Bluff oder ist da mehr dran?

Hallo Fories

Was wäre von dem Zitat eines Gläubigerbriefs zu halten der folgenden Wortlaut hätte: „Somit steigen ihre Kosten durch Schuldzinsen und Gebühren weiter. Gleichzeitig ist es uns möglich, weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie einzuleiten, auch wenn Sie die eidesstattliche Versicherung bereits abggeben haben.“

Was soll damit gemeint sein? Welche weiteren legalen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gibt es denn außer einen Schuldner zum „Offenbarungseid“ bzgl. seiner Vermögenlage zu zwingen und, wenn er unvermögend wäre, sich damit abzufinden?

Ciao
Wolfgang

Hallo,

Was soll damit gemeint sein? Welche weiteren legalen
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gibt es denn außer einen
Schuldner zum „Offenbarungseid“ bzgl. seiner Vermögenlage zu
zwingen und, wenn er unvermögend wäre, sich damit abzufinden?

Wenn Offenbarungseid geleistet wurde und Schuldner entspr. mittellos ist, fällt mir nicht mehr allzuviel ein.

Evtl. Kontosperrung, Versuch der Lohnpfändung?

Frage, ob die evtl. Strafantrag wegen Betrugs stellen, wäre möglich, wenn die Schulden gemacht wurden, obwohl schon Schuldner schon zahlungsunfähig war.

Ciao
Wolfgang

Grüße

Holygrail

Hallo

„Somit steigen ihre Kosten durch
Schuldzinsen und Gebühren weiter. Gleichzeitig ist es uns
möglich, weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie
einzuleiten, auch wenn Sie die eidesstattliche Versicherung
bereits abggeben haben.“

Als Nichtjurist würde ich mal behaupten, dass nur durch die Abgabe einer EV die Verzinsung der Schulden nicht gestopppt wird.
Auch besteht die Möglichkeit Haftstrafe zu verlangen (zumindest machen es Verkehrsbetriebe oft so). Die genauen Voraussetzungen hierfür habe ich allerdings nicht ergoogelt.

Und wenn ein Titel besteht, dann kann das Geld auch noch nach 30 Jahren zurückgefordert werden. MW eben zuzügl. Zinsen.

Was soll damit gemeint sein? Welche weiteren legalen
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gibt es denn außer einen
Schuldner zum „Offenbarungseid“ bzgl. seiner Vermögenlage zu
zwingen und, wenn er unvermögend wäre, sich damit abzufinden?

Eine EV schützt meines Wissens nicht vor Pfändung. Es könnte z.B. versucht werden eine kontopfändung zu erwirken. Selbst wenn man Sozialleistungen erhält war es (falls sich das nicht geändert hat) möglich innerhalb von den 1. 7 Tagen des Monats das Geld zu pfänden.

Außerdem steht es dem Gläubiger ja frei, jederzeit zu versuchen zu vollstrecken. Wie aussichtsreich dies ist, muss er selbst entscheiden.
Es könnte ja sein, dass ihm zu Ohren kam, dass der Schuldner zu Geld kam, oder plötzlich einen hochmodernen nageleuen riesigen Flatbildschirm zu Hause stehen hat, um nur 1 Bspl. zu nennen.

Gruß ms

Hallo

„Somit steigen ihre Kosten durch
Schuldzinsen und Gebühren weiter. Gleichzeitig ist es uns
möglich, weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie
einzuleiten, auch wenn Sie die eidesstattliche Versicherung
bereits abggeben haben.“

Als Nichtjurist würde ich mal behaupten, dass nur durch die
Abgabe einer EV die Verzinsung der Schulden nicht gestopppt
wird.

Das ist richtig, aber wohl meist eine Leernummer, denn sonst macht die EV wenig Sinn.

Auch besteht die Möglichkeit Haftstrafe zu verlangen
(zumindest machen es Verkehrsbetriebe oft so). Die genauen
Voraussetzungen hierfür habe ich allerdings nicht ergoogelt.

Bezieht sich das nicht auf das erneute Schulden machen trotz EV?

Und wenn ein Titel besteht, dann kann das Geld auch noch nach
30 Jahren zurückgefordert werden. MW eben zuzügl. Zinsen.

Forderungen verjähren sobald Vollstreckungsbescheid vorliegt wohl nie, wenn der Gläubiger nach 30 Jahren einen Neuantrag stellt.

Eine EV schützt meines Wissens nicht vor Pfändung. Es könnte
z.B. versucht werden eine kontopfändung zu erwirken. Selbst
wenn man Sozialleistungen erhält war es (falls sich das nicht
geändert hat) möglich innerhalb von den 1. 7 Tagen des Monats
das Geld zu pfänden.

Mir ist das umgekehrt bekannt, nach 7 Tagen war es möglich, allerdings wüßte ich auch gerne warum es dann so sein soll?

Außerdem steht es dem Gläubiger ja frei, jederzeit zu
versuchen zu vollstrecken. Wie aussichtsreich dies ist, muss
er selbst entscheiden.
Es könnte ja sein, dass ihm zu Ohren kam, dass der Schuldner
zu Geld kam, oder plötzlich einen hochmodernen nageleuen
riesigen Flatbildschirm zu Hause stehen hat, um nur 1 Bspl. zu
nennen.

Gruß ms

Also scheint um Kosten zu stoppen wohl nur das Insolvenzverfahren möglich?

Ciao
Wolfgang