Blumenkasten an Schneegitter erlaubt

Hallo Wissende,
eben war die Hausverwaltung da, die sind sehr pingelig und ich will keinen Stree mit denen. Ein Dachdecker hätte irgendwas repariert und abei meinen Blumenkasten gesehen und gesagt, wenn der runterfile wäre das nicht versichert und am Schneegitter wärs eh verboten.
K.A., das Gitter ist zwar verrostet aber logo hae ich mch mit einem professionelen Dranwackeltest davon überzeugt dass es den Blumenkasten aushält.
Okay, ich hol mir starkes Metallband und mache den kasten am Fenster fest, kein problem. Insofern ist das Thema nächste Woche erledigt.

Ich wollte jetzt nur wissen, hat der Dachdecker recht? ist es verboten etwas am Schneegitter festzumachen?
Danke
Gruß
Reinhard

Hallo Reinhard,

du lässt doch selbst durchblicken: du willst dich nicht unnötig streiten, aber einfach wissen was Sache ist und Ärger vermeiden.

Egal was hier „Recht“ ist: So wie du das Problem beschreibst, könnte es da vielleicht verschiedene Ansichten geben, deren Richtigkeit sich nach den uns hier bekannten Details nicht sicher voraussagen lässt.

Ruf doch erst mal den Dachdecker an! Frag ihn und bitte ihn um Erklärung. Wenn seine Antworten dir einleuchtend erscheinen, solltest du ihm folgen.

Wenn seine Antworten dir aber ausweichend oder gar unsinnig erscheinen, kannst du natürlich, wenn dir der liebe Friede wichtig ist, trotzdem nachgeben und tun, was von dir verlangt wird.

Ich würde allerdings anders vorgehen: Ich würde dem Vermieter schriftlich darlegen, warum ich der Meinung bin, dass mein Verhalten richtig ist, und ihn bitten, mich unter Nennung entsprechender Gesetze zu informieren, falls dies nicht zutrifft.

Gruß
Peter

Hallo Reinhard,

da in D sowieso fast alles verboten ist, erübrigt sich eine Antwort zumindest auf diese Frage.
Wegen dem Versicherungstechnischem Problem fragst Du einfach Deine Privathaftpflicht. Ich meine, die müsste das abdecken.

Mir würde ein „Dranwackeltest“ genügen. Ansonsten kannste ja für Deine Hausverwaltung eine TÜV-Abnahme machen lassen. Evtl ist auch beim Regierungspräsidium eine Sondergenehmigung für den Blumenkasten zu bekommen. Dabei kannst Du anführen, dass ein gleichzeitiges Auftreten von Schnee- und Blumenlast nicht zu erwarten ist, ausser wenn es im Sommer schneien würde. Die Wahrscheinlichkeitsrechnung dazu gibt es möglicherweise bei Herrn Kachelmann.
Eine gemeinsame Begehung mit Dachdecker, Hausverwalter, TÜV, Regierungspräsidium, Ordnungsamt und Hausgemeinschaftsvertreter könnte das Problem auch lösen helfen.

Ehrlich gesagt, wenn bei mir die Hausverwaltung wegen einem Blumenkasten klingelt, dann würde ich die höchstens fragen, ab sie einen im Tee haben.

Gruß
Tilo

Hallo,

Wegen dem Versicherungstechnischem Problem fragst Du einfach
Deine Privathaftpflicht. Ich meine, die müsste das abdecken.

interessante Einstellung: Wenn unten jemand von dem Kasten getroffen wird, musst du wenigstens den Rollstuhl nicht zahlen. Hauptsache der Geldbeutel kommt nicht zu Schaden.

Mir würde ein „Dranwackeltest“ genügen.

Habe ich auch mal gemacht. Mit soliden Blumenhalterungen am Balkon, zusätzlich gesichert durch Zaundraht. Nachdem er zweimal nach einem Gewitter einen Stock tiefer lag, habe ich dann doch meine Zweifel am Wackeltest bekommen.

Evtl
ist auch beim Regierungspräsidium eine Sondergenehmigung für
den Blumenkasten zu bekommen. Dabei kannst Du anführen, dass
ein gleichzeitiges Auftreten von Schnee- und Blumenlast nicht
zu erwarten ist, ausser wenn es im Sommer schneien würde. Die
Wahrscheinlichkeitsrechnung dazu gibt es möglicherweise bei
Herrn Kachelmann.

Der wird dich dann auch darüber aufklären, was ein heftiger Gewittersturm im Sommer anrichten kann.

Gruß, Niels