Blog als "Nr. 1" bezeichnen

Hallo,
wie schaut es damit rechtlich aus wenn man seinen Blog als „Nr. 1“ in einem Bereich bezeichnet? Z.B. „Deutschlands Immobilien-Blog Nr. 1“.
Könnte dann eine andere Seite, die ähnliche Inhalt liefert, diesen Spruch anfechten? Und wie könnte man dan am Besten beweisen, das die „Nr. 1“-Bezeichnung gerechtfertigt ist? Es gibt ja viele Bewertungskriterien: Zugriffszahlen, Anzahl Artikeln, Anzahl Inserate etc.
LG

Hallo,
wie schaut es damit rechtlich aus wenn man seinen Blog als
„Nr. 1“ in einem Bereich bezeichnet? Z.B. „Deutschlands
Immobilien-Blog Nr. 1“.

Nun, zur rechtlichen Seite solltest Du das auch im entsprechenden Brett stellen. IMHO sollte das kein Problem sein, weil es eher ein Zusatz ist. Ob das im „Namen“ was verloren hat ist eine andere Sache.

Könnte dann eine andere Seite, die ähnliche Inhalt liefert,
diesen Spruch anfechten?

IMHO nur wenn es wirklich gleich ist.

Und wie könnte man dan am Besten
beweisen, das die „Nr. 1“-Bezeichnung gerechtfertigt ist?

IMHO garnicht, weil es ein Werbespruch ist.

Es
gibt ja viele Bewertungskriterien: Zugriffszahlen, Anzahl
Artikeln, Anzahl Inserate etc.

Richtig. Du müsstest das dann eben irgendwie eindeutig festlegen warum das Nr.1 sein soll. Wenn dann jemand kommt und verbessert diese Zahl - wie auch immer - dann stimmt Deine Aussage nicht mehr und dann?!
Aus diesem Grund macht es eher weniger Sinn die eigentliche Seite „bewertend“ zu nennen. Ähnliches gilt auch für Seiten, die z.B. „24“ im Namen tragen und damit suggerieren, das da 24h am tag was passiert. Bei Onlinehandel geht das noch, aber bei irgendwelchen Dienstleistungen, die SOFORT geliefert werden sollen und dann der Laden dicht hat macht das wenig Sinn. DANN ist das eben kontraproduktiv.
Aus diesem Grund macht man es eigentlich so, das die eigentlichen Domainnamen oder Firmennamen allgemeiner gehalten sind und nur die Werbesprüche eben vollmundig ausgeschmückt sind.

Gruß
h.

Hallo,

ich wäre mit solchen Aussagen sehr vorsichtig. Man bewegt sich diesbezüglich oft auf dünnen Eis und ein (verlorener) Prozeß kann teuer werden.

Little H. hat ja schon einiges zu deiner Frage gesagt.

Mein Tip:

Stelle diese Frage unter Beachtung der Vorschaltseite in das Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ oder bitte den Moderator dies Bretts um Verschiebung.

Besser wäre natürlich Beratung seitens eines Fachanwalts. Kostet natürlich „'ne Mark“, ist aber besser für’s Herz.

Grüße

fribbe