Ich habe nur zwei große, imposante Blumenkübel auf dem Balkon. Kann mein Vermieter mir das untersagen? Kann er verlangen, dass ich anstatt dessen Blumenkästen benutzen soll oder vielleicht sogar gar nicht auf dem Balkon gestellt werden darf?
Hallo!
Da jeder Balkon nur eine gewisse Last trägt (beim Architekten erfragen, zum Beispiel), sollte man sich über das Gewicht der Kübel im Klaren sein, das sollte, zusammen mit dem am höchsten zu erwartenden Personengewicht plus einiger Sicherheit, nicht die Tragfähigkeit des Balkons übersteigen… wenn der Vermieter sich denn tatsächlich aufs Gewicht bezieht. Insofern sehe ich ggfs. statische Bedenken. Sollte sich der Bewuchs auf andere Balkons ausbreiten, kann er natürlich sagen, das dieser zurückgeschnitten werden soll. Wie die rechtlichen Hintergründe im Einzelnen aussehen, kann ich allerdings nicht sagen.
Gruß
Heiko Rübke