Blumenkästen erlaubt

Der Balkon meiner Großmutter ist rundherum mit Blumenkästen versehen und auf dem Balkonboden stehen noch zwei gropße Blumenkübel. Jetzt sagte mit eine Kollegin, dass man sowas vom Vermieter genehmigen lassen muss. Kann das wirklich sein?

Hallo!

Der Vermieter darf das Anbringen von Balkonkästen nicht verbieten, es sei denn es ist schriftlich von vornherein im Mietvertrag geregelt. Rechtlich gesehen ist das Geländer genauso mitgemietet wie der Balkon selbst. Voraussetzung ist allerdings, dass die Kästen fachgerecht angebracht werden, um Beschädigung des Geländers sowie Gefahren für Passanten auszuräumen.

Ich hoffe das hilft weiter!