Moin
Ich habe da mal eine frage,
und zwar mache ich grade eine Ausbildung zum Fahrzeuglackierer.
Wir haben immer Block Unterricht a 4 - 5 Wochen !
Unsere Tägliche Unterrichtszeit beträgt 6 Stunden
7:45 - 13 Uhr und alle 2 Wochen einmal in der Woche bis 14 Uhr.
Im Betrieb sieht die Arbeitszeit für Azubis so aus:
7:30 - 16:45 Uhr, 09:15 - 09:30 Frühstückspause, 11:45 - 12:45 Uhr Mittag.
Die Gesellen machen um 16:15 Uhr Feierabend, wir Azubis müssen dann
noch bis 16:45 Die Hallen Sauber machen usw.
Meine frage nun,
Muss ich nach der Berufsschule in den Betrieb und Arbeiten ?
Ich bin schon über 18 und habe ein Eigenes Auto.
Zur Berufsschule fahre ich 15Km hin, von dort 30Km zum Betrieb,
und Anschließend wieder 15km zurück nach Hause.
( An Normalen Arbeitstagen fahre ich nur 30Km Insgesamt )
Ich bin meistens um 13:30 im Betrieb und fange direkt an zu Arbeiten !
Steht mir die 1 Stündige Mittagspause zu ?
wie verhält es sich mit der Fahrtzeit zum Arbeitsplatz ?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen bei meinem Anliegen !
Gruß
Ich glaube, wenn du schon volljährig bist, müsstest du noch in die Arbeit. Bin mir aber da nicht so sicher, obwohl ich auch über 18 und in der Ausbildung bin.
Ich habe halt immer den ganzen Tag Unterricht, aber einmal hätten wir auch schon um 13.00 Uhr ausgehabt. Da habe ich vorher einfach bei uns in der Personalabteilung nachgefragt, wie das bei uns geregelt ist und heißt es: 6 Schulstunden --> nicht mehr arbeiten. So wie - glaube ich - auch die Regelung für Minderjährige ist.
Also: Am besten im Betrieb nachfragen! 
Ja das stimmt schon, das man ab 18 Arbeiten gehen muss nachdem Unterricht.
Ich möchte nur alles vorher genau wissen, bevor ich mit meinem Chef Spreche !
alle Azubis vor mir mussten nicht arbeiten kommen,
aber seitdem ich dort angefangen habe ist es nun so.
liegt wohl daran das ich mit dem Sohn vom Chef in einer Klasse bin !
( er ist aber während der Ausbildung in einem anderen Betrieb )
Hi
Danke, jetzt bin ich etwas Schlauer…
Aber wie sieht es mit der Mittagspause aus ?
Wenn ich um 13 Uhr Schulschluss habe und dann 30 Min
zum betrieb fahre bin ich so Gegend 13:30 Dort.
Darf ich dann noch meine Pause machen bevor ich anfange zu arbeiten ?
Azubis haben bei uns 15 Min Früh, und 60 Min Mittagspause !
Im Besten falle müsste ich erst um 14:30 Anfangen zu arbeiten,
und um 16:15 Ist ja Feierabend ( wir Azubis müssen dann aufräumen ).
Ich forsche deshalb nach, weil ich zum Betrieb fahre
und dort behandelt werde wie n Billige Arbeitskraft !
Lerne nichts Sinnvolles, sondern muss meistens Bier Holen gehen
oder Zigaretten usw, deshalb habe ich keine Lust meine zeit dort zu Verschwenden
( Ehrlich Gesagt )
Hi,
die Fahrzeit zum betrieb gilt ja als Arbeitszeit. Demnach steht Dir deine Pause noch zu. Geht ja hieraus hervor:
Pausen (§ 4 ArbZG):
Natürlich steht auch Volljährigen eine Pause zu. Ihre Pause müssen sie nicht dann nehmen, wenn es gerade passt - sie muss im Voraus festgelegt werden. Seine Pause muss der Azubi spätestens nach sechs Stunden Arbeitszeit bekommen.
Bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden haben Volljährige Anspruch auf eine halbe Stunde Pause.
Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden haben Volljährige Anspruch auf 45 Minuten Pause.
Ein Pausenabschnitt muss mindestens 15 Minuten betragen und der Azubi darf die Pause frei gestalten. Beträgt die Pause weniger als 15 Minuten, gilt sie nicht als Pause. Der Azubi darf in der Pause keine Bereitschaft haben. Arbeitsunterbrechungen aus anderen Gründen, wie zum Beispiel eine Störung, oder Bereitschaft, gelten nicht als Pause.
Ich weiss abern icht, wie sinnvoll es ist als Azubi auf völlig korrekte Einhaltung zu pochen. Ich habe selber eine Handwerksausbildung und es ist normal, dass Azubis aufräumen und Gesellejn nachhause gehen. Klar sollte man was lernen und nicht nur Bier holen, ich würde dann auf mein Recht pochen etwas zu lernen und beigebracht zu bekommen. Der Spruch „Lehrjahre sind keine Herrenjahre.“ stimmt schon. Bei wirklichen Verstößen muss man natürlich eingreifen. Ich habe Meister kennengelernt, die die Azubis zuhause privat die Fenster putzen lassen oder die Azubis anhalten weniger Stunden ins Berichtsheft einzutragen. Erkundige dich mal, wer der zuständige Lehrlingswart für Dich ist und erkläre ihm das Problem.
Gruß
Anna
Meine frage nun,
Muss ich nach der Berufsschule in den Betrieb und Arbeiten ?
nein, soweit ich weiß.
die pflicht der berufsschüler besteht darin, minimal 25 schulstunden pro woche zu absolvieren, mindestens jedoch 5 am tag.
LG
sabi