Blower-Door Test in Mietwohnung - Wie ist das Ergebnis zu werten?

Hallo,
mein Partner und ich haben Mitte letzten Jahres „Undichtigkeiten“ am Dach unserer Dachgeschosswohnung festgestellt, indem immer wieder Insekten (Hummeln, Wespen, Hornisse, Käfer) irgendwie durch das Dach von außen nach innen, aber auch wieder von innen nach außen gekrochen sind. Seit der Kälteperiode haben wir dann an mehreren Stellen in der Wohnung Luftzüge bemerkt;speziell an den Stellen wo Dach und Hauswände aneinanderstoßen, Fenster, Klospülung und Steckdosen. Nachdem die Vermietung lange untätig weggehört hat, haben wir dann seit Dezember die Miete um 10% gekürzt - hier spielt die Heizungsanlage auch eine Rolle, da der Wasserstand von der Vermietung einfach nicht aufgefüllt wird und somit Luft in der Heizungsanlage ist und die Heizungen trotz Entlüftung nicht wirklich heizen + wir sind derzeit auch die einzigen im Objekt, da die EG-Wohnung seit Dezember leer steht und die UG-Wohnung seinerzeit als „Urlaubswohnung“ für die damaligen Vermieter diente, nun aber seit mindestens 2 Jahren leer steht.

Als Reaktion auf die Mietkürzung hat die Vermietung nun einen Gutachter beauftragt einen Blower-Door Test zu machen. Dies ist nun erfolgt, mit dem Ergebnis 1,1 (das Gebäude ist rd. 20 Jahre alt). Die von uns ausgemachten Undichtigkeiten hat der Gutachter auch feststellen können, wobei er meinte, dass sich der Wert im Normalbereich bewegen würde.

Nun (endlich) die Frage: Wie sieht es mit unserer Mietkürzung aus? … und wie ist das Ergebnis des Tests zu werten, denn der Luftzug ist ja deutlich zu spüren und mindert unsere Wohnqualität, da wir beispielsweise abends vor dem Fernseher den Luftzug um die Nase spüren und unter der Heizdecke sitzen (müssen)?

Liebe Grüße und vielen Dank schon mal an dieser Stelle

… vielleicht noch eine kurze Info zum Dach: Es ist von innen mit Holz verkleidet (dementsprechend viele Ritzen u.ä.) + im Wohnzimmer haben wir am höchsten Punkt eine Deckenhöhe von schätzungsweise 5m

Mittlere Luftwechselrate n50 ist 1,1 h-1?

Bitte hier genau bei das Ergebnis wiedergeben, gerne auch als anoynymisierte Kopie des Messberichtes!

Moin,

Wir sind mit unserem neuen Haus so gerade mit 1,3 beim Blower Door durchgerutscht. Da ich selber bei den Messungen dabei war und wir mit einem entsprechenden Messgerät Undichtigkeiten nachgespürt haben, kann ich dir nur so aus dem Bauch heraus sagen, dass 1,1 eigentlich keine so spürbaren Luftbewegungen erzeugen dürften.
Wobei für uns der Grenzwert von 1,5 gilt, da wir über eine Lüftungsanlage verfügen.

Für Gebäude ohne diese wäre ein Wert von 3 noch akzeptabel: https://www.effizienzhaus-online.de/blower-door-test

Deine Deckenhöhe von 5 Metern ist aber eine sportliche Ansage. So mal als Idee in den Raum geworfen: könnte es sich auch um Konvektionsströme handeln? Vielleicht könntest du im ersten Schritt versuchen, einfach mit Rauch die Herkunft des Luftzuges zu bestimmen.

Mag auch sein, dass der Gutachter einen Fehler begangen hat. Dann müsstest du evtl. ein Gegengutachten anfertigen lassen, zumindest sollte man sich das zeigen lassen.

-Luno

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Der Bericht liegt uns leider (noch) nicht vor und ich weiß auch nicht, ob die Vermietung uns diesen auch zur Verfügung stellen wird. Der Wert 1,1 war die mündliche Aussage des Gutachters nachdem er die Messung durchgeführt hat. Da wir uns da nicht auskennen, haben wir auch leider nicht genauer nachgefragt.

Aber den Punkt mit der Luftverwirbelung aufgrund der Raumhöhe in Verbindung mit den „minimalen“ Undichtigkeiten und den Heizungsstandpunkten hatte der Gutachter auch als mögliche Erklärung für den fühlbaren Luftzug erwähnt. Wie würde es hier mit der Mietkürzung aussehen? Ist diese dann noch gerechtfertigt, oder müssten wir die bis dato zurückbehaltene Miete zahlen und wieder die volle Mietsumme entrichten? … und wie sieht es mit den Gutachterkosten aus?

LG

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Eine

kommt genau dann in Frage, wenn der Gebrauch der Mietsache wesentlich eingeschränkt ist. Ich kann nicht erkennen, worin hier die wesentliche Einschränkung bestehen könnte. Die Beweispflicht dieser Einschränkung liegt beim Mieter. Wo ist euer Beweis?

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Ungenügende Beheizbarkeit (wegen offenbar Luft im System bzw. fehlendem Wasserdruck und Zugluft aus versch. Stellen.
Das sind Mangel. Und Zugluft im Haus mit Bj. 2000 muss nicht sein und ist auch nicht zu erwarten, wie etwa im Altbau.

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Mietkuerzung [quote=„sporadisch, post:6, topic:9464762“] kommt genau dann in Frage, wenn der Gebrauch der Mietsache wesentlich eingeschränkt ist. [/quote]
Hallo,
die Mietsache ist nicht veraendert, und nicht defekt, wenn der Luftzug von der Deckenhoehe kommt. Die Wohnung hat den Zustand wie besichtigt, demnach voll zu bezahlen. Meint ein Laie
Die Sache mit Heizung scheint noch nicht verstanden. Auffuellen und entlueften sind so beschrieben (trotz entlueften nicht voll) , als wenn der Mieter zu wenig weiss. Das ruft nach eigenem Lernen statt Mietkuerzung.

Wir wohnen ja schon seit rd. 5 Jahren in der Wohnung. Die Beanstandung „Luftzug“ ist aber erst letztes Jahr bemerkbar geworden bzw. erstmals aufgetreten und die Problematik mit der Heizungsanlage besteht schon seit rd. 2 Winterperioden, ohne dass die Vermietung sich darum kümmert.

An der Heizungsanlage werden wir als Laien bestimmt nicht rumdoktorn und versuchen dort Wasser aufzufüllen. Zumal unseres Wissens nach hierfür alle Heizungen im gesamten Mietobjekt ausgestellt sein sollten, damit es vernünftig erledigt werden kann. Dafür kann und hat - meiner Meinung nach - der Vermieter Sorge zu tragen. Das hat also nichts mit Unwissenheit unsererseits zu tun!

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