Tankstelle A hat montags immer den günstigsten Sprit und auch länger im Angebot als die Mitbewerber. Sie liegt an einer viel befahrenen, zweispurigen Straße in Richtung Stadtauswärts. Angenommen es gibt keinerlei Parkeinschränkungen an diesem Teil der Straße.
Nun blockieren mit der Zeit wartende Autos, da sie aufgrund des Andranges nicht alle auf dem Gelände der Tankstelle warten können, die Straße. Es kommt zu Behinderungen des Verkehrs, da im Feierabendverkehr in beide Richtungen viel los ist. Überholen ist nicht einfach, da die Warteschlange bis zu, sagen wir mal, sieben bis acht Autos lang ist. Man muß z.T. acht Minuten warten, bis ein überholen gefahrlos möglich ist.
Nun die Frage:
Hätte der Tankstellenpächter als Zustandsstörer eine Regelung zu finden, dass der Verkehr nicht behindert wird?
Darf ich als Autofahrer und Sparfuchs auf der Straße warten, bis ich auf das Gelände und zur Zapfsäule vordringen kann oder muß ich „die Straße räumen“ wenn ich sehe, das es nicht voran geht?
Nun die Frage:
Hätte der Tankstellenpächter als Zustandsstörer eine Regelung
zu finden, dass der Verkehr nicht behindert wird?
Wenn es zu dauerhaften Störungen kommt, sollte sich der Tankstellenbesitzer etwas einfallen lassen. Er muss das allerdings nicht. Die zuständige Behörde könnte evtl. Druck machen, ggf. sonst ein Halteverbot verhängen, dann dürfte man m.E. nicht mehr auf der Straße halten, um auf das Abbiegen zu warten.
Evtl schafft der Tankstellenbesitzer dann zusätzlichen Parkraum.
Darf ich als Autofahrer und Sparfuchs auf der Straße warten,
bis ich auf das Gelände und zur Zapfsäule vordringen kann oder
muß ich „die Straße räumen“ wenn ich sehe, das es nicht voran
geht?
Was heist nicht voran geht? An einer Tankstelle dauert das Tanken nun einmal seine Zeit und es geht ja voran, wenn eben auch nur PKW für PKW.
Ich denke, jeder hat das Recht, zu einer Tankstelle oder auch einem anderen Geschäft zu fahren und zu warten, wenn die Schlange auch lang ist und es nur langsam voran geht.
Parken ist das ja nicht, man sitzt noch im Auto und wäre ja jederzeit bereit, weiterzufahren, wenn der Verkehr es zulässt.
Die zuständige Behörde könnte evtl. Druck
machen, ggf. sonst ein Halteverbot verhängen, dann dürfte man
m.E. nicht mehr auf der Straße halten, um auf das Abbiegen zu
warten.
Nun die Frage:
Hätte der Tankstellenpächter als Zustandsstörer eine Regelung
zu finden, dass der Verkehr nicht behindert wird?
Die zuständige Behörde könnte evtl. Druck
machen, ggf. sonst ein Halteverbot verhängen, dann dürfte man
m.E. nicht mehr auf der Straße halten, um auf das Abbiegen zu
warten.
Das WARTEN ist das Stichwort, nicht das HALTEN. Man wartet ja in der Schlange nicht, weil man da so gerne steht, sondern weil es sich um eine Verkehrsstockung (Grund erst einmal uninteressant) handelt und es nun mal nicht weitergeht. Und in einem Stau auf der Autobahn HÄLT man ja auch nicht, sondern man wartet… auch mal 1 oder 2 Stunden.
Evtl schafft der Tankstellenbesitzer dann zusätzlichen
Parkraum.
Warum sollte er das tun und wer soll das bezahlen? Der Betreiber ist doch froh, daß die auf der Straße warten und nicht sein Gelände überfüllen!?
Darf ich als Autofahrer und Sparfuchs auf der Straße warten,
bis ich auf das Gelände und zur Zapfsäule vordringen kann oder
muß ich „die Straße räumen“ wenn ich sehe, das es nicht voran
geht?
Was machst Du denn auf einer Autobahn im Stau? Wie willst Du die Straße räumen? Das hätten die anderen 2000 Autos vor Dir dann sicherlich auch schon getan Außerdem hast Du ja ein Anliegen - Du möchtest tanken - also was bleibt Dir anderes übrig? Wenn vor der Volksbank eine Schlange ist und ich Geld abheben möchte, kann auch kein Polizist herkommen und sagen „Gehen Sie mal zur Sparkasse, da ist es grad leer, auch wenn es für Sie mehr kostet.“
Ich kenne das mit der Tankstelle gaaaaaanz genau, weil direkt gegenüber bei mir eine NoName-Tanke ist und die Straße manchmal gut gefüllt ist und man alle 2 Minuten ein Hupen hört oder so einen Assi-Proll, der wieder schlaue Sprüche brüllt wie „Ey, fahr doch mal Deine Karre da weg, andere wollen auch tanken, eyyyy“.
Vor allem finde ich immer besonders geil, daß Autofahrer sich 10 Minuten in eine Schlange stellen, den Wagen dabei laufen lassen und in dieser Zeit die Kohle durch den Auspuff braten, die sie 10 Minuten einsparen werden Deppen-Alarm!!!
§12 STVO „Halten und Parken“
Nach „(2) Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“
könnte es ja passieren, dass man drei oder mehr Minuten wartet=hält, weil das tanken + bezahlen eben solange dauert, bis die Schlange sich wieder bewegt.
Dann könnte ein Halteverbot hier doch ins Spiel kommen…
Übrigens ist der Vergleich von einem anderen Poster mit der Autobahn ja nun nonsens. Auf der Autobahn kann ich ja bei einem Stau gar nicht weiterfahren, aber hier könnte ich ja den Wartevorgang abbrechen und weiterfahren.
Wobei natürlich interessant wäre zu spekulieren, was passiert, wenn auf der Autobahnabfahrt es einen Rückstau gibt der bis zur Autobahn reicht. Darf ich dann sogar auf dem Seitenstreifen vor der Ausfahrt warten oder müßte ich sogar bis zur nächsten Ausfahrt weiterfahren??
„Zu § 12 Halten und Parken Zu Absatz 1
Halten ist eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlaßt ist.“
Ich sehe diese „Fahrtunterbrechungen“ vor der imaginären Tanke deutlich durch die Verkehrslage veranlaßt, und daher nicht als „Halten“.
Cool, gut gestöbert Löwe!! (oder wie das Zitat auch heissen mag)
Gut, da droht also keine Gefahr mehr.
Da noch keinem ein guter Grund für ein „Verbot“ auf das Warten zum Tanken eingefallen ist, müssen das die anderen Verkehrsteilnehmer offenbar so hinnehmen.
Da, wo Du gestöbert hast, steht auch, dass das Halten in Kreuzungsbereichen und vor Zebrastreifen verboten ist. Und doch passiert es täglich milliardenfach…
Hätte der Tankstellenpächter als Zustandsstörer eine Regelung
zu finden, dass der Verkehr nicht behindert wird?
Als Zustandsstörer wohl nicht, weil von der Tankstelle selbst keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Hier kommt mE die Theorie von der Zweckveranlassung zum Tragen, und da kann man die Sache so oder so sehen. Ich sehe sie eher so , dass man den Tankstellenpächter nicht verantwortlich machen kann. Weder bezweckt er eine Fahrzeugschlange noch ist diese eine unmittelbare Folge seines Preisaushangs. Kann man aber auch anders sehen.
betrachtet es doch auch mal von einer anderen Seite.
Und zwar kann es doch auch vorkommen, das ich in dieser Schlange stehe, aber gar nciht tanken fahren will. Ich es ebenfalls nicht eilig habe und von daher keinen Wechsel auf die linke Spur vornehme.
Kurz gesagt, ich stehe einfach in der Schlange weil es mich auch nciht stört und ich einfach darauf warte das es weiter geht und ich an der Tanke vorbeikomme…
Ich glaube nicht das ich hierfür bestraft werden kann?!!!?
Vor mir hat sich eine Schlange oder ein Stau gebildet. Ich finde das ist weder halten noch parken.
Sehr gut finde ich übrigens den Vergleich mit den Geldautomaten des Vorposters! Weit hergeholt aber passend!!
Greetz
Samy
ps: Was meint ihr denn wenn es eine einspurige Straße währe?!? Ich persönlich finde, das macht keinen Unterschied. Oder?!?
Sehr gut finde ich übrigens den Vergleich mit den
Geldautomaten des Vorposters! Weit hergeholt aber passend!!
-)
Na, ist doch so In der freien Marktwirtschaft muß man jedem schon selbst überlassen, wo man tankt oder bei welcher Bank man gerne Kunde sein will. Obwohl wir alle wissen, daß sie uns alle nur über den Tisch ziehen wollen
ps: Was meint ihr denn wenn es eine einspurige Straße währe?!?
Ich persönlich finde, das macht keinen Unterschied. Oder?!?
Meine ich auch
Stichwort: Vorbeifahren an einem Hindernis.
diese Frage ist aber mal interessant, finde ich, und mich würde Deine Meinung interessieren: dürfen die Wartenden eine Schlange bilden und damit den Verkehr auf der Hauptstraße zum erliegen bringen?