Hallo
ein generelles Rückgaberecht gibt es gar nicht - es gibt ein Rückgaberecht im Fernabsatz - das zum einen.
Ich habe es aber bei Blumen durchaus so erlebt, daß „anständige“ Blumenhändler Ersatz geben, wenn Blumen schnell verwelken.
So mir passiert, als eine von 5 sehr sehr teuren Calla nach einem Tag den Geist aufgab. Beim entsprechenden Blumenladen gab es anstandslos Ersatz und eine Entschuldigung.
Nun kann man natürlich annehmen, daß es einfacher ist oder einem selbst leichter fällt, bei einem Laden zu reklamieren, in dem man bekannt ist.
Der entsprechende Laden ist eigentlich für erstklassige und frische Blumen bekannt, ich bin sicher, die wollen auch ihren guten Ruf nicht verlieren. Die Frage nach einem „Recht“ stellt sich da für mich nicht. Und denen offensichtlich auch nicht.
Ist der Strauß aus dem „Eimerchen im Supermarkt“ könnte einem die Reklamation möglicherweise schwerer fallen.
Wendy
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