Hallo,
ich möchte gerne nebenbei selbstgezogene Blumen, Kräuter, etc. verkaufen.
Darf ich einfach einen Tisch nehmen, mich an den Straßenrad stellen und dort meine Pflanzen verkaufen oder muss ich ein Gewerbe anmelden?
Darf ich das als „Laie“ überhaupt machen oder muss ich eine Ausbildung in diesem Bereich (z. B. Gärtner) vorweisen?
Für eure Antworten vielen Dank!
Gruß,
Dagmar
Hallo Dagmar!
ich möchte gerne nebenbei selbstgezogene Blumen, Kräuter, etc.
verkaufen.
Darf ich einfach einen Tisch nehmen, mich an den Straßenrad
stellen und dort meine Pflanzen verkaufen oder muss ich ein
Gewerbe anmelden?
Du willst Gewinn erzielen; deshalb brauchst Du einen Gewerbeschein. Um öffentlichen Verkehrsraum (Straßenrand, Bürgersteig) zu nutzen, brauchst Du eine Genehmigung der Gemeinde/des Ordnungsamts.
Gruß
Wolfgang
Du willst Gewinn erzielen; deshalb brauchst Du einen
Gewerbeschein. Um öffentlichen Verkehrsraum (Straßenrand,
Bürgersteig) zu nutzen, brauchst Du eine Genehmigung der
Gemeinde/des Ordnungsamts.Hallo Wolfgang,
herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Gruß
Dagmar
Das Zauberwort heist ’ Reisegewebekarte ’
Hi
Ein Gewerbeschein ist da nicht für geeignet ,da dieser sich eher auf einen Laden ,bzw. einem festen Standort bezieht .Für den Verkauf von Blumen und Kräutern am Straßenrand brauchst du eine Reisegewerbekarte und einen Gesundheitsnachweis für die Kräuter .Es sei denn ,es gibt da eine Ausnahmeregelung .( Ganz doll wichtig :Für einige Kräuter sind bestimmte Kenntnisse nötig .Diese werden von der IHK abgenommen und können richtig teuer sein .)
Gruß Nino
Hay!
Mandarf sich doch nicht mit einem Reisegewerbe überall einfach hinstellen?!
Bastian
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi
Im Prinzip schon ,wenn du eine Erlaubnis der Stadt oder Gemeinde hast ( öffentlicher Grund ) .Oder vom Eigentümer eines Privatgeländes .Auf jeden Fall wird sicher eine Standgebühr fällig .
Die Reisegewerbekarte ist zur Identifizierung einer Person ,die sich als Händler betätigt und der Erlaubnis ,mit den eingetragenen Artikeln Handel zu treiben .Die Reisegewerbekarte ist vom Händler stets mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen .Diese Karte ist auch nicht übertragbar ,da das eingeklebte Bild den Inhaber optisch identifiziert .Da zum erlangen der Reisegewerbekarte ,ein Polizeiliches Führungszeugnis Voraussetzung ist ,wird diese Karte auch nicht vergeben ,wenn der Antragsteller sich durch "finstere Geschäfte " früher strafbar gemacht hat .
Der Händler hat auch dafür zu sorgen ,dass sein Name und Anschrift ,leserlich an seinem Stand aushängt . Auch darf der Reisegewerbende nicht jeden Artikel auf der Straße oder Markt anbieten .
Beispiel : Händler X hat heute Superschnäppchen .Garantiert echte silberne und goldene Uhren ,Armbänder ,Ketten usw. mit Stempel .
Laut der Verordnung darf der Straßenhändler keine Edelmetalle verkaufen !? Egal ob echt oder unecht , gegen eine von zwei Möglichkeiten ,macht er sich strafbar .Aber welcher Kunde weiß das schon .
Gruß Nino