seit 1.7.2020 sind es 100.000 Euro.

Keine Ahnung, was ein „normaler“ Berater ist, aber schon vor 20 Jahren konnte ich als „normaler“ Kreditmensch vorgemerkte Zahlungen sehen und zwar Stunden, bevor sie gebucht wurden. Das ist heute auch wieder alles anders bzw. meine Funktion ist eine andere, aber bei rd. 1.700 Kreditinstituten irgendwelche Geschichten wiederzugeben, die man mangels Fachkenntnisse überhaupt nicht einordnen kann, halte ich nicht für hilfreich.

Siehe oben. Dieses Urteil ist schon kurz vor Unverschämtheit - erst recht von einem Außenstehenden gesprochen.

Siehe oben: die Grenze für Echtzeitüberweisungen lag bis Mitte 2020 bei 15.000 Euro und liegt nun bei 100.000 Euro. Eine bankseitig oder vom Kunden gewünschte Grenze für online-Verfügungen ist noch einmal etwas ganz anderes.