Hallo mal folgendes beispiel:
Person A wird am 13.01.2009 von der Krankenkasse ausgesteuert, er meldet sich rechtzeitig bei Agentur für Arbeit und bekommt ALG1 vom 14.01.2009 bis 22.11.2009. Danach Übergangsgeld von der DRV wegen Beginn einer Umschulung ( Teilhabe am Arbeitsleben). Am 26.02.2010wird im Telefonisch mitgeteilt,das die Umschulung zum 28.02.2010 beendet wird, da er durch längere AU zuviel Lernstoff für die Prüfung verloren hätte. Er meldet sich wieder bei der Agentur für Arbeit und bekommt Restanspruch ALG1.
Da er nicht weiß wie es jetzt weitergeht und nach 6 WOchen ALG1 ALG2 laufen wird, will er wieder arbeiten gehen,( als Kraftfahrer,was laut Gutachten nicht sinnvoll wäre). Laut telefonischer Aussage Sachbearbeiter KK würde Person A aber nie wieder auf die Ausgesteuerte Erkrankung Krankengeld beziehen, es sei denn, Person A schult in einen Beruf um, den er seinem Gesundheitszustand noch ausüben kann.
In dem Schreiben der Austeuerung steht da allerdings nichts von. DOrt steht das übliche drin wie:
mindestens 6 Monate arbeiten oder der vermittlung zur verfügung stehen. Nicht mehr auf die Erkrankung AU geschrieben worden sein. Und:
Erneuter Anspruch bei erfüllung der Voraussetzungen 13.05.2010.
Jetzt die Fragen:
Zählt der ALG1 bezug nach Austeuerung und die Zeit der Umschulung weiterhin als AU?? Ab wann läuft die Blockfrist jetz aus?
Verschiebt sich die Blockfrist und wenn ja um wieviel?
Kann man Person A das Krankengeld trotz erfüllter Vorraussetzungen verweigern, wenn er wieder Arbeiten geht, bzw. in einem Job , den er eigentlich aus Gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben sollte?
MFG